Europäische Kommission startet neues Beschwerdesystem für Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürger/innen im Rahmen der EU-Handelsabkommen und ernennt Handelsbeauftragten
Europa |
Die Europäische Kommission hat am 16. November 2020 ein neues Beschwerdesystem eingerichtet, über das die EU-Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürger/innen Beschwerden über Marktzugangshindernisse und Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards im Rahmen an die Kommission melden können; dies gilt für alle Länder mit denen die EU Handelsverträge vereinbart hat. Damit will die Europäische Kommission deutlich aufzeigen, dass die Umsetzung der Handelsabkommen nachverfolgt wird und die Durchsetzung von Vorschriften auch im Bereich nachhaltige Entwicklung höchste Priorität hat. Dafür gibt es zwei Beschwerdeformulare – eins für Marktzugangsbeschränkungen und eins für Verstöße gegen die Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung; das Formular ist auf dem Portal „Access2Marktes“ (neues online-Portal für Unternehmen) unter dem untenstehenden Link abrufbar und wird nach dem Absenden an eine einzige Anlaufstelle in der Generaldirektion Handel weitergeleitet, um einen reaktionsschnellen, zielgerichteten und strukturierten Prozess zu ermöglichen. Valdis Dombrowskis, Exekutiv-Präsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Handel, verspricht, dass die Kommissionsdienststellen jede Beschwerde prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen würden. Die Einrichtung des Beschwerdesystems erfolgt auf die Ernennung eines Handelsbeauftragten.
Europäische Kommission ernennt Handelsbeauftragten
Am 24. Juli 2020 hat die Europäische Kommission einen Leitenden Handelsbeauftragten (Chief Trade Enforcement Officer = CTEO) ernannt, dessen Aufgabe es u.a. ist, Exporteuren in der EU dabei zu helfen, auf den Partnermärkten gewinnbringender tätig zu sein und dazu beizutragen, dass die Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung, insbesondere in Bezug auf die Klimaschutzagenda und die Arbeitnehmerrechte, besser durchgesetzt werden. Weiterhin soll der Handelsbeauftragte die strengeren Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Durchsetzung der Handelspolitik überwachen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.11.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.