Europäische Kommission gibt weitere Hilfestellung an EU-Mitgliedstaaten in der Coronakrise
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Gelockerte Regeln für Staatsbeihilfen
Die Europäische Kommission hat innerhalb weniger Tage auf der Grundlage des Befristeten Beihilferahmen für staatliche Beihilfen (siehe hierzu Artikel vom 23.03.32020) 22 nationale Maßnahmen genehmigt und vorgeschlagen, den Beihilferahmen um fünf Fördermöglichkeiten zu erweitern. Dieser soll nun zusätzlich umfassen: mehr Unterstützung für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus, mehr Unterstützung für den Ausbau von Testeinrichtungen für wichtige Produkte und Ausrüstung, mehr Unterstützung für die Herstellung dringend benötigter Produkte, gezielte Hilfe in Form von Steueraufschub/Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und gezielte Hilfe in Form von Lohnzuschüssen.
Um die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung, wichtigen Alltagsgütern und notwendigen Dienstleistungen sicherzustellen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen, gehen immer mehr Unternehmen in der EU sinnvolle Kooperationen ein. Die Europäische Kommission begrüßt solche Initiativen und hat heute eine eigene Website eingerichtet, auf der sie Unternehmen, Verbänden und Rechtsberatern kartellrechtliche Leitlinien für solche vorübergehenden Kooperationen zur Verfügung stellt.
Orientierungshilfe für Hersteller medizinischer Ausrüstung
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der für den EU-Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton hatten am 25.03.2020 mit Vertreter/innen verschiedener Industriezweige (Maschinenbauunternehmen, die Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte herstellen, start-ups, Autofirmen und der Luftfracht- und Maschinenindustrie) gesprochen, um Wege zu finden, wie die Produktion von medizinischen Geräten schnellstmöglich gesteigert werden kann. Dabei ging es u.a. um Fragen der Wiederverwendung alter Beatmungsgeräte und das Teilen von geistigem Eigentum. Die meisten Unternehmen sprachen sich für das Hochfahren von Produktionen aus. Damit die höhere Produktion zu schnell wie möglich gesteigert werden kann, hat die Europäische Kommission am 30.03.2020 drei Produktionsleitlinien veröffentlicht: Für persönliche Schutzausrüstung wie Atemschutzmasken, für Handelsdesinfektionsmittel sowie Ausrüstung für 3D-Druck.
In einer Mitteilung werden drei Leitlinien vorgestellt:
- Der erste Leitfaden soll Herstellern dabei helfen, die geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen zu prüfen, bevor sie neue Produkte in die EU einführen oder neue oder bestehende Anlagen zur Herstellung von Schutzausrüstungen wie Masken, Handschuhe und OP-Kittel einrichten oder darauf umstellen. Im heute veröffentlichten Leitfaden wird der geltende EU-Rechtsrahmen erläutert. Außerdem informiert er die Hersteller über die konkreten Schritte, die sie ergreifen sollen, um ihre Produkte in der EU in Verkehr bringen zu können.
- Der zweite Leitfaden soll Wirtschaftsakteuren und KMU Orientierungshilfen an die Hand geben. Diese betreffen insbesondere den für das Inverkehrbringen von hydroalkoholischem Gel auf dem EU-Markt geltenden Rechtsrahmen (d. h. die Verordnung über kosmetische Mittel oder die Verordnung über Biozidprodukte) und die Angaben, die den Anwendern zur Verfügung gestellt werden können.
- Mit dem dritten Leitfaden wird auf die Konformitätsbewertungsverfahren für den 3D-Druck und 3D-Druckerzeugnisse eingegangen, die im medizinischen Kontext im Kampf gegen das Coronavirus eingesetzt werden sollen. Ziel des Dokuments ist es, den geltenden EU-Rechtsrahmen für diese Produkte darzulegen und Beispiele für technische Normen zu nennen, die die Hersteller verwenden können, um konforme Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen.
Weitere Förderung aus dem EU-Programm Horizon 2020
Die Europäische Kommission gab bekannt, dass sie ein weiteres Projekt zur Coronavirus-Forschung finanziert. Das neu ausgewählte Projekt mit der Bezeichnung HG nCoV19-Test, das von einem irischen Unternehmen koordiniert wird, soll einen molekularen Schnelldiagnosetest für COVID-19 entwickeln und validieren. Damit steige die Zahl der unterstützten Projekte von den ursprünglich angekündigten 17 auf 18 und die Gesamtzahl der beteiligten Forschungsteams auf 140. Das Budget für die COVID-19-Forschung aus dem EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 betrage inzwischen 48,5 Mio. Euro.
In diesem Zusammenhang weist die Europäische Kommission daraufhin, dass sie in den letzten Wochen zusätzlich öffentliche und private Finanzmittel von bis zu 90 Mio. Euro im Rahmen der Initiative für innovative Arzneimittel mobilisieren konnte und dem deutschen Unternehmen CureVac bis zu 80 Mio. Euro finanzielle Unterstützung für die Entwicklung und Produktion eines Impfstoffs gegen COVID-19 angeboten hat.
Europäische Kommission veröffentlicht flexiblere Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Damit in den Krisenzeiten die Vergabe öffentlicher Aufträge für den Kauf von persönlicher Schutzausrüstung, Medikamenten und Beatmungsgeräten in kürzester Zeit erfolgen kann (binnen Tagen und Stunden), hat die Europäische Kommission einen Leitfaden veröffentlicht, in dem flexible Lösungen, die der europäische Rahmen für die öffentliche Vergabe bietet, detailliert erläutert werden. Der Leitfaden gibt einen Überblick über die Auswahl der Ausschreibungsverfahren und die geltenden Fristen. Gleichzeitig weist er auf Möglichkeiten hin, die von der Möglichkeit einer beträchtlichen Verkürzung von Ausschreibungspflichten der allgemein geltenden Fristen bis zur Beschaffung ohne vorherige Veröffentlichung von Ausschreibungen reicht.
Quelle und weitere Informationen
- EU-Aktuell vom 26.03.2020
- EU-Aktuell vom 30.03.2020
- EU-Aktuell vom 31.03.2020
- EU-Aktuell vom 01.04.2020
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