Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten einigen sich über REACT-EU - „Brücke“ zwischen dem Soforthilfeprogramm und den längerfristigen „Erholungsprogrammen“
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Im Rahmen einer weiteren Initiative „REACT-EU“ (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe = Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) entschied die Europäische Kommission, dass bis zum Inkrafttreten des Europäischen Aufbauplans und des neuen siebenjährigen Haushalts die derzeitigen Kohäsions-/EU-Strukturfondsprogramme um 47,5 Mrd. Euro aufgestockt werden.
Am 19.11.2020 einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten über die „Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas“ (REACT-EU). Dazu sagte die EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen, Elisa Ferreira: „Durch die Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise kommt der Kohäsionspolitik im Kampf gegen die Pandemie eine Schlüsselrolle zu. REACT-EU ist ein weiterer Schritt, um den Mitgliedstaaten wieder auf die Beine zu helfen“. … „REACT-EU stellt zusätzliche Mittel bereit, die die Lücke zwischen der ersten Notfall-Krisenreaktion und der Unterstützung der langfristigen Erholung der Wirtschaft im Programmplanungszeitraum 2021-2027 schließen. Wir setzen uns intensiv dafür ein, einen fairen und von Zusammenhalt geprägten Aufschwung zu gewährleisten.“
Der heute vorgestellte Kompromiss umfasst folgende Elemente:
- Die Mitgliedstaaten sind völlig flexibel bei der Festlegung der Anteile der Mittel für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
- Die EU-Kofinanzierung für Investitionen kann bis zu 100 Prozent betragen.
- Die Ausgaben – sowohl für physisch abgeschlossene als auch vollständig durchgeführte Vorhaben (sofern sie ab dem 1. Februar 2020 angelaufen sind) – rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 förderfähig.
- Im Einklang mit dem Rechtsrahmen für den Zeitrahmen 2014–2020 endet die Förderfähigkeit der Ausgaben am 31. Dezember 2023 ;
- Es besteht die Möglichkeit, Mittel auch für bestehende grenzübergreifende Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ bereitzustellen;
- Ein Großteil der Finanzmittel, 70 Prozent der nationalen Zuweisungen für 2021 erfolgen auf der Grundlage der sozioökonomischen Auswirkungen der Krise , z. B. bezogen auf die Jugendarbeitslosigkeit und den relativen Wohlstand der Mitgliedstaaten; die verbleibenden 30 Prozent für 2022 werden Ende 2021 auf der Grundlage der neuesten statistischen Daten berechnet.
- Die Aufschlüsselung nach Regionenkategorien wird ausnahmsweise nicht vorab festgelegt. Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sicherstellen, dass bei der Zuweisung der Unterstützung sowohl die Bedürfnisse der am stärksten von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffenen Gebiete berücksichtigt werden, gleichzeitig aber auch weniger entwickelte Regionen weiterhin schwerpunktmäßig Unterstützung erhalten
- Die Kommission will ihr Möglichstes tun, um die neuen Programme und die notwendigen Programmänderungen in den Operationellen Programmen der EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 15 Arbeitstagen nach ihrer Einreichung zu genehmigen.
Finanzmittel für Deutschland und Förderbereiche im Rahmen von EFRE.NRW
Deutschland erhält aus „REACT-EU“ 2,4 Mrd. €, NRW davon 400,7 Mio. €.
Voraussetzungen für den Erhalt der Finanzmittel ist ein klarer Bezug zur COVID-19-Pandemie und bei neuen Projekten eine kurze Laufzeit (bis 30.06.2023).
Mögliche Förderbereiche im EFRE.NRW sind:
- Gesundheitsdienste,
- Kleine und mittlere Unternehmen,
- Vorhaben, die zum Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft beitragen,
- Dienstleistungen für Bürger/innen und
- wirtschaftliche Stützmaßnahmen.
Nächste Schritte
Die Gesamtmittelausstattung von REACT-EU hängt von den übergeordneten Verhandlungen über den MFR ab, die zur Zeit aufgrund eines Vetos von Polen und Ungarn hinsichtlich des Rechtsstaatsmechanismus ins Stocken geraten sind. Bei einer rechtzeitigen Einigung würde REACT-EU am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Die Bundesländer müssen ihr jeweiliges Operationelles Programm entsprechend ändern. Für die Übermittlung erster Programmänderungen und neuer spezifischer Programme, denen die zusätzlichen Mittel zugewiesen werden sollen, hat die Europäische Kommission das erste Quartal 2021 angesetzt.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (19.11.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.