Neue EU-Regelungen für LKW-Fahrer sind am 20. August 2020 in Kraft getreten
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Am 21. August 2020 sind neue Reglungen zum Schutz von LKW-Fahrer/innen in Kraft getreten; nach Überzeugung der Europäischen Kommission werden damit Arbeitsbedingungen verbessert und gleichzeitig die Verkehrssicherheit erhöht sowie Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr beseitigt.
Die neuen Regeln zu den Lenk- und Ruhezeiten müssen seit dem 20. August 2020 angewendet werden. Logistikunternehmen müssen die Arbeitspläne so organisieren, dass Fahrer im internationalen Gütertransport in regelmäßigen Abständen nach Hause zurückkehren können. Die obligatorische Ruhephase am Ende einer Woche, bekannt als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, darf nicht im Führerhaus des Lkw verbracht werden. Wird diese Ruhephase nicht zuhause verbracht, muss das Unternehmen für die Kosten der Unterbringung aufkommen.
Die Europäische Kommission zeigte sich zufrieden über das Inkrafttreten der neuen Regelungen, ist aber unzufrieden, dass seinerzeit nicht die Regelung zur Verpflichtung der Rückkehr des LKW in den Niederlassungsstaat alle acht Wochen geändert wurde. Ein weiterer Punkt sind Beschränkungen für den kombinierten Verkehr (Kabotage-Beförderung); beide Punkte könnten laut der für den Verkehr zuständigen EU-Kommissarin, Adina Valean, nicht im Einklang mit dem European Green Deal stehen. In diesem Zusammenhang weist sie daraufhin, dass beide Punkte nicht Teil der am 31. März 2017 angenommen Vorschläge waren. Daher untersucht sie derzeit die möglichen Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf das Klima, die Umwelt und das Funktionieren des Binnenmarktes; die Ergebnisse sollen noch in diesem Jahr vorliegen und zu einer evtl. Anpassung bzw. einer Gesetzesinitiative führen.
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