Europabezug in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung
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70 Jahre nach ihrem Inkrafttreten wird die nordrhein-westfälische Landesverfassung um einen Europabezug ergänzt. Jörg Wojahn, der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, begrüßte Verfassungsänderung, die gestern mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Landtag verabschiedet wurde. „Ein Bekenntnis zu Europa in der Landesverfassung ist ein starkes Signal, gerade zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Nordrhein-Westfalen lebt dieses Bekenntnis, selbst in schwierigen Zeiten: Während andere in den letzten Monaten überstürzt die Grenzen zu ihren europäischen Nachbarn schlossen, hielt das Land seine engen Verbindungen zu den Niederlanden offen“, sagte Wojahn.
Der Gesetzentwurf war laut der Pressemitteilung des Landtags in Düsseldorf von den Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen vorgelegt worden. Sie hatten u. a. argumentiert, Nordrhein-Westfalen habe „nicht zuletzt aufgrund seiner geografischen Lage im Herzen Europas und seiner besonders engen Beziehungen zu seinen europäischen Nachbarn“ ein besonderes Interesse an den Errungenschaften der europäischen Integration. Die Verfassungsgeber des Jahres 1950 hätten die bis heute erreichte Tiefe und Breite der europäischen Integration nicht vorhersehen können.
In Artikel 1 Absatz 1 wird der ursprüngliche Satz „Nordrhein-Westfalen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland“ um „und damit Teil der Europäischen Union“ ergänzt. Zudem wird ein neuer dritter Absatz hinzugefügt. Sein Wortlaut lautet:
„(3) Nordrhein-Westfalen trägt zur Verwirklichung und Entwicklung eines geeinten Europas bei, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Das Land arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen und unterstützt die grenzüberschreitende Kooperation.“
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