Europäische Kommission legt Strategie zur Bewältigung der Corona-Pandemie in den Wintermonaten vor
Europa |
Am 02. Dezember 2020 hat die Europäische Kommission unter der Überschrift „COVID-19 – sicher durch den Winter“ eine Strategie zur Bewältigung der COVID-19-Krise in den kommenden Wintermonaten vorgestellt; darin mahnt sie im Hinblick auf das Risiko einer erhöhten Übertragung des Coronavirus gerade im Winter weiter zur Vorsicht und zu einem möglichst gemeinsamen Ansatz für den Wintertourismus. Kontaktbeschränkungen sollten abhängig von der epidemiologischen Situation vor Ort abhängig geregelt werden. Jede Lockerung von Notfallmaßnahmen sollte sich nach der Entwicklung der epidemiologischen Situation und vorhandenen Kapazitäten für Tests, Kontaktnachverfolgung und den Möglichkeiten der medizinischen Versorgung richten.
Gleichzeitig legten das Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC) und die EU-Agentur für Luftsicherheit (EASA) Empfehlungen für Reisende vor.
Empfohlene Kontrollmaßnahmen
In der Strategie „COVID-19 – sicher durch den Winter“ empfiehlt die Europäische Kommission Maßnahmen, mit denen die Pandemie bis zur allgemeinen Verfügbarkeit von Impfstoffen unter Kontrolle gehalten werden soll. Schwerpunkte sind dabei:
- Physische Distanzierung/Abstandhalten und Einschränkung sozialer Kontakte – in den Wintermonaten einschließlich der Urlaubszeit von entscheidender Bedeutung. Die Maßnahmen sollten zielgerichtet sein und sich auf die epidemiologische Lage vor Ort stützen, um ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu begrenzen und die Akzeptanz bei den Menschen zu erhöhen.
- Tests und Kontaktnachverfolgung – unerlässlich für die Ermittlung von Clustern und die Unterbrechung der Übertragung. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen inzwischen über nationale Kontaktnachverfolgungs-Apps. Der European Federated Gateway Server (EFGS) ermöglicht die grenzüberschreitende Kontaktnachverfolgung. Die Kommission hatte über den „European Federation Gateway Service“ (mit Sitz in Luxemburg) einen europäischen Datenabgleichsdienst für die Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten eingerichtet, der auch bereits voll arbeitet.
- Sicherer Reiseverkehr – das möglicherweise erhöhte Reiseaufkommen während der Festtage am Jahresende mache ein koordiniertes Vorgehen erforderlich. Die erforderliche Transportinfrastruktur müsse vorgesehen und die Quarantäneanforderungen müssten klar kommuniziert werden.
- Kapazitäten und Personal im Gesundheitswesen: Es sollten Notfallpläne für Gesundheitseinrichtungen aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass COVID-19-Ausbrüche bewältigt werden könnten und der Zugang zu anderen Behandlungen gewährleistet bleibe. Durch die gemeinsame Beschaffung könnten Engpässe bei medizinischer Ausrüstung beseitigt werden.
- Pandemiemüdigkeit und eine angeschlagene Psyche seien natürliche Reaktionen auf die derzeitige Situation. Zur Bekämpfung der Pandemiemüdigkeit sollten sich die Mitgliedstaaten an die Leitlinien des Regionalbüros für Europa der Weltgesundheitsorganisation zur Wiederbelebung der öffentlichen Unterstützung halten. Auch sollte nach Ansicht der Europäischen Kommission die psychosoziale Unterstützung verstärkt werden.
- Nationale Impfstrategien: Die Kommission werde die Mitgliedstaaten im Bedarfsfall - gemäß ihren Bereitstellungs- und Impfplänen – bei der Bereitstellung von Impfstoffen unterstützen. Sie zeigt sich zuversichtlich, mithilfe eines einheitlichen Konzepts für Impfpässe die Reaktion des Gesundheitssystems in den Mitgliedstaaten und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Impfung stärken zu können.
Empfehlungen der EU-Agenturen ECDC und EASA zu Flugreisen
Laut der ebenfalls am 02.12.2020 veröffentlichten Empfehlungen der EU-Seuchenschutzagentur ECDC und der Flugsicherheitsagentur EASA sind Personen, die während der COVID-19-Pandemie reisen, nicht automatisch als ein hohes Risiko für die Verbreitung der Infektion anzusehen - es sei denn, sie sind mit einem bestätigten positiven Fall in Kontakt gekommen. Die Zahl neuer Coronavirus-Fälle unter Reisenden sei Schätzungen zufolge geringer als in der Allgemeinbevölkerung. Darüber hinaus minimierten die für die Luftfahrt bereits eingeführten Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung während des Fluges. Die beiden EU-Agenturen empfehlen in der gegenwärtigen epidemiologischen Situation keine allgemeinen Maßnahmen wie Tests oder Quarantäne von Flugreisenden. Es wird aber dringend empfohlen, Reisende umfassend über die epidemiologische Situation in ihrem Zielland und die auf Flughäfen und an Bord getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung von Übertragungen zu informieren.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.12.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.