Leitlinien Tourismus Mai 2020
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Europäische Kommission gibt Orientierungshilfe für sicheres Reisen und Aufschwung für die Tourismusbranche in der EU
Wie Ende April 2020 angekündigt, hat die Europäische Kommission nach einer internen Orientierungsdebatte und einem Austausch mit den Tourismusministern in den 27 EU-Mitgliedstaaten über die Folgen der Coronapandemie für die Sommerreisezeit und mögliche Hilfen für den Tourismussektor in der EU ein Tourismus- und Verkehrspaket für Reisende, Reiseunternehmen, Hotels und touristische Dienstleistungen herausgegeben. Hintergrund ist, dass der Tourismussektor 10 Prozent der Wirtschaftsleistung der EU ausmacht und nach Angaben der Welttourismusorganisation (UNWTO) in diesem Jahr Umsatzeinbußen zwischen 280 und 420 Mrd. Euro erleiden könnte. Ziel sei, die Reisebeschränkungen schrittweise aufzuheben und den Tourismus mit dem notwendigen Gesundheitsschutz soweit wie möglich wieder anzukurbeln. Die Europäische Kommission wolle dazu beitragen, den europäischen Tourismus wieder in Gang zu bringen, ohne dass Gesundheit und Sicherheit gefährdet würden. Denn in Europa sei die Sommersaison mit Einnahmen von durchschnittlich 150 Mrd. Euro und 360 Mio. Besucher/innen verbunden und damit von entscheidender Bedeutung.
Bereits vor der Vorlage des Pakets kündigte der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thiery Breton an, dass die Europäische Kommission langfristig einen widerstandsfähigen und nachhaltigeren Tourismus aufbauen wolle. In diesem Zusammenhang teilte er mit, einen Tourismusgipfel einberufen zu wollen, um den Fahrplan für eine „zukünftiges Tourismus-Ökosystem“ zu erörtern, sobald die Situation dies zulasse.
Das Tourismus- und Verkehrspaket der Kommission umfasst:
- Eine Gesamtstrategie für den Aufschwung im Jahr 2020 und darüber hinaus;
- ein gemeinsames Konzept für ein schrittweises und koordiniertes Vorgehen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und zur Aufhebung der Beschränkungen an den EU-Binnengrenzen;
- einen Rahmen zur Unterstützung der schrittweisen Wiederherstellung der Verkehrsdienste unter Gewährleistung der Sicherheit von Passagieren und Personal;
- eine Empfehlung, die darauf abzielt, Reisegutscheine für Verbraucher zu einer attraktiven Alternative zur Barerstattung zu machen;
- Kriterien für die sichere und schrittweise Wiederaufnahme touristischer Aktivitäten und für die Ausarbeitung von Gesundheitsprotokollen für Beherbergungsbetriebe wie etwa Hotels.
Informationen für Touristen und Reisende
Die Europäische Kommission will erreichen, dass die Menschen die Möglichkeit haben, zu reisen und dies mit einem Gefühl von Vertrauen und Sicherheit tun können.
Dazu sollen folgende Maßnahmen beitragen:
- Auf Sicherheit bedachte Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen und Wiederherstellung der Freizügigkeit:
Die Freizügigkeit und Auslandsreisen sind für den Tourismus von zentraler Bedeutung. Sobald es den Mitgliedstaaten gelingt, die Verbreitung des Virus einzudämmen, sollten pauschale Beschränkungen der Freizügigkeit durch gezieltere Maßnahmen ersetzt werden. Falls eine generelle Aufhebung der Beschränkungen aufgrund der Gesundheitssituation nicht vertretbar ist, schlägt die Kommission einen abgestuften und koordinierten Ansatz vor, bei dem zunächst die Beschränkungen zwischen Gebieten oder Mitgliedstaaten mit hinreichend ähnlicher epidemiologischer Lage aufgehoben werden. Der Ansatz muss auch flexibel sein und die Möglichkeit vorsehen, bestimmte Maßnahmen wieder einzuführen, wenn die epidemiologische Lage dies erfordert.
Hier sollten die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der folgenden drei Kriterien handeln:
- epidemiologischer Kriterien, unter besonderer Berücksichtigung von Gebieten oder Mitgliedstaaten, in denen sich die Lage verbessert, auf der Basis der Orientierungshilfen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und anhand der regionalen, vom ECDC erstellten Karte;
- der Fähigkeit, Eindämmungsmaßnahmen, während der gesamten Reise (auch an den Grenzübergängen) sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen, wo physische Distanzierung unter Umständen kaum möglich ist, anzuwenden und
- wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen, wobei zunächst Grenzübertritte in Schlüsselbereichen und aus persönlichen Gründen Vorrang haben sollten.
