European Green Deal: Europäische Kommission eröffnet Konsultation zur Überarbeitung der EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
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Die Europäische Kommission hat im Zusammenhang mit der Umsetzung des European Green Deal (damit soll die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden) eine öffentliche Konsultation zu zwei Richtlinien eröffnet, einmal zu der Richtlinie über Erneuerbare Energien und zum anderen zu der Richtlinie über Energieeffizienz. Alle Interessierten, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände, wissenschaftliche Organisationen, Universitäten sind aufgerufen, zu den Richtlinien und den darin enthaltenen Fahrplänen Stellung zu nehmen.
Bei der Bewertung der Richtlinie über Erneuerbare Energien will die Europäische Kommission erfahren, ob das Ziel für erneuerbare Energien von mindestens 32 Prozent für 2030 angehoben werden sollte oder ob ggfs. auch andere Teile der Richtlinie einer Anpassung bedürfen.
Bei der Energieeffizienz-Richtlinie will die Europäische Kommission wissen, wie realistisch die bestehenden Regeln ausgerichtet sind, das Ziel zu erreichen, den Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 32,5 Prozent zu senken.
Frist für die Rückmeldungen für die öffentliche Konsultation ist der 21. September 2020. Die Europäische Kommission sagt zu, die eingegangenen Stellungnahmen in die Überarbeitung der beiden Richtlinien aufzunehmen.
Zur Erläuterung: Richtlinien geben jeweils nur einen „gesetzlichen“ Rahmen für die Erreichung eines Ziels vor, Wege und Mittel sind dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber überlassen, d.h. Richtlinien müssen immer erst noch ins nationale Recht umgesetzt werden (dafür setzt die Europäische Kommission in der Regel eine Frist zwischen 18 und 24 Monaten).
EU-Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Um dem Ehrgeiz des Europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen, bewerten wir die Auswirkungen höherer Klimaziele für 2030 und verschiedene Szenarien, um diese Ziele zu erreichen. Es ist klar, dass jeder Weg zur Klimaneutralität es erfordern wird, die Erzeugung erneuerbare Energien auszubauen und zu beschleunigen und unsere Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz zu verstärken. Wir müssen alle Instrumente in Betracht ziehen, die wir haben, um dies zu erreichen. Die vorliegenden Fahrpläne sind der Beginn eines Prozesses, der unser künftiges Handeln bis Juni 2021 leiten wird.“
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (05.08.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.