EU-Gesetzgeber einigen sich auf Haushaltsprogramm für Zusammenarbeit mit Drittstaaten
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Am 18.12.2020 haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Ministerrates über das neue Instrument der Zusammenarbeit der EU mit allen Drittstaaten (d.h. alle Länder, die nicht Mitglied in der EU sind); das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit(NDICI) mit einem Finanzvolumen von 79,5 Mrd. Euro ist insbesondere darauf ausgerichtet, die Länder zu unterstützen, die den größten Bedarf bei der Bewältigung langfristiger entwicklungspolitischer Herausforderungen haben.
Mit dem NDICI werden mehrere bisherige Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln im Rahmen des EU-Haushalts zusammengeführt. So wird der Europäische Entwicklungsfonds, mit dem die Zusammenarbeit der EU mit Afrika, der Karibik und dem Pazifik jahrzehntelang unterstützt wurde, in das neue Instrument integriert. Dieser Fonds wurde direkt von den EU-Mitgliedstaaten und nicht aus dem EU-Haushalt finanziert und unterlag daher nicht der Kontrolle durch das Europäische Parlament. Durch das NDICI wird die EU außerdem ihre Unterstützung für weltweite Investitionen im Rahmen des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (EDFS+) durch die Mobilisierung von privatem Kapital verstärken, das die direkten Finanzhilfen im Rahmen der externen Zusammenarbeit ergänzen soll. Die EDFS+ wird durch eine Garantie für Außenmaßnahmen in Höhe von 60 Mrd. EUR unterstützt, die auch den westlichen Balkan abdeckt.
Aufteilung des NDICI
Das Gesamtbudget wird auf folgende Komponenten aufgeteilt:
- Geografische Programme (Nachbarschaft, Subsahara-Afrika, Asien, Pazifik, Nord- und Südamerika und Karibik),
- Thematische Programme (Demokratie und Menschenrechte, Zivilgesellschaft, Frieden, Stabilität und Konfliktverhütung sowie globale Herausforderungen) und
- Ein Krisenreaktionsmechanismus, der eine rasche Reaktion auf Krisen und die Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Außenpolitik ermöglicht.
- Ein „Polster“ aus nicht zugewiesenen Mitteln steht zur Verfügung, um die oben genannten Programme und den Krisenreaktionsmechanismus aufstocken, damit die EU auf unvorhergesehene Umstände, einen neuen Bedarf oder neue Herausforderungen reagieren oder neue Prioritäten fördern kann.
- Den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer wird ein spezielles Instrument – das Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) – zugutekommen. Auf der nächsten Verhandlungsrunde dazu werden positive Ergebnisse erwartet.
Funktionsweise des NDICI
Die Europäische Kommission rechnet mit der Annahme des neuen Instruments Anfang 2021. Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen (Start in 2021) ist die Erstellung von Mehrjahresrichtprogrammen für jede Region, jedes Partnerland und jedes thematische Programm für den Zeitraum 2021-2027.
Zitate
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik/Vizepräsident der Europäischen Kommission, Josep Borrell, erklärte dazu: „Die heutige Einigung ist ein deutliches Signal für die Rolle Europas als globaler Akteur auf der internationalen Bühne und ein Zeichen seiner Entschlossenheit, ein verlässlicher Partner zu bleiben. Die EU wird sich weiterhin nachdrücklich für den Multilateralismus und globale Prioritäten wie Frieden und Stabilität, gute Regierungsführung, Handel sowie inklusives und nachhaltiges Wachstum im Interesse der EU und der ganzen Welt einsetzen.“
Jutta Urpilainen, EU-Kommissarin für internationale Partnerschaften, sagte: „Ich begrüße die Einigung über unser wichtigstes Instrument für die externe Zusammenarbeit der EU sehr. In diesen schwierigen Zeiten der COVID-19-Pandemie wird die Europäische Union damit in der Lage sein, die nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern, und zwar durch Verwirklichung der beiden Ziele der ökologischen und der digitalen Wende, durch Förderung der Menschenrechte und der Demokratie sowie von Investitionen in die menschliche Entwicklung – insbesondere in Gesundheit und Bildung – und durch einen Beitrag zur Beseitigung der Armut. Dank des neuen Finanzierungsinstruments wird die Union in der Lage sein, umfassende Partnerschaften zu fördern und eng mit unseren Partnerländern, Mitgliedstaaten und deren Agenturen, Organisationen der Zivilgesellschaft und weiteren Interessenträgern zusammenzuarbeiten, wobei sie Querschnittsthemen wie Gleichstellung der Geschlechter und Jugend gebührend berücksichtigt wird.“
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (19.12.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.