EU-Organe einigen sich auf das Instrument „Aufbau- und Resilienzfaszilität“ und weitere Programme
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Am 18.12.2020 haben sich das Europäische Parlament und der zuständige Ministerrat auf die Aufbau- und Resilienzfaszilität (Recovery and Resilience Facility) geeinigt; dieses Unterstützungsinstrument für die EU-Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronakrise umfasst ein Finanzvolumen in Höhe von 672,5 Mrd. Euro und soll Mittel für Investitionen und Reformen bis zum 31.12.2024 bereitstellen, auch im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel und der Resilienz der nationalen Volkswirtschaften (vorgesehen ist eine Verknüpfung mit den Zielen des Europäischen Semesters). Von dieser Finanzlinie sollen bis zu 312,5 Mrd. Euro als Zuschüsse gewährt werden, 360 Mrd. Euro als Darlehen bereitgestellt werden können. Die Vorgabe ist eine schnelle Investition in Zukunftsprojekte, 70 Prozent müssen in den Jahren 2021 und 2022 verausgabt werden, die restlichen 30 Prozent bis Ende 2023. Die Unterstützung kann nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission von allen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, soll sich aber auf diejenigen konzentrieren, die am härtesten von der Corona-Pandemie getroffen wurden und wo der Resilienzbedarf (Bedarf an Widerstandskraft) am größten ist. Deutschland soll insgesamt 22,7 Mrd. Euro aus der Aufbau- und Resilienzfaszilität als Zuschüsse erhalten.
Voraussetzung für den Erhalt von Finanzmitteln ist die Vorlage eines nationalen Aufbau- und Resilienzplans bis zum 30. April 2021 u.a. unter Einbezug des im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Investitionsplans und im Einklang mit dem nationalen Klima- und Energieplan. Gemäß des Beschlusses werden die Finanzmittel auf sechs Säulen aufgeteilt: Übergang zu einer grünen Wirtschaft; digitaler Wandel; intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum und Beschäftigung; sozialer und territorialer Zusammenhalt; Gesundheit und Widerstandsfähigkeit; Strategien für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, einschließlich Bildung und Kompetenzen.
Die Europäische Union hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und der Europäische Rat hatte am 11.12.2020 den Vorschlag der Kommission zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen, die bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 um 55 Prozent verringert werden sollen, angenommen. Daher sollen die EU-Mitgliedstaaten nach den Vorgaben der Europäischen Kommission Reformen und Investitionen zur Unterstützung der Klimawende Vorrang einräumen: Mindestens 37 Prozent der in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen geplanten Ausgaben sollen der Vereinbarung zufolge in Investitionen und Reformen zur Verwirklichung von Klimaschutzzielen fließen.
Gleichzeitig sollen sich die Mitgliedstaaten in ihren Aufbau- und Resilienzplänen auch ehrgeizige Ziele für Reformen und Investitionen zugunsten des digitalen Wandels setzen: Mindestens 20 Prozent der in jedem nationalen Plan vorgesehenen Ausgaben für Investitionen und Reformen sollen daher dem digitalen Wandel zugutekommen.
Die Unterhändler einigten sich bei ihren Verhandlungen auch auf das Umweltprogramm LIFE und das Programm „Bürgerschaft, Rechte und Werte“, letzteres führt u.a. die Aktionen des bisherigen Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ fort.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (18.12.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.