Kommissionspräsidentin wirbt für kohärentes Vorgehen in der Corona-Pandemie
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Nach dem Treffen der Staats- und Regierungschefs zur weiteren Vorgehensweis in der COVID-19-Krise am 29.10.2020 warb die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für ein kohärentes Vorgehen in der EU bei der Bewältigung der COVID-19-Krise. Es seien fünf Themen entscheidend: Der Austausch von Daten und Erfahrungen, Schnelltests, gemeinsame Strategien für die Kontaktnachverfolgung, Tracing-Apps sowie Impfstoffe.
Datenaustausch
Mit einem besseren Austausch über vorhandene und fehlende Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern könnte die Behandlung von Patienten über Landesgrenzen hinweg ausgebaut und früh genug organisiert werden, das bedeute, dass je mehr Informationen ausgetauscht würden, desto besser könne die Pandemiebekämpfung koordiniert werden. Von der Leyen kündigte an, dass die Europäische Kommission 220 Mio. Euro für die Finanzierung sicherer grenzüberschreitender Patiententransfers dort bereitstellen werde, wo dies erforderlich sei.
Austausch von Erfahrungen und Analysen
Die Europäische Kommission will eine Plattform einrichten, die die Spezialisten, die die Regierungen der Mitgliedstaaten beraten, und die Experten, die die Europäische Union beraten, zusammenbringt, wissenschaftliche Berater aus den Mitgliedstaaten hätten die Europäische Kommission darum gebeten, um bewährte Verfahren austauschen zu können Der Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse auf höchster Ebene sei von größter Bedeutung, so könnten alle voneinander lernen, was funktioniert und wie vermieden werden könne, widersprüchliche oder verwirrende Botschaften weiterzugeben.
Validierung von Antigen-Schnelltests auf EU-Ebene
Um das Virus in Schach zu halten, müsse massiv getestet werden, daher müssten die neuen Tests auf EU-Ebene rasch validiert werden, was hauptsächlich für die derzeit in Entwicklung befindlichen Antigen-Schnelltests gelte. Die Europäische Kommission habe die PCR-Tests und die neuen Antigen-Schnelltests zur Verfügung gestellt und es werde an der Validierung auf EU-Ebene gearbeitet. Auf diese Weise sei es möglich, den optimalen Rahmen für die verschiedenen Testformen zu beschreiben und die Testergebnisse in der gesamten Europäischen Union gegenseitig anzuerkennen, was vor allem für notwendige Reisen notwendig sei.
Kontaktnachverfolgung: Reiseformular für Flugreisende in Vorbereitung, 21 Warnapps sollen miteinander verbunden werden
Die Kommissionspräsidentin teilte mit, dass 22 Mitgliedstaaten eine Kontaktnachverfolgungs-App entwickelt hätten oder daran arbeiten würden. Die Kommission habe einen europäischen Datenabgleichsdienst für die Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten eingerichtet; seit dem 28.10.2020 seien drei Apps miteinander verbunden, und im November würden 19 weitere Apps an diesen europäischen Datenabgleichsdienst angeschlossen, die Apps seien derzeit bei rund 50 Millionen Menschen auf dem Smartphone. Dies reiche aber nicht aus, notwendig sei eine flächendeckende Abdeckung in der gesamten Europäischen Union. In diesem Zusammenhang berichtete von der Leyen, habe sie die Staats- und Regierungschefs eines jedes Landes gebeten, die Akzeptanz bei einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger und damit ein massives Herunterladen der App durch Smartphone-Nutzer zu fördern. Es müssten alle Apps an den EU-Datenabgleichsdienst angebunden werden, damit alle Apps miteinander kommunizieren könnten und Interoperabilität in der gesamten Europäischen Union erreicht werde.
Für Ende des Jahres kündigte die Kommissionspräsidentin die Vorlage eines Reiseformulars für Fluggäste an, damit solle die Rückverfolgung im Rahmen von Reisen erleichtert werden. Das Pilotprojekt werde im November 2020 starten.
Exkurs: Entwicklung des Datenabgleichdienstes unter Einhaltung europäischer Datenschutzvorgaben
Unter Mitwirkung der Europäischen Kommission hatten die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste ein EU-Instrumentarium für die Nutzung von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie entwickelt. Dabei seien die Leitlinien zum Datenschutz berücksichtigt worden. Um das grenzüberschreitende Funktionieren der Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps sicherzustellen, hatten sich im Mai 2020 die EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Europäischen Kommission auf Interoperabilitätsleitlinien geeinigt. Zusätzlich hatte die Europäische Kommission ein Durchführungsbeschluss angenommen, um die Rechtgrundlage für die Einrichtung eines Datenabgleichdienstes zu schaffen.
Mit dem Datenabgleichsdienst, einer digitalen Infrastruktur zur Gewährleistung des Informationsaustauschs zwischen den Back-End-Servern der nationalen Apps, wird sichergestellt, dass die Apps auch über Grenzen hinweg reibungslos funktionieren. Die Nutzer/innen brauchen daher nur eine App zu installieren und können dennoch auch bei Reisen ins Ausland einen positiven Test melden oder eine Warnmeldung empfangen.
Über den Datenabgleichsdienst werden willkürlich ausgewählte Kennungen effizient zwischen nationalen Apps empfangen und weitergeleitet, um die ausgetauschte Datenmenge und somit auch den Datenverbrauch der Nutzer möglichst gering zu halten. Außer den von den nationalen Apps generierten zufälligen Kennungen werden keine weiteren Informationen verarbeitet. Der Informationsaustausch erfolgt pseudonymisiert und verschlüsselt und bleibt auf das Minimum beschränkt. Alle Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Rückverfolgung von Infektionen erforderlich ist. Einzelpersonen können damit nicht identifiziert werden.
Der Datenabgleichsdienst wurde von T-Systems und SAP entwickelt und eingerichtet und wird vom Rechenzentrum der Kommission in Luxemburg seit dem 30.10.2020 betrieben. Bereits seit Mitte September 2020 testen sechs EU-Mitgliedstaaten, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Irland, Italien und Lettland ihre Warn-Apps.
Impfstoffe und Impfung
Bei der Impfung verfolge die Europäische Kommission drei Prioritäten:
- Erstens müsse sichergestellt werden, dass Impfstoffe rasch validiert würden und gleichzeitig die erforderliche Sicherheit garantiert sei, d.h. es komme gleichermaßen auf Genauigkeit und auf Geschwindigkeit an. Die Kommissionspräsidentin hatte die Staats- und Regierungschefs darauf hingewiesen, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur derzeit eine sogenannte fortlaufende Überprüfung neuer Impfstoffe durchführe, d.h. dass die Evidenz Schritt für Schritt von den Pharmaunternehmen vorgelegt werde.
- Die zweite Priorität bestehe darin, eine gerechte Verteilung von Impfstoffen an die Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Europäische Kommission habe Vorsorge getroffen, dass alle Mitgliedstaaten – auf der Basis ihres Anteils an der EU-Bevölkerung – die Impfstoffe gleichzeitig und unter denselben Bedingungen erhalten würden; dies sei bereits mit den Mitgliedstaaten fest vereinbart und es bestehe Einvernehmen.
- Drittens müsse im Vorfeld dafür gesorgt werden, dass die gesamte Infrastruktur für Impfungen tatsächlich einsatzbereit sei. Deshalb wurden die EU-Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission gebeten, ihre nationalen Impfpläne zu übermitteln, damit sichergestellt ist, dass sie zweckdienlich sind.
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