EU und China erzielen Grundsatzeinigung über Investitionsabkommen
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Die EU und China haben sich am 30.12.2020 im Grundsatz über eine umfassendes Investitionsabkommen geeinigt. Die Vereinbarung wurde in einer Videokonferenz erzielt, an der der chinesische Präsident Xi Jinping, die Präsidentin der Europäischen Kommisison, Ursula von der Leyen, der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel und Bundeskanzlerin Angela Merkel als aktuelle Vorsitzende der Ratspräsidentschaft sowie der französische Präsident, Emmanuel Macron teilnahmen. In diesem Abkommen verspflichtet sich China, seine Märkte für Investoren aus der EU mehr denn je zu öffnen, d.h. konkret, dass Unternehmen aus der EU zukünftig fairer behandelt werden. Das bedeutet im Einzelnen: Subventionen werden transparent gemacht, erzwungener Technologietransfer unterbunden. Zudem hat sich China erstmals bereit erklärt, Bestimmungen für die nachhaltige Entwicklung in Kraft zu setzen, was auch die Verpflichtungen in Bezug auf Zwangsarbeit sowie die Ratifizierung der einschlägigen grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umfasst.
Die Europäische Kommission zeigt sich überzeugt, dass das Abkommen zu ausgewogenen Handelsbeziehungen zwischen der EU und China führen wird. Denn bisher ist die EU sehr viel offener für ausländische Investitionen als China, hier verpflichtet sich China in einigen Schlüsselsektoren zu öffnen. Der heutige grundsätzliche Abschluss der Verhandlungen sei ein erster Schritt im Gesamtprozess, in der kommenden Zeit stünden Beratungen über die Annahme und Ratifizierung des Übereinkommens an, die in vollständiger Transparenz geführt werden sollen.
Zu weiteren Themen, die in der Videokonferenz von den Führungsspitzen der EU und Chinas angesprochen wurden, zählten der Klimawandel, die COVID-19-Pandemie, Hongkong und die Menschenrechte. Die Führungsspitzen zogen eine Bilanz der allgemeinen EU-China-Agenda und stellten Fortschritte bei einer Reihe von Schlüsselfragen fest; in anderen Bereichen wurden die weiterhin bestehenden Erwartungen und Anliegen der EU hervorgehoben. Ferner brachte die EU die Verhandlungen über die Strategische Agenda 2025 für die Zusammenarbeit zur Sprache. Angesichts der erheblichen Fortschritte bei den Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen schlug die EU vor, dass die Verhandlungsführer beider Seiten ihre Arbeit wiederaufnehmen sollten. Die EU-Seite bekräftigte ihre Einladung an Präsident Xi zum Treffen der Führungsspitzen der EU und Chinas, an dem die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen werden und das 2021 in Brüssel stattfinden wird.
Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China
Ehrgeizige Öffnung und faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Investitionen
Die Europäische Kommission erläutert, dass beim Marktzugang für EU-Unternehmen China umfassende Verpflichtungen in Bezug auf das verarbeitende Gewerbe eingehe, das der wichtigste Sektor für EU-Investitionen in China sei; auf das verarbeitende Gewerbe entfielen mehr als die Hälfte der gesamten Investitionen aus der EU, davon 28 Prozent auf die Automobilindustrie und 22 Prozent auf Grundstoffe (u.a. Herstellung von Elektroautos, Chemikalien, Telekommunikationsgeräten und medizinischen Geräten).
China gehe außerdem Verpflichtungen für EU-Investitionen in verschiedenen Dienstleistungssektoren ein, etwa Cloud-Dienste, Finanzdienstleistungen, private Gesundheitsversorgung, Umweltdienstleistungen, internationaler Seeverkehr und Dienste im Bereich des Luftverkehrs.
In den vom Übereinkommen abgedeckten Sektoren erhalten europäische Unternehmen Sicherheit und Vorhersehbarkeit für ihre Geschäftstätigkeit, da China nicht mehr die Möglichkeit haben werde, den Zugang zu untersagen oder neue diskriminierende Praktiken einzuführen. Das umfassende Investitionsabkommen werde fairere Wettbewerbsbedingungen für EU-Investoren schaffen, indem es sehr klare Regeln in Bezug auf staatseigene chinesische Unternehmen, die Transparenz von Subventionen, das Ende erzwungener Technologietransfers und anderer wettbewerbsverzerrender Praktiken festschreibt. Das Übereinkommen sehe auch Garantien vor, die es europäischen Unternehmen erleichtern würden, Genehmigungen zu erhalten und Verwaltungsverfahren abzuwickeln; zudem werde es europäischen Unternehmen Zugang zu den chinesischen Normungsgremien einräumen.
