Obergrenze für Transfette in Lebensmitteln beschlossen
Europa |
industriell hergestellten Transfetten in Lebensmitteln beschlossen. Sie beträgt 2 Gramm Transfette pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und tritt am 2. April 2021 in Kraft. Die EU-Staaten hatten einen entsprechenden Vorschlag der Kommission zuvor unterstützt.
Eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, unter anderem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, betont, dass die Aufnahme von Transfettsäuren so gering wie möglich sein sollte, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Unternehmen müssen künftig zudem Angaben über die Mengen an Transfetten in Lebensmitteln machen, die an andere Unternehmen geliefert werden, wenn der Grenzwert von 2 Gramm überschritten wird.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 24.04.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (19.04.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.