In diesem Zusammenhang macht die Europäische Kommission deutlich, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von besonderer Bedeutung sei: Beschließe ein Mitgliedstaat, Reisen in sein Hoheitsgebiet oder in bestimmte Regionen und Gebiete innerhalb seines Hoheitsgebiets zuzulassen, so sollte dies auf nichtdiskriminierende Weise erfolgen, d. h. die Einreise aus allen Regionen oder Ländern der EU mit ähnlichen epidemiologischer Bedingungen sollte erlaubt werden. Ebenso müssten jegliche Beschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger der EU und alle Einwohner dieses Mitgliedstaats unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedslos aufgehoben und in allen Teilen der Union mit einer ähnlichen epidemiologischen Lage angewendet werden.
- Verkehrsdienste EU-weit wiederherstellen und gleichzeitig die Gesundheit von im Verkehrssektor Beschäftigten und von Passagieren schützen:
In den Leitlinien werden allgemeine Grundsätze für die sichere und schrittweise Wiederaufnahme der Personenbeförderung im Luft-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr vorgestellt. Darin wird eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, beispielsweise, dass der Kontakt zwischen Passagieren und Beschäftigten des Verkehrssektors und den Passagieren untereinander begrenzt werden muss und die Passagierdichte soweit möglich verringert werden sollte.
In den Leitlinien wird auch auf die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen wie Schutzmasken und auf adäquate Protokolle für den Fall, dass bei Reisenden Coronavirus-Symptome auftreten, eingegangen. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien für jedes einzelne Verkehrsmittel Empfehlungen sowie einen an die Mitgliedstaaten gerichteten Appell, die schrittweise Wiederherstellung der Verkehrsverbindungen untereinander zu koordinieren.
- Touristische Dienstleistungen sicher wiederaufnehmen:
Die Kommission legt einen gemeinsamen Rahmen mit Kriterien für die sichere und schrittweise Wiederaufnahme touristischer Aktivitäten und die Erarbeitung von Gesundheitsprotokollen für Hotels und andere Arten von Unterkünften zum Schutz der Gesundheit von Gästen und Personal fest. Bei diesen Kriterien handelt es sich um epidemiologische Nachweise, um ausreichende Kapazitäten der Gesundheitssysteme für die Bevölkerung vor Ort und für Touristen sowie um solide Kapazitäten für Überwachung, Kontrolle und Tests und im Bereich der Nachverfolgung von Kontakten. Mit diesen Leitlinien soll es für die Menschen möglich sein, sich sicher in Hotels, Campingplätzen, Pensionen oder anderen Ferienunterkünften aufzuhalten, in Restaurants, Bars und Cafés zu essen und sich an Stränden und in anderen Erholungsgebieten im Freien aufzuhalten.
- Grenzübergreifende Interoperabilität von Kontaktnachverfolgungs-Apps gewährleisten:
Die Mitgliedstaaten haben sich mit Unterstützung der Kommission auf Leitlinien zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Interoperabilität von Kontaktnachverfolgungs-Apps geeinigt, sodass die Bürgerinnen und Bürger auch auf Reisen in der EU vor einer möglichen Corona-Infektion gewarnt werden können. Dies wird für die mit den nationalen Gesundheitsbehörden zusammenarbeitenden Entwickler maßgeblich sein. Die Europäische Kommission weist an dieser Stelle darauf hin, dass solche Kontaktnachverfolgungs-Apps auf freiwilliger Basis, auf transparente Weise, für einen beschränkten Zeitraum und unter Wahrung der Cybersicherheit eingesetzt werden müssten. Dabei müsse auf anonymisierte Daten zurückgegriffen und die Bluetooth-Technologie genutzt werden. Zudem muss die Interoperabilität der Apps über Grenzen und Betriebssysteme hinweg gewährleistet sein. Die Interoperabilität sei von entscheidender Bedeutung: Die EU-Bürger müssten auf sichere und geschützte Weise Warnung in Bezug auf eine mögliche Infektion erhalten können, und zwar unabhängig davon, wo in der EU sie sich aufhiellten und welche App sie benutzten. Die Kommission unterstütze die Mitgliedstaaten bei der Suche nach der richtigen Lösung gemäß den Grundsätzen des EU-Instrumentariums und der Leitlinien der Kommission zum Datenschutz.
