Der neue Mehrjährige Finanzrahmen der EU (2021 – 2027) und der Aufbauplan „NextGenerationEU“
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Hintergrund/Einführung
Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten hatten die Europäische Kommission am 26. März 2020 beauftragt, einen umfassenden Aufbauplan für Europa vorzulegen, damit sich die nationalen Volkswirtschaften wieder erholen und zugleich die entscheidenden Zukunftsaufgaben, der Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft angegangen werden können. In Erfüllung dieses Auftrags hat die Europäische Kommission am 15. April 2020 im Rahmen eines 1. Pakets einen gemeinsamen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vorgelegt. Am 27. Mai 2020 folgte das 2. Paket mit der Vorlage eines umfassenden Aufbauplans. In diesem schlägt die Europäische Kommission mit „NextGenerationEU“ ein neues Aufbauinstrument vor, das zugleich in den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 eingebettet ist.
Zur Vorstellung des 2. Pakets und zur Erläuterung der finanziellen Dimensionen sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen: „Das Coronavirus erschüttert Europa und die Welt bis in die Grundfesten und stellt nicht nur unsere Gesundheits- und Sozialsysteme und unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften, sondern auch die Art, wie wir leben und arbeiten, auf eine harte Probe. Um Leben und Existenzgrundlagen zu schützen, Schäden am Binnenmarkt zu beheben und für einen nachhaltigen Aufschwung und Wohlstand zu sorgen, schlägt die Europäische Kommission vor, das Potenzial des EU-Haushalts voll auszuschöpfen. Mit dem Aufbauplan verwandeln wir die immense Herausforderung in eine Chance, weil wir nicht nur den Binnenmarkt stärken, sondern auch in unsere Zukunft investieren: Der europäische Grüne Deal und die Digitalisierung werden Beschäftigung und Wachstum ankurbeln und die Resilienz unserer Gesellschaften und die Gesundheit unserer Umwelt fördern. Dies ist die Stunde Europas. Unsere Bereitschaft zu handeln muss den Herausforderungen, vor denen wir stehen, entsprechen. Mit dem Instrument „NextGenerationEU“ geben wir eine ehrgeizige Antwort.”
Um keine Zeit zu verlieren, schlägt die Europäische Kommission vor, den jetzigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 – 2020 um 11.5 Mrd. Euro aufzustocken. Mit den zusätzlichen Mitteln soll den am meisten betroffen Regionen in der EU mit dem REACT-EU-Instrument, den gesunden Unternehmen in der EU mit dem Solvenzhilfeinstrument und den Nachbarländern, insbesondere den Balkanländern, durch den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung direkt geholfen werden, die Folgen der Pandemie zu bewältigen.
Mit dem Aufbauplan „NextGenerationEU“ werden folgende Ziele verfolgt:
- einen fairen sozioökonomischen Aufbau voranzutreiben,
- den Binnenmarkt wiederzubeleben und zu stärken,
- gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten
- die dringend notwendigen Investitionen für den vor allem notwendigen ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen, um
- insgesamt den Wohlstand und die Resilienz (Widerstandsfähigkeit) des künftigen Europas zu stärken.
Das Instrument „NextGenerationEU“ – Finanzmittelausstattung: 750 Mrd. Euro
Für die Mitteleinstellung in dieses neue Instrument wird die Eigenmittelobergrenze in den Jahren 2021 und 2022 auf 2 Prozent des Bruttosozialeinkommens der EU angehoben, was der Europäischen Kommission dank ihres guten Kreditratings die Möglichkeit gibt, an den Finanzmärkten 750 Mrd. Euro aufzunehmen; zusammen mit dem neuen siebenjährigen Finanzplan, für den die Europäische Kommission 1,1 Mrd. Euro veranschlagt hat, erhöhen sich damit die Finanzmittel der EU in den Jahren 2021 bis 2027 auf 1,85 Bio. Euro. Die Europäische Kommission betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die 750 Mrd. Euro im Rahmen von EU-Programmen vergeben werden, also jeweils in konkrete Projekte fließen müssen. Die Summe soll über einen langen Zeitraum aus den künftigen EU-Haushalten zurückgezahlt werden, beginnend 2028 und endend spätestens 2058. Damit die Rückzahlung möglich wird, schlägt die Europäische Kommission die Schaffung zusätzlicher Eigenmittel vor (CO2-Grenzausgleichssteuer, Digitalsteuer, Steuern aus dem Emissionshandelssystem, Steuer auf nicht wiederverwertbare Kunststoffe und eine Steuer auf Grundlage der Geschäftstätigkeit der großen Unternehmen).