Einbettung der Nachhaltigkeit in unsere Investitionsbeziehungen
Mit dem umfassenden Investitionsabkommen gingen die EU und China eine wertebasierte Investitionsbeziehung ein, die sich auf Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung stütze. Dies sei das erste Mal, dass China für seine Beziehungen mit einem Handelspartner solchen ehrgeizigen Bestimmungen zustimme. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Arbeit und Umwelt, in denen sich China beispielsweise verpflichte, keine Schutzstandards zu senken, um Investitionen anzuziehen, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten und das verantwortungsvolle unternehmerische Handeln seiner Unternehmen zu fördern. China habe ferner eingewilligt, das Pariser Klimaschutzübereinkommen sowie die von ihm ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umzusetzen. Außerdem habe sich China bereit erklärt, kontinuierliche und nachhaltige Anstrengungen zur Ratifizierung der grundlegenden IAO-Übereinkommen über Zwangsarbeit zu unternehmen.
Wie in den anderen Handelsabkommen der EU auch, w in Fragen der nachhaltigen Entwicklung ein solider Durchsetzungsmechanismus mit einem unabhängigen Sachverständigengremium angewandt. Dies ermöglicht eine transparente Beilegung von Streitigkeiten unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft.
Durchsetzung
Für die Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen seien auf EU-Seite der Exekutiv-Vizepräsident (Frans Timmermanns) und auf der Seite Chinas der stellvertretende Ministerpräsident zuständig. Der dem Übereinkommen zugrunde liegende zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismus erfülle die höchsten Standards, die bereits in bestehenden Handelsabkommen der EU zur Anwendung kommen würden. Mit dem Übereinkommen werde auch eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Umsetzung von Fragen der nachhaltigen Entwicklung, auch in den Bereichen Arbeit und Klima, verfolgen solle.
Fortsetzung der Verhandlungen über den Investitionsschutz
Die erzielte Einigung umfasst nach Auskunft der Europäischen Kommission auch eine Zusage beider Seiten, die Verhandlungen über den Investitionsschutz und über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten innerhalb von 2 Jahren nach Unterzeichnung des umfassenden Investitionsübereinkommens abzuschließen. Das gemeinsame Ziel sei es, auf modernisierte Schutzstandards und eine Streitbeilegung hinzuarbeiten, die den im Rahmen der UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law, Kommission der Vereinten Nationen für Internationales Handelsrecht) durchgeführten Arbeiten im Hinblick auf einen multilateralen Investitionsgerichtshof Rechnung trage. Die EU verfolge weiter das Ziel, die bilateralen Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten mit China zu modernisieren und zu ersetzen.
Wie es weitergeht
Die Verhandlungsführer von EU und China müssen in der folgenden Zeit den Wortlaut des Übereinkommens fertigstellen. Anschließend muss der Text juristisch überprüft und übersetzt werden, bevor er dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt werden kann.
Zitate
Präsidentin von der Leyen erklärte zum Abschluß der Gespräche: „Die heutige Einigung ist ein wichtiger Meilenstein in unseren Beziehungen zu China und für unsere wertebasierte Handelsagenda. Sie eröffnet europäischen Investoren einen beispiellosen Zugang zum chinesischen Markt, sodass unsere Unternehmen wachsen und Arbeitsplätze schaffen können. Zugleich verpflichtet sich China dazu, ehrgeizige Grundsätze in den Bereichen Nachhaltigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung anzuwenden. Mit dem Übereinkommen werden unsere wirtschaftlichen Beziehungen zu China neu austariert.“
Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis fügte hinzu: „Das Übereinkommen wird europäischen Unternehmen massiven Auftrieb in einem der größten und am schnellsten wachsenden Märkte der Welt geben. Es wird ihnen dabei helfen, in China zu agieren und im Wettbewerb zu bestehen. Zudem verankert es unsere wertebasierte Handelsagenda bei einem unserer größten Handelspartner. China geht verbindliche Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt, Klimawandel und Bekämpfung der Zwangsarbeit ein. Wir werden in enger Zusammenarbeit mit China sicherstellen, dass alle Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.“
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.12.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.