Europäische Kommission wendet sich mit einem Schreiben zum Thema Freizügigkeit nach der Coronavirus-Pandemie an die EU-Mitgliedstaaten
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Die Europäische Kommission hat sich mit einem Schreiben an die EU-Mitgliedstaaten gewandt, in dem sie wichtige Grundsätze für weitere Einschränkungen der Freizügigkeit in der Coronavirus-Pandemie darlegt. Damit will sie „eine zweite Welle unkoordinierter Aktionen an den EU-Binnengrenzen vermeiden“. In Ihren Ausführungen geht die Europäische Kommission auch auf die Situation unverheirateter Paare in einer dauerhaften Beziehung ein und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, den Begriff des „Familienmitglieds“ weit auszulegen, d.h. Ausnahmen von den Reisebeschränkungen aus Drittstaaten in die EU zuzulassen. Die Mitgliedstaaten sollten hinsichtlich der Beschränkungen der Freizügigkeit innerhalb der EU angesichts der weiterhin instabilen Lage flexibel bleiben und verhältnismäßige und nichtdiskriminieren Maßnahmen anwenden. In diesem Zusammenhang macht die Europäische Kommission weiterhin deutlich, dass Beschränkungen innerhalb der Hoheitsgebiete der Mitgliedsstaaten nicht notwendigerweise mit Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen einhergehen, außerdem sei eine Erläuterung solcher Maßnahmen für die Bürger/innen wichtig.
#LoveIsNotTourism: Nicht verheiratete Paare von Reisebeschränkungen ausnehmen
Die Europäische Kommission hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass EU-Bürgerinnen und Bürger sowie langfristig aufenthaltsberechtigte Personen und ihre Familienangehörigen von der derzeit geltenden Beschränkung für nicht unbedingt erforderliche Reisen in die EU ausgenommen sind. Die Empfehlung des Rates zur schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkung ermögliche es den Mitgliedstaaten darüber hinaus, der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner, mit dem eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger eine ordnungsgemäß bescheinigte dauerhafte Beziehung eingegangen ist, von den Einreisebeschränkungen auszunehmen (Art. 2 und 3 der Freizügigkeitsrichtlinie). Die Empfehlung ermöglicht es den Mitgliedstaaten somit, nicht verheiratete Paare von der vorübergehenden Reisebeschränkung für nicht unbedingt erforderliche Reisen auszunehmen. Die Kommission hat alle Mitgliedstaaten wiederholt ermutigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Innenkommissarin Ylva Johansson brachte bereits Anfang Juli ihre Unterstützung für die Kampagne #LoveIsEssential zum Ausdruck und forderte die Mitgliedstaaten und Reiseunternehmen auf, eine möglichst weit gefasste Definition von Partnerschaften anzuwenden.
In der kommenden Zeit will die Europäische Kommission die deutsche Ratspräsidentschaft in ihren Bemühungen unterstützen, einen europäischen Ansatz für Reisen von unverheirateten Paaren zu klären. Außerdem werde sie mit allen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten, unter anderem durch regelmäßige Treffen auf technischer Ebene.
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