Trilog-Verhandlungen bringen Einigung auf gemeinsamen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
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Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der zuständige EU-Ministerrat haben sich am 14. Februar 2019 auf einen vorläufigen Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde geeinigt.
Diese soll folgende Aufgaben übernehmen:
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Informationen und Diensten für Bürger/innen und Unternehmen;
- Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Unterstützung der Mitgliedstaaten durch konzertierte und gemeinsame Kontrollen zur Bekämpfung von Missbrauch, Betrug und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten.
Die Europäische Kommission betont ausdrücklich, dass mit der Europäischen Arbeitsagentur keine neuen Zuständigkeiten auf EU-Ebene entstehen würden, d.h. die EU-Mitgliedstaaten bleiben weiterhin in vollem Umfang zuständig für die Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften. Die Aufgaben der Behörde betreffen die Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität und zur Entsendung von Arbeitnehmern, zur Koordinierung der sozialen Sicherheit sowie spezifische Rechtsvorschriften im Straßenverkehrssektor.
Die Arbeitsbehörde soll das Netz der europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) unterstützen und die Aufgaben der Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit übernehmen und ausbauen. Das heißt, dass der Mehrwert der Behörde darin liegt, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, bestehende Strukturen straffen und operative Unterstützung leisten wird, sodass die Vorschriften effizienter durchgesetzt werden können - zum Nutzen der Bürger/innen, der Unternehmen und der nationalen Behörden.
Diese Straffung bringt nach Ansicht der Europäischen Kommission auch finanzielle Vorteile mit sich, da sich durch die Rationalisierung bestehender Einrichtungen auf EU-Ebene Einsparungen erzielen lassen würden. Ferner wird die Unterstützung der Arbeitsbehörde den Mitgliedstaaten eine effizientere und umfassendere Beitreibung von Sozialversicherungsbeiträgen ermöglichen, als dies bisher der Fall war. Außerdem werde die Behörde die Mitgliedstaaten durch technische und logistische Unterstützung entlasten. Diese finanziellen Vorteile würden voraussichtlich einen großen Teil der Betriebskosten der neuen Behörde ausgleichen, deren Jahresbudget die Europäische Kommission auf rund 50 Mio. Euro schätzt. Die Europäische Arbeitsbehörde wird etwa 140 Bedienstete haben, darunter 60 abgeordnete nationale Sachverständige, die von ihren jeweiligen Mitgliedstaaten unter anderem als nationale Verbindungsbeamte eingesetzt werden.
Hintergrund:
In seiner Rede zur Lage der Union 2017 hatte Kommissionspräsident Juncker die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde angekündigt. "Wir sollten sicherstellen, dass alle EU-Vorschriften zur Mobilität von Arbeitskräften auf gerechte, einfache und wirksame Art und Weise durchgesetzt werden - und zwar mithilfe einer neuen europäischen Aufsichts- und Umsetzungsbehörde. Es erscheint absurd, dass eine Bankenaufsichtsbehörde darüber wacht, ob Bankenstandards eingehalten werden, dass es aber keine gemeinsame Arbeitsbehörde gibt, die für Fairness innerhalb des Binnenmarkts sorgt."
Nach derzeitigem Wissensstand der Europäischen Kommission arbeiten ca. 17 Mio. Bürger/innen in einem anderen Mitgliedsland (als in ihrem Heimatland). Schon frühzeitig habe sie daher einen umfangreichen Bestand an Rechtsvorschriften entwickelt, die verschiedene Aspekte der Mobilität regeln, darunter die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Die wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten erfordere jedoch eine strukturierte Zusammenarbeit und einen geregelten Austausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie Ressourcen für gemeinsame Tätigkeiten, z. B. die Organisation gemeinsamer Kontrollen oder die Schulung nationaler Mitarbeiter/innen im Umgang mit grenzübergreifenden Fällen.
Anlässlich der Einigung sagte Juncker: "Angesichts von 17 Millionen Europäerinnen und Europäern, die heute in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben oder arbeiten, ist es höchste Zeit für eine Europäische Arbeitsbehörde, die unsere mobilen Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die Arbeit unserer Mitgliedstaaten erleichtert und für Fairness und Vertrauen im Binnenmarkt sorgt". … "Wir haben in den letzten Jahren große Fortschritte hin zu faireren Regeln für die Arbeitskräftemobilität erzielt. Die neue Behörde wird uns dabei helfen, diese Regeln konkret umzusetzen."
Die Einigung muss nun noch im Europäischen Parlament durch das Plenum verabschiedet werden.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 14.02.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (14.02.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.