Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien für grenzüberschreitende Behandlung von Patienten und Entsendung von medizinischem Personal
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Die Europäische Kommission führt aus, dass die Coronavirus-Pandemie die Gesundheitssysteme in allen EU-Mitgliedstaaten unter beispiellosen und zunehmenden Druck setzten. Am 03.04.2020 hat sie daher praktische Leitlinien für die Mitgliedstaaten herausgegeben, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Gesundheitsversorgung zu unterstützen und zu fördern. Diese sollen einen stärkeren koordinierten Ansatz für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Notfallversorgung herstellen und aufzeigen, welche Unterstützung die Kommission den Gesundheitsbehörden der EU-Staaten geben kann. So soll z.B. die Möglichkeit bestehen, die an einer Coronavirus-Infektion leidenden Menschen in ein Krankenhaus in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu bringen oder Unterstützung für die Entsendung von medizinischen Teams in ein anderes EU-Mitgliedsland gewährt werden. Diese Leitlinien legen folgendes fest:
- Koordinierung der Anträge auf grenzüberschreitende Unterstützung bei der Gesundheitsversorgung durch den Gesundheitssicherheitsausschuss unter dem Vorsitz der Kommission und im Wege des EU-Frühwarn- und Reaktionssystems. Solche Anträge könnten beispielsweise Intensivpflegebetten, die Behandlung und den Transfer von Patienten oder qualifizierte medizinische Teams abdecken.
- Unterstützung der Gesundheitsbehörden, die Hilfe im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens beantragen. Im Rahmen dieses Verfahrens kann die Kommission den grenzüberschreitenden Notfalltransport von Patienten sowie qualifiziertes medizinisches Personal koordinieren und finanziell unterstützen.
- Regelungen für die grenzüberschreitende Patientenmobilität und Erläuterung des Ablaufs der Erstattung der Kosten der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im Einklang mit den Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
- Förderung der grenzüberschreitenden Entsendung qualifizierter medizinischer Teams. Die Europäische Kommission ermutigt hier auch die lokalen, regionalen und nationalen Gesundheitsbehörden, auf bestehende bilaterale und regionale Abkommen zurückzugreifen und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen im medizinischen Bereich zu klären.
- Bereitstellung eines Systems zur Unterstützung des klinischen Managements, das die Angehörigen der Gesundheitsberufe beim Austausch von Wissen und Kompetenzen unterstützen soll. Das System bietet eine Webkonferenz-Plattform, die es klinisch tätigen Ärzten ermöglicht, EU-weit Wissen auszutauschen, klinische Fälle zu erörtern und sich darüber auszutauschen. Klinikärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe, die weitergehende Informationen wünschen und sich dem System anschließen möchten, können sich an die E-Mail-Adresse SANTE-COVID-CLINICIANS-NETWORK@ec.europa.eu wenden.
Zitat:
Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides erklärte: „Wir können die Coronavirus-Krise nur gemeinsam überwinden. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Rettung von Leben ist entscheidend. Die Solidarität in der EU war in den letzten Wochen spürbar, als Mitgliedstaaten die Behandlung von Patienten aus ihren Nachbarstaaten übernahmen, obwohl sie selbst an der Belastungsgrenze waren. Hier zeigt sich die EU von ihrer besten Seite, und mit unseren heute herausgegebenen Leitlinien wollen wir darauf hinwirken, dass mehr Patienten grenzüberschreitend behandelt werden und Gesundheitspersonal aus denjenigen EU-Ländern, die noch Kapazitäten haben, dorthin geschickt wird, wo es am dringendsten benötigt wird. Solidarität rettet Leben.“
Quelle und weitere Informationen: - EU-Aktuell vom 03.04.2020
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