Europäische Kommission unterstützt Landwirte und Transportunternehmen in der Coronakrise
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Die Europäische Kommission gibt im Zusammenhang mit der Coronakrise in vielen (Wirtschafts-)Bereichen finanzielle oder unbürokratische Unterstützung; jetzt hat sie die Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft und der Landwirte in der EU vorgestellt. Die Europäische Kommission stellt fest, dass der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU derzeit seine Krisenfestigkeit unter Beweis stelle und in der Lage sei, die Europäer/innen weiterhin mit hochwertigen und sicheren Nahrungsmitteln zu versorgen. Nichtsdestotrotz stünden die Landwirte und die Erzeuger vor Herausforderungen, dies im Rahmen der Coronakrise weiterhin zu leisten. Die Sicherstellung der Ernährungskette und eine wirksame Lebensmittelversorgung in Europa habe für die Europäische Kommission weiterhin Priorität. Daher würden alle Agrarmärkte und der Handel mit Lebensmitteln verfolgt. Mit diesem Wissen habe die Europäische Kommission bisher folgende Maßnahmen zur Unterstützung des Agrar- und Lebensmittelsektors angenommen:
Verlängerung der Frist für Zahlungsanträge im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft bis zum 15. Juni 2020 (bisher nur bis zum 15. Mai 2020); damit solle den Landwirten mehr Zeit und Flexibilität bei der Fertigstellung der Zahlungsanträge gegeben werden. Die Ausnahmeregelung gelte bereits in Italien, und solle bald in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet werden (die notwendigen rechtlichen Schritte werden derzeit durch die Europäische Kommission ergriffen)
Höhere staatliche Beihilfen zwischen 125.000,- und 800.000,- Euro
Gemäß dem am 19.03.2020 von der Europäischen Kommission angenommenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen können landwirtschaftliche Betriebe Beihilfen in Höhe von 100.000,- € und Lebensmittelverarbeitende oder -vermarktende Unternehmen Beihilfen bis zu 800.000,- € erhalten. Diese Beiträge können noch durch die De-Minimis-Regelung erhöht werden, d.h. die nationale Regierung kann ohne vorherige Genehmigung der Europäischen Kommission die jeweilige Beihilfe auf 20.000,- Euro bzw. in Notsituationen auf 25.000,- € pro landwirtschaftlichem Betrieb erhöhen. Damit kann zur Zeit eine maximale Unterstützung auf nationaler Ebene pro landwirtschaftlichem Betrieb in Höhe von 120.000,- € bzw. 125.000,- € gewährt werden.
Warenverkehr für Nahrungsmittel ohne lange Verzögerungen bei der Grenzabfertigung
Die Europäische Kommission arbeitet gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten an der Einrichtung von sog. „green lanes“ (grüne Fahrstreifen) an den Grenzübergängen, um einen zügigen Transport u.a. von wichtigen Lebensmitteln zu garantieren. Diese „green lanes“ sollen an bestimmten wichtigen Grenzübergangsstellen eingerichtet werden und dafür sorgen, dass die Grenzkontrollen nicht länger als 15 Minuten dauern. Die schnellere Durchfahrt gilt für alle Waren, auch für Nahrungsmittel.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 26.03.2020
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (30.03.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.