EU-Organe einigen sich auf politische und thematische Prioritäten zur Erholung nach der Coronapandemie
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Am 18.12.2020 haben sich bei einem Treffen die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, der Präsident des Europäischen Parlaments, David Sassoli und Bundeskanzlerin Angela Merkel als amtierende Ratsvorsitzende, auf die politischen Ziele und Prioritäten für die kommenden Jahre geeinigt. Sie unterzeichneten eine Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten für 2021 und gemeinsame Schlussfolgerungen zu den politischen Zielen und Prioritäten für den Zeitraum 2020 bis 2024.
Die Gemeinsame Erklärung
Die Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten für 2021 „zementiert“ nach den Worten der Europäischen Kommission „das Bekenntnis der drei Organe, rasch die nötigen Legislativvorschläge anzunehmen, um die Erholung der EU von der COVID-19-Pandemie voranzutreiben und den ökologischen und digitalen Wandel dabei als Chance zu nutzen“. Die Erklärung stützt sich auf das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das kommende Jahr 2021. Laut dieser Erklärung wollen die drei EU-Organe (Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Ministerrat) den folgenden aufgeführten fünf Initiativen Vorrang einräumen mit dem Ziel, bis Ende 2021 viele abschließen zu können:
- Verwirklichung des europäischen Green Deals, indem sichergestellt wird, dass die Klimawende gerecht verläuft und niemand zurückgelassen wird. Die EU soll in die Lage versetzt werden, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und auf dem Weg zu diesem Ziel bis 2030 handfeste Fortschritte erzielen.
- Digitale Dekade Europas, indem innerhalb sicherer und ethischer Grenzen ein wirklich funktionierender Binnenmarkt für digitale Dienste geschaffen, ein Rahmen für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz festgelegt und eine Spitzenposition Europas mit digitalen Zielen für 2030 und eine dynamische Datenwirtschaft erreicht wird.
- Eine Wirtschaft, die den Menschen dient, indem sichergestellt wird, dass der Aufschwung der gesamten Gesellschaft zugutekommt, und indem der Binnenmarkt vertieft wird, die Industrien gestärkt werden und mehr soziale Gerechtigkeit und Wohlstand angestrebt wird. Gleichzeitig soll die Wirtschafts- und Währungsunion vertieft und die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Banken und Kapitalmärkte gestärkt werden.
- Ein stärkeres Europa in der Welt, indem Europas Markenzeichen – eine verantwortungsbewusste Führungsrolle weltweit und eine starke Partnerschaft – noch mehr zur Geltung gebracht wird und Bereitschaft besteht, den transatlantischen Beziehungen neue Impulse zu verleihen. Die EU wird für internationale Handelsregeln eintreten, die ordnungsgemäß durchgesetzt werden und für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen.
- Förderung eines freien und sicheren Europas, indem eine Einigung über ein neues Migrations- und Asylpaket angestrebt wird, um sicherzustellen, dass unsere Außengrenzen wirksam überwacht werden. Die EU will die Freizügigkeit durch Verstärkung des Schengen-Rahmens schützen und Europas Reaktion auf Gesundheitskrisen verbessern. Sie wird entschlossen handeln, um die Verbreitung von terroristischen Inhalten und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu unterbinden.
- Schutz und Stärkung der Demokratie und Verteidigung der gemeinsamen europäischen Werte, indem weiter darauf hingewirkt wird, dass die EU noch besser in der Lage ist, für die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte und ‑freiheiten einzutreten und sie zu schützen, und indem die demokratischen Grundlagen Europas gefestigt werden.
Die Gemeinsamen Schlussfolgerungen
Mit den gemeinsamen Schlussfolgerungen zu den politischen Zielen und Prioritäten für den Zeitraum 2021 – 2024 verpflichten sich die drei EU-Organe auf eine ehrgeizige Politik- und Gesetzgebungsagenda für den Aufbau und die Neubelebung des EU-Binnenmarktes nach der Coronakrise.
Zitat:
Kommissionspräsidentin von der Leyen sagte anlässlich der Unterzeichnung: „Diese gemeinsamen Beschlüsse zeigen die vereinte Entschlossenheit der EU, zusammen dafür zu arbeiten, dass Gesundheit und Jobs unserer Bürgerinnen und Bürger überall in Europa geschützt werden. Europa braucht eine nachhaltige Erholung, die alle erreicht und unsere Reaktionsfähigkeit bei Gesundheitskrisen verbessert. Jetzt gilt es, dies in die Tat umzusetzen“.
Nächste Schritte
Auf der Grundlage der Erklärung und der Schlussfolgerungen verpflichten sich die drei Organe nun bei allen anhängigen Vorschlägen zusammenzuarbeiten und sich dabei von den Grundsätzen des europäischen Mehrwerts, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit leiten zu lassen. Die EU-Organe erneuern auch ihr Bekenntnis zu einer stärkeren Bürgerbeteiligung: So sollen die Bürgerinnen und Bürger insbesondere auch im Rahmen der bevorstehenden Konferenz zur Zukunft Europas mehr Mitsprache erhalten.
Hintergrund
Jedes Jahr beraten und verständigen sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission über die Gesetzgebungsprioritäten der EU für das kommende Jahr, die dann in der jährlichen Gemeinsamen Erklärung festgehalten werden. So können die Organe bei den anstehenden Herausforderungen enger zusammenarbeiten. Die erste Gemeinsame Erklärung wurde im Dezember 2016 unterzeichnet. In diesem Jahr kommen erstmals Gemeinsame Schlussfolgerungen für den Zeitraum 2020-2024 hinzu, die die politischen Ziele und Prioritäten der drei EU-Organe für den Zeitraum festschreiben.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (21.12.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.