Europäische Kommission veröffentlicht neue europäische Verbraucheragenda (2021 – 2025)
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Die Europäische Kommission hat am 13. November 2020 eine neue europäische Verbraucheragenda für die nächsten fünf Jahre vorgelegt. Zur Begründung macht sie deutlich, dass die sich verändernden Lebensbedingungen im Zusammenhang mit dem digitalen und grünen Wandel es notwendig machten, die Rechte der Verbraucher/innen nicht nur zu wahren, sondern auch zu stärken.
Die neue Verbraucheragenda soll den europäischen Verbraucher/innen nach dem Willen der Europäischen Kommission die Möglichkeit geben, eine aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel zu spielen. Die Agenda befasse sich auch mit der Frage, wie der Verbraucherschutz und die Resilienz (Widerstandsfähigkeit) während und nach der COVID-19-Pandemie verbessert werden können, die erhebliche Herausforderungen für den Alltag der Verbraucher mit sich brachte. Konkret werden in der Agenda Prioritäten und Schwerpunktmaßnahmen genannt, die in den nächsten fünf Jahren zusammen mit den Mitgliedstaaten auf europäischer und nationaler Ebene angegangen werden sollen.
Zur Einführung erläutert die Europäische Kommission, dass die COVID-19-Pandemie sich auf viele Bereiche des Lebens der Verbraucher/innen ausgewirkt habe. Die Kommission wolle in Zusammenarbeit mit dem Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (EEC) und im Dialog mit den Plattformen und allen einschlägigen Akteuren weiterhin gegen Betrug am Verbraucher/innen vorgehen. Darüber hinaus werde die Kommission weiterhin dafür sorgen, dass Reisende und Passagiere bei annullierten Reisen durch EU-Rechte geschützt würden. Die Kommission werde ferner die längerfristigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Verhaltensweisen der europäischen Bürger/innen analysieren, was Grundlage für künftige politische Initiativen sei.
Stärkung der Verbraucherposition und Gewährleistung eines besseren Schutzes
In der neuen Verbraucheragenda wird eine Vision für die Verbraucherpolitik der EU für den Zeitraum 2020-2025 vorgestellt, die sich auf fünf Schwerpunktbereiche konzentriert:
- Grüner Wandel — Die Kommission will sicherstellen, dass den Verbraucher/innen auf dem EU-Markt nachhaltige Produkte zur Verfügung stehen und sie über bessere Informationen verfügen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Im nächsten Jahr werde die Kommission daher einen Vorschlag vorlegen, um die Verbraucher/innen besser über die Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren und Praktiken wie Grünfärberei oder vorzeitige Alterung von Produkten zu bekämpfen. Die Kommission werde auch Reparaturen und nachhaltigere „kreislauforientierte“ Produkte fördern. In diesem Zusammenhang weist die Europäische Kommission daraufhin, dass der grüne Wandel nicht ohne Unternehmen vollzogen werden könne – sie sei daher entschlossen, mit den Wirtschaftsakteuren zusammenzuarbeiten, um ihre Zusagen zur Förderung eines nachhaltigen Verbrauchs über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu fördern.
- Digitaler Wandel — Der digitale Wandel verändere das Leben der Verbraucher/innen grundlegend und biete neue Chancen, bringe aber auch Herausforderungen mit sich. Die Kommission werde gegen Online-Geschäftspraktiken wie „Dark Patterns“ und versteckte Werbung vorgehen, die das Recht der Verbraucher/innen auf eine fundierte Wahl missachteten, ihre Verhaltensweisen missbrauchten oder ihre Entscheidungsprozesse verzerrten. Darüber hinaus müssten die Interessen der Verbraucher/innen bei der Festlegung von Vorschriften für die digitale Wirtschaft und Anforderungen an künstliche Intelligenz (KI) gebührend berücksichtigt werden. Um die derzeitigen Vorschriften an die fortschreitende Digitalisierung und die Zunahme verbundener Produkte anzupassen, werde die Kommission auch die Richtlinie zur Produktsicherheit überarbeiten. Da der Verbraucherschutz im Hinblick auf die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen für Privatkunden gestärkt werden müsse, würden ebenfalls die Richtlinien über Verbraucherkredite und die Vermarktung von Finanzdienstleistungen überarbeitet.
- Wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte — Zwar falle die Durchsetzung der Verbraucherrechte in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch habe die Kommission eine koordinierende und unterstützende Rolle. Die Kommission werde daher die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen Umsetzung und Durchsetzung des Verbraucherrechts unterstützen, unter anderem durch das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Die Kommission werde auch die nationalen Behörden unterstützen, indem sie beispielsweise ein Instrumentarium innovativer E-Tools einsetzen werde, um die nationalen Behörden besser in die Lage zu versetzen, gegen illegale Online-Geschäftspraktiken vorzugehen und unsichere Produkte zu ermitteln.
- Besondere Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen — Für die Europäische Kommission sind gewisse Verbrauchergruppen in bestimmten Situationen besonders schutzbedürftig, die daher besondere Schutzvorkehrungen benötigten wie, z. B. Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Die Kommission werde sich z.B. mit den Anforderungen an Standards für Babyartikel befassen. Für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten, die durch die COVID-19-Krise noch verschärft worden seien, werde die Kommission die Finanzmittel für eine verbesserte Schuldnerberatung in den Mitgliedstaaten aufstocken. Zugleich werde die Kommission auch Initiativen unterstützen, die lokale Beratung über den Zugang zu Informationen – online und offline – böten.
- Internationale Zusammenarbeit — In einer globalisierten Welt, in der Online-Käufe über Grenzen hinweg getätigt würden, sei die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern von entscheidender Bedeutung. Die Kommission werde 2021 einen Aktionsplan mit China ausarbeiten, um die Sicherheit von online verkauften Produkten zu erhöhen. Ab 2021 werde die Kommission zudem regulatorische Unterstützung, technische Hilfe und Kapazitätsaufbau für EU-Partnerregionen, auch in Afrika, entwickeln.
Weiteres Vorgehen
Die Europäische Kommission werde die in der Agenda angekündigten Initiativen vorstellen und sieht einem breit angelegten Dialog mit allen Interessenträgern über die Prioritäten und Maßnahmen sowie über die Methoden der Zusammenarbeit zur Förderung des Verbraucherschutzes in den kommenden Jahren erwartungsvoll entgegen.
Hintergrund
Die Europäische Kommission erläutert, dass die EU über einen soliden Verbraucherschutzrahmen verfüge, der sich über viele Jahre entwickelt habe. Die neue Verbraucheragenda baue auf der Verbraucheragenda von 2012 auf und sei das Ergebnis intensiver Vorbereitungen und Diskussionen mit Interessenträgern. Im Juni 2020 habe die Kommission eine EU-weite offene öffentliche Konsultation zur neuen europäischen Verbraucherpolitik eingeleitet. Diese habe einen wertvollen Beitrag zur Erstellung der neuen Verbraucheragenda geleistet und allgemeine Unterstützung für die wichtigsten Prioritäten, einschließlich der notwendigen Reaktion auf die COVID-19-Krise zu reagieren, ergeben.
Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, erklärte anlässlich der Vorstellung: „Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, ihre Rolle beim grünen und digitalen Wandel wahrzunehmen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass unsere Vorschriften zum Schutz der Verbraucherrechte mit der heutigen digitalen Realität Schritt halten, insbesondere durch eine energische Durchsetzung und eine größere Verantwortung der Online-Plattformen.“
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.11.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.