Europäische Kommission ist nicht optimistisch über das Zustandekommen eines Handelsabkommens mit Großbritannien bis Ende 2020
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Nach dem Ende der sechsten Verhandlungsrunde über den Abschluss eines Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und Großbritannien zeigte sich der Chef-Unterhändler der Europäischen Kommission, der frühere EU-Kommissar, Michel Barnier, skeptisch zu den Chancen, rechtzeitig eine Einigung bis Jahresende zu finden. Da Großbritannien weiterhin den Bedingungen für einen fairen Wettbewerb und einem ausgewogenen Fischereiabkommen nicht zuzustimmen wolle, sei ein rechtzeitiger Abschluss des Abkommens bis Ende 2020 zur Zeit unwahrscheinlich. Trotzdem werde die EU mit den britischen Partnern weiterhin eine Lösung suchen, die nächste Verhandlungsrunde sei für Mitte August 2020 in London geplant.
Die EU bietet ein umfassendes Handelsabkommen, mit dem Großbritannien seine Waren ohne Zölle und Mengenbegrenzung in den Binnenmarkt exportieren konnte. Im Gegenzug fordert die EU die Einhaltung der im europäischen Binnenmarkt verankerten Umwelt- und Sozialstandards, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Brexit-Sonderfonds im Mehrjährigen Finanzrahmen (2021 – 2027)
Die Europäische Kommission hat im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs für den neuen siebenjährigen Finanzrahmen einen Sonderfonds in Höhe von 5 Mrd. Euro vorgeschlagen, „um unvorhergesehenen und nachteiligen Auswirkungen in den am schwersten betroffenen Mitgliedstaaten und Sektoren zu begegnen“.
Ratgeber „Bereit für Veränderungen“
Die Europäische Kommission machte früh klar, dass, unabhängig vom Ausgang der Gespräche über die künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich sich mit Ablauf der Übergangsfrist eine Reihe rechtlicher Änderungen für Unternehmen und Behörden in der EU ergeben werden. „Öffentliche Verwaltungen, Unternehmen, Bürger und Interessenträger werden von der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU zu verlassen, betroffen sein“, sagte Michel Barnier. Daher hat die Europäische Kommission einen Ratgeber „Bereit für Veränderungen“ herausgegeben; dieser gibt einen nach verschiedenen Bereichen gegliederten Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Er enthält darüber hinaus Hinweise zu entsprechenden Vorkehrungen, die die Behörden der Mitgliedstaaten, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger treffen sollten, um auf die anstehenden Veränderungen vorbereitet zu sein. So wird das Vereinigte Königreich nach der EU-Datenschutzgrundverordnung künftig als Drittstaat behandelt. Ferner gelten künftig veränderte Zoll- und Einfuhrbestimmungen für den Transport von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Abwicklung künftiger Zoll- und Transportformalitäten werde „wahrscheinlich zu erhöhtem Verwaltungsaufwand für Unternehmen und längeren Lieferzeiten entlang der Lieferketten führen“, heißt es im Ratgeber. So werden ab Januar 2021 für die automatische Zollabfertigung nur von der EU ausgegebene EORI (Economic Operators Registration and Identification)-Nummern anerkannt. Auch für Lieferantenerklärungen beim Handel von Zwischenprodukten zwischen der EU und Großbritannien gelten künftig veränderte Bestimmungen.
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