Die für das Instrument „NextGenerationEU“ vorgesehenen 750 Mrd. Euro werden auf drei Säulen verteilt:
1. Mitgliedstaaten bei Investitionen und Reformen unterstützen:
- Eine neue Aufbau- und Resilienzfaszilität im Umfang von 560 Mrd. Euro soll Mittel für Investitionen und Reformen bereitstellen, auch im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel und der Resilienz der nationalen Volkswirtschaften (vorgesehen ist eine Verknüpfung mit den Zielen des Europäischen Semesters). Von dieser Finanzlinie sollen bis zu 310 Mrd. Euro als Finanzhilfen gewährt werden, 250 Mrd. Euro als Darlehen bereitgestellt werden können. Die Unterstützung kann nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission von allen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, soll sich aber auf diejenigen konzentrieren, die am härtesten von der Corona-Pandemie getroffen wurden und wo der Resilienzbedarf am größten ist. Voraussetzung für den Erhalt von Finanzmitteln ist die Vorlage eines nationalen Aufbau- und Resilienzplans (unter Einbezug des im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Investitions- und Energieplans und im Einklang mit dem nationalen Klima- und Energieplan sowie dem Plan für einen gerechten Übergang). Die Europäische Kommission fordert hier einen Schwerpunkt auf den Aufbau strategischer digitaler Kapazitäten und Fähigkeiten, u.a. Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, sichere Kommunikation, Daten- und Cloudinfrastruktur, 5G- und 6G-Netzwerke, Supercomputer, Quant- und Blockchain.
- Im Rahmen der neuen Initiative REACT-EU soll ab sofort eine Aufstockung der derzeitigen Kohäsionsprogramme um 55 Mrd. Euro erfolgen; die zusätzlichen Finanzmittel sollen zwei Jahre länger als ursprünglich vorgesehen, also bis 2022 zur Verfügung stehen, und den EU-Mitgliedstaaten je nach der Schwere der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen derCOVID-19-Krise Krise zugewiesen werden. Bei der Zuteilung der Mittel werden auch die Kriterien Jugendarbeitslosigkeit und relativer Wohlstand der EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt.
Die Initiative REACT-EU sieht die Europäische Kommission als „Brücke“ zwischen den ersten finanziellen Krisenmaßnahmen und den längerfristigen „Erholungsprogrammen“.
Zu den ersten finanziellen Krisenmaßnahmen gehört das im April 2020 von den EU-Finanzministern beschlossene wirtschaftliche europäische Soforthilfeprogramm über 540 Mrd. Euro, das ab dem 01.06.2020 verfügbar sein soll:
- 100 Mrd Euro für SURE (State supported short-time work) für die europäische Kurzarbeitergeld-Initiative
- 200 Mrd. Euro aus dem Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Unternehmenskredite
- 240 Mrd. Euro günstige Kredite für die 19 Euro-Staaten durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM, errichteter Rettungsschirm während Wirtschafts- und Finanzkrise 2012)
- Die Europäische Kommission schlägt weiter vor, den Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fonds) von 7,5 Mrd. Euro auf 40 Mrd. Euro zu verstärken, um so den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, den Übergang zur Klimaneutralität zu beschleunigen (Rheinisches Braunkohlenrevier ist Fördergebiet, siehe hierzu Exkurs Seite 6).
- Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums soll mit 15 Mrd. Euro aufgestockt werden, um ländliche Gebiete dabei zu unterstützen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal erforderlichen strukturellen Veränderungen vorzunehmen und die ehrgeizigen Ziele der neuen Biodiversitäts- und „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie zu erreichen.
2. Die Wirtschaft in der EU durch Anreize für private Investitionen ankurbeln:
- Ein neues Solvenzhilfeinstrument soll private Ressourcen mobilisieren, um lebensfähige Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen in Europa in den von der Pandemie am stärksten betroffenen Sektoren, Regionen und Mitgliedstaaten sofort zu unterstützen und sie für eine sauberere, digitale und resiliente Zukunft zu wappnen. Zu diesem Zweck will die Europäische Kommission der Europäischen Investitionsbank-Gruppe 31 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stellen, damit sie mit Garantien Solvenzhilfen in Höhe von 300 Mrd. Euro vergeben kann. Die EIB-Gruppe wird nicht nur selbst Direktfinanzierungen vergeben, sondern auch in Beteiligungsfonds, Zweckgesellschaften, Investitionsplattformen und nationale Förderbanken investieren, die dann Kredite oder Darlehen weiterreichen. Das Instrument soll ab Herbst 2020 zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission kündigt an, zur Mittelvergabe aus dem Solvenzhilfeinstrument Leitlinien zu entwickeln, die dazu beitragen sollen, dass die Investitionen den Prioritäten der EU entsprechen (z.B. Priorisierung digitaler Investitionen)
- Eine Aufstockung des europäischen Investitionsprogramms InvestEU um 15,3 Mrd. Euro soll private Investitionen in Projekte überall in der EU mobilisieren; die Europäische Kommission hofft, dass hierdurch 150 Mrd. Euro in strategische Sektoren investiert werden.
