Eurobarometer-Umfrage zu EU-Fahrgastrechten: Weniger als die Hälfte der Deutschen kennen Ihre Rechte
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Nach der jüngsten Eurobarometer-Umfrage sind die EU-Fahrgastrechte (Flug, Bahn, Bus und Schiff) nur 32 Prozent der EU-Bürger/innen ein Begriff, in Deutschland sind es allerdings mit 44 Prozent deutlich mehr. Von den Bürger/innen, die in den letzten 12 Monaten auf Reisen waren, wissen aber immerhin 43 Prozent, dass es EU-Fahrgastrechte gibt. Insgesamt ist das Wissen über Rechte auf Reisen in Europa sehr gering: Über die Rechte für Flugreisende wissen nur 14 Prozent der Bürger/innen, über die Rechte für Bahnreisende nur acht Prozent, über die Rechte von Busreisenden wissen nur fünf Prozent und über die Rechte für Reisende im Schiffs- und Fährverkehr wissen nur 3 Prozent der EU-Bürger/innen Bescheid.
Je nach Verkehrsträger unterscheidet sich auch der Prozentsatz der Reisenden, die sich vor ihrer Reise von dem betreffenden Unternehmen gut über ihre Rechte informiert fühlen. Von den EU-Bürger/innen fühlten sich 40 Prozent der Fluggäste, 29 Prozent der Passagiere auf Schiffen und Fähren, 26 Prozent der Bahnreisenden und 26 Prozent der Busreisenden gut informiert. Die Prozentsätze sind noch niedriger, wenn es um Informationen während oder nach der Reise geht.
Ebenso unterschiedlich sind die Zahlen, wenn es um eingereichte Beschwerden geht; Flugreisende haben sich am meisten beschwert (37%), danach folgen die Busreisenden (26%) und die Bahnreisenden und schließlich die Schiffs- und Fährgäste (beide jeweils 18%); insgesamt haben sich 26 Prozent der EU-Reisenden schon einmal beschwert. Befragte, die auf Reisen Probleme hatten, aber keine offizielle Beschwerde einreichten (72%), gaben als Hauptgrund dafür an, dass dies ihrer Meinung nach zu nichts führe (45%), und an zweiter Stelle, dass der Betrag, um den es ging, zu gering war (25%).
Von den Fluggästen, auf deren Reisen in den vergangenen 12 Monaten Probleme auftauchten, gaben 53% an, dass die Fluggesellschaft in irgendeiner Form Hilfe angeboten hatte (entweder Verpflegung und Getränke oder einen anderen Flug, Erstattung des Reisepreises, finanzielle Entschädigung, Unterbringung usw.), und das unabhängig davon, ob sich die Fluggäste beschwert hatten oder nicht. Von den Bahnreisenden gaben 43 Prozent, von den Busreisenden und den Passagieren von Schiffen und Fähren jeweils 38 Prozent an, dass die Verkehrsdienstleister bei Störungen Hilfe angeboten hatten.
Über 50 Prozent der Befragten (55%), die sich bei dem Verkehrsdienstleister über Störungen beschwert hatten, gaben an, dass sie mit der Behandlung ihrer Beschwerde zufrieden waren, aber nur 37% der Befragten waren mit der Art und Weise zufrieden, in der das Verkehrsunternehmen sie über Beschwerdeverfahren informierte.
Eine große Mehrheit (81%) derjenigen, die Unterstützung für einen Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität beantragt hatten (8% der Befragten), war nach eigenen Angaben mit der Reaktion des Verkehrsunternehmens zufrieden. Von den Reisenden, die mit mehr als einem Verkehrsmittel unterwegs waren, zeigten sich deutlich weniger zufrieden (60%).
Hintergrund:
Die Fahrgastrechte werden auf EU-Ebene beschlossen und müssen dann in der Regel in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Anwendung, d.h. Befolgung der Vorschriften sind die Verkehrsunternehmen rechtlich verpflichtet, wenn die Bedingungen für einen "Entschädigungsfall" gegeben sind. Die Europäische Kommission weiß um die Komplexität der vielen verschiedenen Vorschriften und bemüht sich daher regelmäßig um die Weitergabe verständlicher Informationen und die Bekanntgabe neuester Urteile (z.B. EuGH).
Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Adina Vălean erklärte dazu: "Die Europäische Union ist weltweit der einzige Raum, in dem die Bürger durch umfassende Fahr- und Fluggastrechte geschützt sind. Aber diese Rechte müssen noch besser bekannt gemacht werden und leichter verständlich und durchsetzbar sein. Zudem sollten unsere Vorschriften sowohl den Fahr- und Fluggästen als auch den Dienstleistern mehr Rechtssicherheit bieten. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, die Rechte von Flug- und Bahnreisenden zu modernisieren. Nun müssen der Rat und das Europäische Parlament rasch eine Einigung darüber erzielen, um sicherzustellen, dass Reisende in der EU wirksam geschützt werden."
Broschüren für Fahrgastrechte über das Europe Direct Informationszentrum Mittlerer Niederrhein erhältlich
Das Europe Direct Informationszentrum Mittlerer Niederrhein mit Sitz im Kreishaus Neuss hält Broschüren des Europäischen Verbraucherzentrums Kehl für Bürger/innen bereit, die demnächst eine Reise mit dem Bus, der Bahn oder dem Flugzeug machen wollen. Die Broschüren können über die E-Mail-Adressen ruth.harte@rhein-kreis-neuss.de oder europabuero@rhein-kreis-neuss.de bestellt werden (bitte Adresse angeben, da postalische Zustellung).
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 13.01.2020
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (20.01.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.