Das Ende der Brexit-Übergangsperiode – Europäische Kommission gibt eine Checkliste und einen Leitfaden für Unternehmen als Hilfestellung heraus
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Die Europäische Kommission ist zur Zeit wenig optimistisch, dass es rechtzeitig bis Oktober 2020 zu einem Übergangsabkommen mit dem Vereinigten Königreich kommt. Aber selbst wenn das Abkommen kommen sollte, wird das Ende der Brexit-Übergangsperiode erhebliche Konsequenzen für europäische Unternehmen und ihre Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien haben, dazu gehören vor allem Änderungen der Steuer und Zollabläufe.
Um den Unternehmen eine Hilfestellung für die unterschiedlichen Konstellationen von Geschäftsbeziehungen und Warenaustausch sowie sich die daraus entstehenden Fragen an die Hand zu geben, hat die Europäische Kommission einen Leitfaden und eine Checkliste mit den wichtigsten Fragen und Informationshinweisen herausgegeben:
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (16.09.2020) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.