Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Unterstützung des Luftfrachtbetriebes
Europa |
Die Europäische Kommission will während der Zeit der Coronakrise den Luftfrachtbetrieb der EU-Mitgliedstaaten unterstützen und hat am 27.03.2020 neue Leitlinien veröffentlicht, in denen sie operative und organisatorische Schritte empfiehlt, um wesentliche Verkehrsströme, auch zur Beförderung medizinischer Hilfsgüter und von medizinischem Personal, aufrechtzuerhalten. Zu den Maßnahmen gehört die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, befristete Verkehrsrechte für zusätzlichen Frachtbetrieb aus Ländern außerhalb der EU zu gewähren, sofern normalerweise Beschränkungen gelten würden, auch wenn dieser Frachtbetrieb mit Passagierflugzeugen durchgeführt wird. Den Mitgliedstaaten wird außerdem empfohlen, Nachtflugverbote und/oder Zeitnischenbeschränkungen an Flughäfen für den wesentlichen Luftfrachtbetrieb vorübergehend aufzuheben und den Einsatz von Passagierflugzeugen für den Nurfrachtbetrieb zu erleichtern. Flugbesatzungen sollten von Reisebeschränkungen ausgenommen werden, wenn sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Die Europäische Kommission mahnt, offene Flughäfen müssten unbedingt über ausreichende Kapazitäten verfügen, um Luftfracht abzufertigen, und es müssten besondere Maßnahmen für das an der Güterbeförderung beteiligte Personal getroffen werden.
Zusätzlich fordert die Kommission, alle Beschränkungen, die mit dem Unionsrecht unvereinbar seien, müssten aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang fordert sie ferner alle Drittländer auf, auf unnötige Beschränkungen des Luftfrachtbetriebs zu verzichten, insbesondere auf jene, die mit geltenden Abkommen unvereinbar seien.
Alle diese Maßnahmen lägen im gemeinsamen Interesse der Kontinuität der Lieferketten für Güter, einschließlich wesentlicher Güter wie beispielsweise hochspezialisierter, dringend benötigter und kritischer Produkte wie medizinischer Versorgungsgüter und seien daher auf die Dauer der Coronavirus-Krise befristet.
Hintergrund
Zur Begründung der Maßnahmen erläutert die Europäische Kommission, dass In der Zeit der Bekämpfung der Coronakrise kontinuierliche und störungsfreie Luftfrachtdienste von entscheidender Bedeutung seien. Die europäischen und globalen Lieferketten seien von einem Funktionieren sensibler Lieferketten abhängig, denn per Luftfracht müssten Produkte wie Lebensmittel, medizinische Hilfsgüter und andere Produkte kontinuierlich geliefert werden. In den von der Europäischen Kommission am 16.03.2020 angenommen Leitlinien für Grenzmanagementsysteme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und grundlegenden Dienstleistungen werde der Grundsatz betont, dass alle EU-Binnengrenzen für den Warenverkehr offen bleiben sollten und dass die Lieferketten für wesentliche Güter weiterhin funktionieren müssten. Die EU-Mitgliedstaaten werden daher aufgerufen, diese Leitlinien an allen Grenzübergängen an den Binnengrenzen einzuhalten und vollständig umzusetzen.
Quelle und weitere Informationen
- EU-Aktuell vom 27.03.2020
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (03.04.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.