Europäische Kommission legt neuen Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft vor
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Die Europäische Kommission hat am 11. März 2020 einen neuen EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft vorgelegt, dessen wesentliches Ziel die Herstellung länger haltbarer und nachhaltiger Produkte ist. Der Plan ist als Teil der neuen EU-Industriestrategie (siehe hierzu den Artikel vom 23.03.2020) der wichtigste Baustein des europäischen Green Deals und umfasst Maßnahmen, die den gesamten Lebenszyklus von Produkten regeln; Ziel ist, dass Produkte länger nutzbar sind, leichter repariert, wiederverwendet und recycelt werden können.
Der Aktionsplan enthält folgende Maßnahmen:
Nachhaltige Produkte als Norm in der EU: Die Kommission will Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik vorschlagen, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte so hergestellt sind, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe enthalten. Die Verwendung von Einwegprodukten soll eingeschränkt werden. Außerdem soll gegen vorzeitiges Veralten vorgegangen und die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verboten werden.
- Stärkung der Position der Verbraucher/innen: Die Verbraucher/innen sollen Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten erhalten, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher/innen sollen ein echtes „Recht auf Reparatur“ bekommen.
- Konzentration auf Branchen, in denen die meisten Ressourcen genutzt werden und in denen ein hohes Kreislaufpotenzial besteht
Die Kommission wird konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen ergreifen:
- Elektronik und IKT – eine „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Abfällen
- Batterien und Fahrzeuge – ein neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung des Kreislaufpotenzials von Batterien
- Verpackungen – es soll neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen geben, die auf dem EU-Markt zugelassen sind, einschließlich der Verringerung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen
- Kunststoffe – es sollen neue verbindliche Anforderungen an den Rezyklatanteil und besondere Konzentration auf Mikroplastik sowie biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe beschlossen werden
- Textilien – es soll eine neue EU-Strategie für Textilien zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Branche und zur Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung von Textilien formuliert werden
- Bauwesen und Gebäude – es soll eine umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt zur Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden entworfen werden
- Lebensmittel – die Kommission will eine neue Gesetzesinitiative zur Wiederverwendung ergreifen mit dem Ziel der Ersetzung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck durch wiederverwendbare Produkte in Verpflegungsdienstleistungen
- Vermeidung von Abfall: Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz zu vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe profitieren. Die Kommission will die Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung prüfen. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.
Die Europäische Kommission begründet ihre Initiative damit, dass eine Kreislaufwirtschaft den Druck auf die natürlichen Ressourcen verringert, was eine Voraussetzung dafür ist, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und das Ziel der Klimaneutralität für den gesamten EU-Raum bis 2050 zu erreichen. Denn die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen und mehr als 90 Prozent des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie von Wassermangel und –armut seien auf die Gewinnung von Ressourcen und deren Verarbeitung zurückzuführen.
Der für die Bereiche Umwelt, Ozeane und Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevicius sagte bei der Vorstellung des neuen Aktionsplans: „Wir haben nur einen Planeten Erde, aber bis 2050 wird unser Verbrauch ein Niveau erreichen, als hätten wir drei davon. Der neue Plan wird die Kreislaufwirtschaft zu einem zentralen Bestandteil unseres Lebens machen und den grünen Wandel unserer Wirtschaft beschleunigen. Wir bieten entschlossene Maßnahmen an, um die Spitze der Nachhaltigkeitskette – die Produktgestaltung – zu verändern. Zukunftsorientierte Maßnahmen werden neue Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, den europäischen Verbrauchern neue Rechte verleihen, Innovation und Digitalisierung nutzen und ebenso wie die Natur dafür sorgen, dass nichts verschwendet wird.“
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 10.03.2020
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (12.03.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.