- Eine neue, in InvestEU eingebettete Fazilität für strategische Investitionen soll helfen, Investitionen bis zu 150 Mrd. Euro in die Förderung der Resilienz vor allem der strategischen Sektoren (Schlüsseltechnologien), die für die grüne und digitale Wende von Belang sind, anzuschieben; dazu werden 15 Mrd. Euro aus dem Instrument „NextGenerationEU“ bereitgestellt.
3. Die Lehren aus der Krise umsetzen:
- Ein neues Gesundheitsprogramm, EU4Health, mit einem Etat von 9,4 Mrd. Euro soll die Gesundheitssicherheit stärken und Vorsorge für künftige Gesundheitskrisen sicherstellen (u.a. durch Investitionen in die Prävention und Überwachung von Krankheiten sowie einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Diagnose und Behandlung)
- Das Katastrophenschutzverfahren der Union, rescEU wird mit 2 Mrd. Euro aufgestockt, damit die EU in künftigen Krisen kompakter und schneller agieren kann (u.a. durch Investitionen in die Bereiche Notfallinfrastruktur, Transportkapazitäten und Soforthilfeteams für die Anschaffung von Reserven an wesentlichen Gütern und Ausrüstungen)
- Horizont Europa soll um 94,4 Mrd. Euro aufgestockt werden, um grundlegende Forschung in den Bereichen Gesundheit und Resilienz sowie grüner und digitaler Wandel zu finanzieren
- Für außenpolitische Maßnahmen, einschließlich humanitärer Hilfe, sind zusätzlich 16,5 Mrd. Euro vorgesehen, um Europas Partner in der Welt zu unterstützen (aus dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit sowie aus dem Instrument für humanitäre Hilfe).
- Andere EU-Programme werden gestärkt, damit der künftige Finanzrahmen dem aufbaubedingten Bedarf und den strategischen Prioritäten voll und ganz entspricht. Diese Programme sind: Die Gemeinsame Agrarpolitik, der Europäische Meeres- und Fischereifonds, das Binnenmarktprogramm, Programme zur Unterstützung der Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Zoll, die Faszilität „Connecting Europe“, Erasmus+, „Kreatives Europa“, „Digitales Europa“, der Europäische Verteidigungsfonds, der Fonds für innere Sicherheit, der Asyl- und Migrationsfonds und der Fonds für integriertes Grenzmanagement und Heranführungshilfe.
Das Politische Fundament des Aufbauplans
Die Europäische Kommission weist in ihrer Begründung für die Forderung nach einem starken Aufbauprogramm und einem erhöhten Finanzrahmen für den nächsten siebenjährigen Haushalt immer wieder daraufhin, dass es nicht nur darum gehe, die Krise zu überwinden, sondern aus ihr stärker hervorzugehen, Europa müsse „einen Sprung nach vorne machen“. Dies bedeute konkret, dass mit den zusätzlich bereitgestellten Finanzmitteln die Ziele der Digitalisierung und des European Green Deal verfolgt und erreicht werden müssten; außerdem müsse der EU-Binnenmarkt gestärkt und die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedsländer widerstandsfähiger gegen Krisen gemacht werden. Schließlich müsse der Auf- und Umbau fair verlaufen und dürfe niemanden zurücklassen.
Die Themen und ihre Ziele im Einzelnen:
Der Europäische Grüne Deal hat folgende Ziele:
- Eine massive Renovierungswelle von Gebäuden und Infrastrukturen und eine stärkere Kreislaufwirtschaft, die vor Ort Arbeitsplätze in den Bereichen Bauwesen, Sanierung und sonstigen arbeitsintensiven Gewerben schaffen soll. Ziel ist u.a. die Verdopplung der jährlich sanierten Gebäude am gesamten Gebäudebestand
- Durchführung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien, insbesondere Wind- und Solarenergie sowie Ankurbelung einer sauberen Wasserstoffwirtschaft in Europa
- Saubererer Verkehr und saubere Logistik, einschließlich der Installation von einer Million Ladestationen für Elektrofahrzeuge (u.a. durch Finanzmittel aus den Faszilitäten „Connecting Europe“ und „InvestEU“), der Förderung für Zugfahrten sowie sauberer Mobilität in den Städten und Regionen (z.B. Erneuerung des Fuhrparks durch saubere Fahrzeuge)
- Stärkung des Fonds für einen gerechten Übergang, um die Umschulung von Arbeitskräften zu fördern, um so die Unternehmen bei der Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten zu unterstützen.