- Gutscheine für Verbraucher zu einer attraktiveren Option machen:
Die Europäische Kommission macht zuerst deutlich, dass nach EU-Recht Reisende einen Anspruch darauf haben, zwischen Gutscheinen und einer Barerstattung für annullierte Tickets (für Flug-, Bahn- und Busreisen sowie Überfahrten mit einer Fähre) oder Pauschalreisen zu wählen. Mit der Empfehlung der Kommission werde dies bekräftigt und zugleich sichergestellt, dass Gutscheine eine praktikablere und attraktivere Alternative zur Erstattung des Geldwerts für im Kontext der aktuellen Pandemie annullierte Reisen werden, durch die Reiseveranstalter auch finanziell stark unter Druck geraten sind. Die auf Freiwilligkeit basierenden Gutscheine sollten vor einer Insolvenz des ausgebenden Unternehmens geschützt, mindestens 12 Monate gültig und bei Nichteinlösung nach höchstens einem Jahr erstattbar sein. Sie sollten den Passagieren zudem ausreichende Flexibilität bieten und es ihnen erlauben, auf derselben Strecke zu denselben Konditionen zu reisen. Ferner sollten sie es ermöglichen, eine Pauschalreise mit gleichartigen Leistungen oder gleichwertiger Qualität zu buchen. Überdies sollten sie auf einen anderen Reisenden übertragbar sein.
Informationen für Tourismusunternehmen
Durch folgende Maßnahmen soll der europäische Tourismussektor unterstützt werden::
- Gewährleistung von Liquidität für Tourismusunternehmen, insbesondere KMU
o Dank der Flexibilität im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen können die Mitgliedstaaten unter anderem Garantieregelungen für Gutscheine und weitere Liquiditätshilfen einführen, um Unternehmen im Verkehrs- und Reisesektor zu unterstützen und sicherzustellen, dass die aufgrund der Coronavirus-Pandemie beantragten Erstattungen auch tatsächlich erfolgen. Die Gutschein-Regelungen können von der Kommission nach der Meldung durch den betreffenden Mitgliedstaat sehr rasch genehmigt werden.
o Finanzierung durch die EU: Die EU steht den von der Krise betroffenen Unternehmen über das gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwaltete Instrument zur Bewältigung der Corona-Pandemie weiterhin mit Sofortliquiditätshilfen zur Seite. Zusätzlich hat die Kommission über den Europäischen Investitionsfonds bis zu 8 Mrd. Euro für 100.000 krisengeschüttelte Kleinunternehmen bereitgestellt.
- Arbeitsplätze durch aus dem Programm SURE finanzierte finanzielle Entlastungen von bis zu 100 Mrd. Euro sichern:
Das Programm SURE hilft den Mitgliedstaaten bei der Finanzierung von nationalen Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen, die es Unternehmen ermöglichen, Arbeitsplätze zu erhalten. Die Kommission unterstützt auch Partnerschaften zwischen Arbeitsverwaltungen, Sozialpartnern und Unternehmen zur Förderung von Umschulungsmaßnahmen, insbesondere für Saisonkräfte.
- Die Bürger an das touristische Angebot vor Ort heranführen, Attraktionen und den lokalen Tourismus und Europa als sicheres Reiseziel bewerben:
Die Kommission werde zusammen mit den Mitgliedstaaten ein Patensystem bewerben, mit dem Gäste ihre Lieblingshotels oder -restaurants durch Gutscheine unterstützen können. Die Kommission wird auch europaweite Werbekampagnen für Europa als weltweit beliebtes Reiseziel fördern.
Zur Ergänzung dieser kurzfristigen Maßnahmen wird die Kommission weiterhin mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, einen nachhaltigen Tourismus im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu fördern und den digitalen Wandel der Tourismusdienstleistungen voranzubringen, damit mehr Auswahlmöglichkeiten geboten und Ressourcen besser verteilt sowie neue Wege bei der Steuerung von Reise- und Touristenströmen beschritten werden.
Die Kommission werde eine europäische Tourismuskonferenz veranstalten und dabei mit EU-Institutionen, der Industrie, den Regionen und Städten sowie anderen Interessenträgern über die künftige Gestaltung nachhaltiger, innovativer und widerstandsfähiger europäischer Tourismusstrukturen („Europäische Tourismusagenda 2050“) beraten.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (15.05.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.