Europäische Kommission ist erfolgreich bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, organisiert weiterhin Rückholflüge und genehmigt Staatsbeihilfen für Deutschland und Spanien
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Die Europäische Kommission zeigte sich erfreut, dass die am 02.03.2020 veröffentlichten Ausschreibungen für die gemeinsame Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, die die Europäische Kommission für fast alle EU-Mitgliedstaaten (auch Deutschland) eingeleitet hatte, erfolgreich waren. Die Verträge zum Kauf von Schutzmasken, Handschuhen, Schutzbrillen Operationsmasken und Overalls sind nach Mitteilung der Europäischen Kommission unterschriftsreif. Bei einer schnellen Unterzeichnung der Verträge sollten die Ausrüstungen in zwei Wochen den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Damit werde sichergestellt, dass Krankenhäuser, medizinisches Personal, Pflegeheime und Menschen, die es benötigen, über die notwendige Schutzausrüstung verfügen könnten.
Die Europäische Kommission betont ausdrücklich, dass die gemeinsame Beschaffung eine leistungsfähige Möglichkeit für die Mitgliedstaaten sei, unter Koordination der EU gemeinsam mit gebündelter Marktmacht Waren auf den europäischen Märkten einzukaufen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte angesichts der Hoffnung auf baldige Lieferung der Schutzausrüstung: „Überall auf der Welt besteht derzeit ein enormer Bedarf an Schutzkleidung und medizinischer Ausrüstung. Es ist daher ein Erfolg, dass die gemeinsame europäische Beschaffungsinitiative in kürzester Zeit konkrete Angebote von beträchtlichem Umfang auf dem Weltmarkt sichern konnte. Das ist die Solidarität der EU in Aktion. Sie zeigt, dass es sich lohnt, Teil der Union zu sein“
Rückholflüge von EU-Bürger/innen und Aufstockung des rescEU-Vorrates an medizinischer Ausrüstung
Die Europäische Kommission organisiert weiterhin im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens Rückholflüge von EU-Bürger/innen die im Zuge der Coronakrise wegen plötzlicher Reisebeschränkungen nicht mehr in ihre Heimatländer kommen und co-finanziert einen Teil der Kosten; dies gilt jedoch nur für Flüge, bei denen Staatsangehörige von mehreren EU-Mitgliedsländern befördert werden können. Bisher wurden 2312 Bürger/innen aus China, Japan, den USA, Marokko, Tunesien, Georgien, den Philippinen und Cabo Verde nach Europa zurückgeholt
Gemäß ihres Vorschlags vom 19.03.2020 wird die Europäische Kommission den ersten strategischen rescEU-Vorrat an medizinischer Ausrüstung (Beatmungsgeräte, wiederverwendbare Schutzmasken, Impfstoffe und Labormaterial) auf 80 Mio. Euro aufstocken (davon trägt die Kommission 90 Prozent der Kosten) und zur Vorratshaltung an verschiedene EU-Mitgliedstaaten weitergegeben (im Notfall entscheidet das Zentrum über die Koordination von Notfallmaßnahmen über die Verteilunginnerhalb der EU).
Das Europäische Parlament stimmte am 26.03.2020 dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Investitionsinitiative (Corona Response Investment Initiative) zu, mit der 37 Mrd. bisher nicht genutzte Finanzmittel aus den EU-Strukturfonds schnellstmöglich an die am meisten betroffen Staaten, Regionen, Unternehmen und Bürger/innen ausgezahlt werden sollen; die Finanzhilfen sollen an die Gesundheitssysteme und kleine und mittlere Unternehmen weitergeleitet und für Arbeitsmarktmaßnahmen und gefährdete Wirtschaftsbereiche zur Verfügung gestellt werden.
Europäische Kommission genehmigt Beihilferegelungen von Deutschland und Spanien
Am 22. und am 24. März 2020 genehmigte die Europäische Kommission finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Deutschland und Spanien. Nach Verabschiedung des sog. Befristeten Rahmens hatte Deutschland eine Genehmigung für Unterstützungsmaßnahmen angemeldet, die von den Bundes- und Landesbehörden sowie von Förder- und Bürgschaftsbanken durchgeführt werden sollen. Die Regelung steht allen Unternehmen offen und ermöglicht Darlehensgarantien zu günstigen Konditionen, die zur Deckung des unmittelbaren Betriebs- und Investitionsmittelbedarfs der Wirtschaft beitragen sollen.
Am 24. März 2020 genehmigte die Europäische Kommission die sog. „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen oder Steuer-und Zahlungsvorteilen gewährt. Die Beihilfen liegen bei max. 120.000 € je Unternehmen in der Fischerei und im Aquakultursektor bzw. bei 100.000 € je Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Für alle anderen von der Coronakrise betroffenen Unternehmen liegen die Beihilfen bei max. 800.000 €.
Für Spanien genehmigte die Europäische Kommission Garantieregelungen über 20 Mio. Euro zur Unterstützung der von der Coronakrise betroffenen Unternehmen und Selbstständigen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 24.03.2020
- EU-Aktuell vom 25.03.2020
- EU-Aktuell vom 27.03.2020
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