Coronakrise: Mitgliedstaaten sollen Agrar- und Ernährungswirtschaft unterstützen können
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Die EU-Staaten sollen Landwirte, die von der Coronakrise besonders betroffen sind, mit bis zu 5000 Euro und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit bis zu 50.000 Euro unterstützen können. Das hat die Europäische Kommission heute vorgeschlagen.
Bereits am 22. April hatte die Kommission ein Paket mit Sondermaßnahmen für den Agrar- und Ernährungssektor vorgelegt, das inzwischen angenommen und veröffentlicht ist. Es umfasst Beihilfen für die private Lagerhaltung im Milch- und Fleischsektor, die befristete Genehmigung selbstorganisierter Marktmaßnahmen der Marktteilnehmer in schwer getroffenen Sektoren sowie Flexibilität bei der Durchführung von Marktstützungsprogrammen. Zusätzlich zu diesen Marktmaßnahmen hat die Kommission nun vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten zu gestatten, Landwirte und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Beträgen in Höhe von bis zu 5000 Euro bzw. 50 000 Euro aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums zu entschädigen. Rat und Parlament müssen dem Vorschlag zustimmen.
Der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Janusz Wojciechowski erklärte dazu: „Wir haben rasch gehandelt, damit alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte und anderer Betroffener schnellstmöglich zur Verfügung stehen. Einige Märkte für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel wurden durch die Krise hart getroffen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass die verabschiedeten Maßnahmen eine spürbare Unterstützung bringen, das richtige Signal an die Märkte senden und bald eine gewisse Stabilität herbeiführen. Dieses Paket zeigt ebenso wie die vorhergehenden Unterstützungsmaßnahmen, dass die Kommission bereit ist und angemessen auf die Situation reagiert. Wir werden die Lage auch weiterhin in engem Kontakt mit den Interessenträgern, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten genau beobachten.“
Eine der außergewöhnlichen Marktmaßnahmen, die am 22. April vorgeschlagen und inzwischen vollständig angenommen und veröffentlicht wurden, ist es zum Beispiel das Gewähren von Beihilfen für die private Lagerhaltung: Die Kommission wird Beihilfen für die private Lagerhaltung von Milcherzeugnissen (Magermilchpulver, Butter, Käse) und Fleischerzeugnissen (Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch) gewähren. Durch diese Maßnahme können Erzeugnisse für einen Zeitraum von mindestens 2 bis 3 Monaten und höchstens 5 bis 6 Monaten vorübergehend vom Markt genommen werden. Anträge auf entsprechende Beihilfen können ab dem 7. Mai 2020 gestellt werden. Mit dieser Maßnahme soll der Markt durch eine vorübergehende Verringerung des Angebots stabilisiert werden.
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, dass Mitgliedstaaten, denen noch Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehen, dieses Geld einsetzen können, um im Jahr 2020 Landwirte und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen Dadurch dürfte den am stärksten von der Krise betroffenen Betrieben unmittelbar geholfen werden. Die Mitgliedstaaten können Landwirte mit bis zu 5000 Euro und kleine Unternehmen mit bis zu 50.000 Euro unterstützen, und zwar zusätzlich zu den De-minimis-Beihilfen für den Agrarsektor und dem zuvor bereits angenommenen höheren Beihilfehöchstsatz. Dieser Vorschlag muss vom Rat und vom Parlament gebilligt werden.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (04.05.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.