Europa soll zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt werden
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Die Europäische Kommission hat am 04. März 2020 einen Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz vorgelegt und damit den Kurs des zukünftigen Handels der EU vorbestimmt. Um ihr Versprechen einzuhalten, dass auch die Bürgerinnen und Bürger wesentlich in die Diskussion um die Zukunft der zentralen Themen der EU einbezogen werden, hat die Europäische Kommission gleichzeitig eine öffentliche Konsultation zum Europäischen Klimapakt gestartet.
Mit dem Europäischen Klimagesetz schlägt die Europäische Kommission Treibhausgasneutralität bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel fest. Damit sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, sowohl auf EU-Ebene als auch auf jeweils nationaler Ebene die dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Damit die Fortschritte gemessen werden können, enthält das Klimagesetz Maßnahmen zur Messung des Fortschritts und zur Anpassung des dafür notwendigen Handelns, wie z.B.:
- Governance-Prozess für die nationalen Energie- und Klimapläne der EU-Mitgliedstaaten
- Regelmäßige Berichte der Europäischen Umweltagentur
- Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse über Klimawandel und seine Auswirkungen
- Alle fünf Jahre Überprüfung der Fortschritte im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Pariser Übereinkommens
Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, hat die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag folgende Ziele und Etappen vorgesehen:
- Auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung wird die Kommission eine neue EU-Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorschlagen. Nach Abschluss der Folgenabschätzung soll das Klimagesetz entsprechend angepasst werden
- Bis Juni 2021 wird die Kommission alle einschlägigen Politikinstrumente überprüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vorschlagen, damit die zusätzlichen Emissionsreduktionen bis 2030 erreicht werden können.
- Vorschlag für den Zeitraum von 2030 bis 2050 einen EU-weiten Zielpfad für die Verringerung der Treibhausgasemissionen festzulegen, damit die Fortschritte gemessen werden können und Planungssicherheit für Behörden, Unternehmen und Bürger/innen gegeben ist.
- Bis September 2023 und danach alle fünf Jahre will die Kommission prüfen, ob die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem Zielpfad 2030-2050 im Einklang stehen.
- Der Kommission will die Befugnis erhalten, Empfehlungen auszusprechen, wenn Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität im Einklang stehen. Die betreffenden Mitgliedstaaten müssten diesen Empfehlungen dann Folge leisten oder aber begründen, warum sie dies nicht tun. Die Kommission kann auch die Angemessenheit des Zielpfads und der EU-weiten Maßnahmen überprüfen.
- Die Mitgliedstaaten sollen außerdem Anpassungsstrategien entwickeln und umsetzen‚ um die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.
Die Europäische Kommission betont ausdrücklich, dass auch Gesellschaft und Wirtschaft bei der Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Europas eine wichtige Bedeutung zukommt. Aus diesem Grund hat sie eine öffentliche Konsultation zum Europäischen Klimapakt gestartet, um damit Bürger/innen, Unternehmen und Interessenverbänden Gelegenheit zu geben, sich kritisch zu beteiligen, wenn neue Klimaschutzmaßnahmen konzipiert, Informationen ausgetauscht, Maßnahmen auf "Bürgerebene" ergriffen und Lösungen vorgestellt werden.
Die öffentliche Konsultation läuft für 12 Wochen, die Auswertung der Stellungnahmen soll in die Ausgestaltung des Klimapakts einfließen; der Klimapakt soll im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im November 2020 im schottischen Glasgow (COP 26) ins Leben gerufen werden.
Die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist unter folgendem Link möglich:
ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12219-European-Climate-Pact/public-consultation
Um ihre Entschlossenheit zu verdeutlichen, hat die Europäische Kommission am selben Tag:
- Die erste Folgenabschätzung zum geplanten CO2-Grenzausgleichssystem veröffentlicht
- Die Überprüfung der Energiebesteuerungsrichtlinie eingeleitet
- Den Vorschlag, das Jahr 2021 zum Europäischen Jahr der Schiene zu machen, angenommen, um die Vorteile einer zunehmenden Nutzung des Schienennetzes für den Personen- und Güterverkehr für das Klima deutlich zu machen.
Anlässlich der Vorstellung des Europäischen Klimagesetzes und damit im Zusammenhang weiterer stehender Maßnahmen sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen: "Heute beginnen wir, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen. Mit dem Klimagesetz verankern wir unser politisches Engagement nun auch rechtlich und schlagen unwiderruflich den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft ein. Das Klimagesetz ist das Herzstück des Grünen Deals der EU. Es bietet Planungssicherheit und Transparenz für Industrie und Investoren in Europa, und es gibt die Richtung für unsere grüne Wachstumsstrategie vor und gewährleistet, dass der Übergang schrittweise erfolgt und fair ist."
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 04. März 2020
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