Europäische Kommission und Staats- und Regierungschefs einig in den Beschlüssen zur Coronakrise
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Im Rahmen einer Videokonferenz haben die 27 Staats- und Regierungschefs der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, ihre Zustimmung zu den vielfältig getroffenen Krisenmaßnahmen der vergangenen Tage gegeben. Folgende Maßnahmen fanden Zustimmung:
Leitlinien zur Koordinierung der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Leitlinien zur Koordinierung der Kontrollen an den EU-Binnengrenzen; darin beharrt die Kommission allerdings darauf, dass die Kontrollen so organisiert werden, dass große Warteschlangen vermieden werden. Die EU-Mitgliedstaaten seien aufgerufen, für den Güterverkehr prioritäre Fahrspuren (z.B. über "grüne" Fahrspuren) auszuweisen, damit ernsthafte Störungen der Lieferketten verhindert werden. Für die 1,5 Mio. Grenzpendler, die täglich in ein Nachbarland zur Arbeit fahren müssen, soll es angemessene Lösungen geben, damit wichtige Produktions- und Krankenhausbetriebe aufrechterhalten werden können. Ursula von der Leyen machte deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten stets ihre eigenen Bürger/innen und Einwohner/innen aufnehmen müssten und dafür Sorge tragen müssten, dass EU-Bürger/innen in ihre Heimatländer zurückkommen können.
Einreisebeschränkungen in die EU
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen temporären Einreisebeschränkungen in die EU für nicht zwingend notwendige Einreisen aus Drittstaaten; Die Einreisebeschränkungen gelten zunächst für 30 Tage, nicht betroffen sind Bürger/innen aus Großbritannien und den EFTA-Staaten, d.h. Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island. Es sei Aufgabe der Mitgliedstaaten diese Maßnahmen zügig umzusetzen.
Weltweite Rückholung von EU-Bürger/innen in ihre Heimatländer
Die Rückholung von EU-Bürger/innen nach Europa; das Notfall-Koordinationszentrum des EU-Katastrophenschutzmechanismus unterstützt die weltweite Rückholung von EU-Bürger/innen, die Europäische Kommission beteiligt sich an der Finanzierung aller Flüge mit bis zu 75 Prozent. Bisher wurden über 1400 EU-Bürger/innen aus China, Japan, den USA und Marokko in ihre EU-Heimatländer zurückgeflogen. Deutschland organisiert über das EU-Katastrophenschutzverfahren in dieser Woche 13 Flüge um EU-Bürger/innen aus Ägypten, Marokko, den Philippinen, Tunesien und Argentinien zurückzuholen.
Zudem steht im Katastrophenschutzmechanismus ein Medizinisches Korps zur Verfügung, der schnelle medizinische Hilfe und Fachwissen bereitstellen kann. Das Korps besteht zurzeit aus Ärzten, Krankenpflegern und Experten aus den EU-Mitgliedstaaten und kann von diesen auch angerufen werden.
Leitlinien für Fahrgastrechte wegen Reisebeschränkungen im Zuge der Coronakrise
Vor dem Hintergrund von Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen, die einzelne EU-Mitgliedstaaten eingeführt haben, hat die Europäische Kommission Leitlinien für Passagierrechte veröffentlicht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rechte der Reisenden in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewendet und die Kosten für den Transportsektor, der von den Auswirkungen der Krise stark getroffen ist, gesenkt werden. Die Leitlinien betreffen die Rechte der Passagiere bei Reisen mit dem Bus, der Bahn, dem Flugzeug und dem Schiff und regeln die entsprechenden Verpflichtungen der Beförderungsunternehmen.
EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean erläuterte: "Im Falle von Annullierungen muss der Reiseanbieter den Fahrgästen das Geld zurückzahlen oder ihnen eine neue Flugverbindung vorschlagen. Wenn die Fahrgäste selbst beschließen, ihre Reise zu stornieren, hängt die Erstattung des Ticketpreises von der Art des Tickets ab. Die Unternehmen können auch Gutscheine zur späteren Verwendung anbieten." Valean erläuterte, dass die Leitlinien allerdings auch klar stellten, dass die derzeitigen Umstände "außergewöhnlich" sind, mit der Folge, dass bestimmte kurzfristige Rechte - wie z.B. die Entschädigung bei Annullierung eines Fluges weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum - nicht geltend gemacht werden können.
Gemeinsame Beschaffung von Schutzausrüstung
Um ein einheitliche und sichere Versorgung mit medizinischer Schutzausrüstung zu besorgen, hat die Europäische Kommission gemeinsame Beschaffungsverfahren in die Wege geleitet; so wurden bereits Ausschreibungen für Atemmasken, Handschuhe und Masken veröffentlicht, auf die sich Unternehmen sechs Tage bewerben können, danach haben die Mitgliedstaaten sechs Tage Zeit, Verträge abzuschließen.
Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte noch einmal die Entschlossenheit Brüssels, weitergehende und umfangreichere Maßnahmen zu ergreifen: "Wir tun alles, was nötig ist. Und wir werden nicht zögern, im weiteren Verlauf zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen".
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 17.03.2020
- EU-Aktuell vom 18.03.2020
- EU-Aktuell vom 19.03.2020
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