EU unterstützt Wirtschaft und Finnazwelt in der Coronakrise - Euro-Finanzminister geben nationale Stützungsmaßnahmen bekannt
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Die Europäische Kommission hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Wirtschaft und die Finanzwelt in den EU-Mitgliedstaaten in den schweren Zeiten der Coronakrise zu unterstützen
Die Kommission kündigte folgende Maßnahmen an und traf folgende Beschlüsse:
- Bereitstellung einer Garantie über 1 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt zur Finanzierung von 8 Mrd. Euro für mindestens 100.000 kleine und mittlere Unternehmen
- Einmalige Ausgaben der EU-Mitgliedstaaten in Folge der Coronakrise können bei der Berechnung des für die Haushaltsüberwachung relevanten strukturellen Defizits ausgeklammert werden
- Die EU-Mitgliedstaaten können vollen Gebrauch von der Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt machen
- Fluglinien sollen ihre Slots behalten, auch wenn sie diese nicht nutzen; so sollen Geisterflüge vermieden und der Wirtschaft und der Umwelt geholfen werden
- Bereitstellung von 37 Mrd. Euro (davon 7,5 Mrd. nicht genutzter EU-Strukturfondsmittel) zur Mobilisierung von Investitionen, Unterstützung von Unternehmen und Sicherung von Arbeitsplätzen;
- Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die besonders stark betroffenen Sektoren wie Tourismus, Handel und Verkehr unterstützen, z. B. über Steuererleichterungen, gezielte Beihilfen an Unternehmen und geschädigte Verbraucher/innen. Der neue Beihilfe-Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, Unternehmen Zuschüsse oder Erleichterungen (z. B. bei Steuern) von 500.000 Euro zu gewähren und Kredite durch staatliche Garantien abzusichern. Zum Beispiel können Fluggesellschaften kurzfristige Unterstützung erhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit bereits strenge Auflagen für Staatshilfen bekommen haben.
- Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt 40 Mrd. Euro bereit und soll mit ihren Möglichkeiten die Wirtschaft unterstützen
- Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ein Anleiheprogramm in Höhe von 750 Mrd. Euro angekündigt. Das Pandemie-Notfall-Kaufprogramm soll nach Angaben der Präsidentin der EZB, Christine Lagarde, bis zum Ende der Coronakrise aufrecht erhalten bleiben, mindestens jedoch bis Ende 2020
- Einsatz des Rettungsfonds Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), die EU-Finanzminister erörterten eine erweiterte Kreditlinie. Der ESM, der während der Wirtschafts- und Finanzkrise (als internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg) eingerichtet wurde, um Finanzhilfen an notleidende EU-Mitgliedstaaten zu geben, verfügt zur Zeit über freie Mittel in Höhe von 410 Mrd. Euro.
- Die Finanzmittel des Europäischen Solidaritätsfonds (wurde 2020 geschaffen, um im Fall großer Naturkatastrophen finanzielle Hilfe zu leisten) dürfen auf den Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet werden, dadurch haben die EU-Mitgliedstaaten Zugriff auf 800 Mio. Euro in 2020.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte die Bedeutung des Hilfspakets, machte zugleich aber deutlich: „Aber je nachdem, wie sich die Lage verändert, stehen wir bereit, mehr zu tun. Wir werden alles Mögliche unternehmen, um die Europäer und die europäische Wirtschaft zu stützen."
Die Euro-Finanzminister vereinbarten in einer Videokonferenz Wirtschaft und Arbeitsmärkte in der Krise in „beispielloser Welse" zu unterstützen. Neben Leistungen aus den nationalen Sozialsystemen haben die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits staatliche Mittel von ca. 1 Prozent der Wirtschaftsleistung mobilisiert, Liquiditätsleistungen über Bürgschaften und Steuerstundungen summieren sich bereits auf 10 Prozent der Wirtschaftsleistung, teilte die Europäische Kommission mit.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 13.03.2020
- EU-Aktuell vom 17.03.2020
- EU-Aktuell vom 27.03.2020
- EU-NACHRICHTEN Nr. 06/2020
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