Die Stärkung des Binnenmarkts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter:
- Investitionen in mehr und bessere Konnektivität, insbesondere in die rasche Einführung von 5G-Netzen
- Eine stärkere industrielle und technologische Präsenz in strategischen Sektoren, einschließlich Künstlicher Intelligenz, Cybersicherheit, Hochleistungsrechnern und Cloud
- Aufbau einer echten Datenwirtschaft als Motor für Innovation und Beschäftigung
- Erhöhte Cyberresilienz.
Einen fairen und inklusiven Aufbau für alle:
- Die kurzfristige Europäische Arbeitslosenrückversicherung (SURE: State supported short-time work) wird 100 Mrd. Euro zur Unterstützung von Arbeitnehmern und Unternehmen bereitstellen. Die Europäische Kommission deutet bereits in ihrer Mitteilung vom 27.05.2020 an, dass hieraus ein Dauerinstrument entstehen soll (unter Einbezug der nationalen Kurzarbeitsprogramme)
- Die Europäische Agenda für Kompetenzen und der Aktionsplan für digitale Bildung werden sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in der EU über digitale Kompetenzen verfügen
- Faire Mindestlöhne und verbindliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Lohntransparenz sollen schutzbedürftigen Arbeitskräften und insbesondere Frauen helfen
- Die Europäische Kommission geht verstärkt gegen Steuerhinterziehung vor, dies soll den Mitgliedstaaten helfen, mehr Einnahmen zu erzielen.
Größere Autonomie im Gesundheits- und Katastrophenschutz
Um in Zukunft besser gegen Krisen gewappnet zu sein und schneller reagieren zu können, plant die Europäische Kommission eine größere strategische Autonomie im Katastrophenschutzbereich. Daher soll die Europäische Arzneimittelagentur gestärkt (Überwachung, Herstellung und Bereitstellung grundlegender Arzneimittel zur Vermeidung von Engpässen) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) mehr Befugnisse übertragen werden (Koordinierung der Überwachung, Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen bei Gesundheitskrisen).
Exkurs: Der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fonds)
Ziel: Abfederung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft in den am stärksten betroffenen Regionen.
Fördergebiete in Deutschland: Niederlausitz, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Braunkohlenrevier (d.h. auch Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss), gemäß Anhang D Länderbericht Deutschland 2020 der Europäischen Kommission vom 26.02.2020
Finanzielle Ausstattung: 40 Mrd. Euro (ursprünglich 7,5 Mrd. Euro)
Voraussetzung für den Erhalt: Erarbeitung von sog. territorialen Plänen unter Einbezug aller Partner in der Region (gemäß Entwurf VO EU zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang vom 14.01.2020)
Darlehensfaszilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang
Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2020 einen Vorschlag für eine Darlehensfaszilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang vorgelegt. Die Fazilität wird unter Beteiligung der Europäischen Investitionsbank umgesetzt und soll nach dem Willen der Europäischen Kommission Investitionen durch die öffentliche Hand fördern, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zum Nutzen kohle- und CO2-intensiver Regionen unterstützen. Die Fazilität wird 1,5 Mrd. Euro für Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt und ein Darlehensvolumen aus Eigenmitteln der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 10 Mrd. Euro umfassen. Damit sollen Investitionen in Höhe von 25 Mrd. bis 30 Mrd. Euro mobilisiert werden, um den vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft am stärksten betroffenen Gebieten und Regionen zu helfen. Dabei wird denjenigen Antragstellern Vorrang gegeben, die über geringere Kapazitäten für die Bewältigung der Kosten des Übergangs verfügen.
Zeitschiene Beschlussfassung MFR und Aufbauprogramm: Es ist davon auszugehen, dass der MFR und der Aufbauplan auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs am 19. Juni 2020 behandelt werden, eine Einigung wird jedoch noch nicht erwartet. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass der neue Haushalt erst unter der deutschen Ratspräsidentschaft (ab 01. Juli 2020) verabschiedet wird.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.05.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.