Lehren aus Dieselgate: Am 01. September 2020 sind neue EU-Regeln für die Typgenehmigung von Autos in Kraft getreten
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Am 01. September 2020 sind neue Vorschriften für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen in der EU in Kraft getreten. Diese sorgen nach Ansicht der Europäischen Kommission für Unabhängigkeit und mehr Qualität bei der Prüfung, bevor ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht wird; sie verbessern die Kontrolle von Fahrzeugen, die bereits auf dem Markt sind, und stärken das System durch eine europäische Aufsicht. Die neuen Regeln erlauben der EU- Kommission EU-weite Rückrufe anzuordnen und Sanktionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug zu verhängen. Die Kommission hatte die Verordnung im Zuge des Dieselgate-Skandals vorgeschlagen, bei dem Autohersteller durch Manipulationen gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für Autoabgase umgangen hatten. Die neuen Regelungen wurden 2018 vom Europäischen Parlament und dem zuständigen Ministerrat verabschiedet.
Die wichtigsten Elemente der neuen EU-Vorschriften sind:
Unabhängigkeit und Qualität der Prüfungen vor dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs: Technische Dienste, die neue Fahrzeugmodelle prüfen und inspizieren, werden von unabhängigen Stellen auf der Grundlage strenger Kriterien geprüft, um ihre Benennung durch die Mitgliedstaaten erhalten und beibehalten zu können. Nationale Typgenehmigungsbehörden werden nun gegenseitigen Begutachtungen (Peer Reviews) unterzogen, um dafür zu sorgen, dass die geltenden Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden können.
Kontrollen bereits auf dem Markt befindlicher Fahrzeuge: Der neue Rechtsrahmen verbessert auch die Kontrollen von Fahrzeugen, die bereits auf dem Markt sind und von Händlern zum Verkauf angeboten werden. Von nun an sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßig eine Mindestzahl von Fahrzeugen zu prüfen. Außerdem sind sie nun in der Lage, Schutzmaßnahmen gegen nicht konforme Fahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen, ohne abwarten zu müssen, dass die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird.
Europäische Aufsicht: Darüber hinaus kann die Kommission nun an Fahrzeugen Einhaltungs- und Konformitätsprüfungen in Laboratorien oder auf der Straße durchführen. In Fällen, in denen Hersteller gegen die Typgenehmigungsvorschriften verstoßen (z. B. im Fall von Abschalteinrichtungen oder gefälschten Erklärungen), kann die Kommission EU-weite Rückrufe anordnen und Sanktionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen. Bis heute konnten nur die nationalen Behörden, die das Fahrzeug typgenehmigt haben, solche Maßnahmen verhängen.
Hintergrund:
Die neuen Regelungen sind Teil der Bemühungen und der Maßnahmen der Europäischen Kommission für einen sauberen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Automobilsektor zu sorgen, wie es in der Kommissionsmitteilung „Europa in Bewegung“ festgelegt wurde.
Mit ihren Initiativen sorgt die Europäische Kommission dafür, dass Luftqualitäts- und CO2-Normen eingehalten und Emissionsprüfungen für Autos verbessert werden. Außerdem fördert die Kommission alternative Kraftstoffe und die Herstellung von Batterien und verteidigt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.
Quelle und weitere Informationen: EU-Aktuell vom 31.08.2020
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.09.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.