Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro werden jetzt auch in Nicht-Euro-Staaten preiswerter
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Seit dem 16. Dezember 2019 sind grenzüberschreitende Zahlungen, die Verbraucher/innen und Unternehmen in Euro von einem EU-Mitgliedstaaten aus in die nicht zum Euro-Raum gehörenden europäischen Staaten tätigen, billiger. Eine neue EU-Verordnung ermöglicht, dass Überweisungen von einem EU-Mitgliedsland in die nicht zum Euro-Raum gehörenden EU-Staaten Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn sowie in die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen genauso viel oder gar nichts kosten, als würden sie im Rahmen des SEPA-Verfahrens getätigt.
Die Europäische Kommission erklärte bei der Erläuterung der neuen Verordnung, dass sie in der folgenden Zeit sehr genau darauf achten werde, wie die Vorschriften in die Praxis umgesetzt würden, und will dafür eng mit den nationalen Behörden aller Nicht-Euro-Staaten eng zusammenarbeiten.
Hintergrund:
Im März 2017 hatte die Europäische Kommission den Aktionsplan "Finanzdienstleistungen für Verbraucher" vorgestellt. Am 28. März 2018 hatte die Europäische Kommission Änderungen an der EU-Verordnung für grenzüberschreitende Zahlungen vorgeschlagen, die nach der Veröffentlichung am 29. März 2019 im EU-Amtsblatt jetzt in Kraft sind. Die Europäische Kommission setzt damit ihr Versprechen um, den Verbraucher/innen einen besseren und kostengünstigeren Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verschaffen.
Im März 2020 sollen weitere Bestimmungen in Kraft treten, die den Verbraucher/innen in der EU einen Vergleich der Gebühren ermöglichen, die ihnen bei Kartenzahlungen in einer anderen EU-Währung für die Währungsumrechnung in Rechnung gestellt werden.
Anlässlich der Vorstellung der neuen Regelung sagte der für den Bereich "Wirtschaft im Dienste der Menschen" zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis: "Dank dieser Vorschriften werden all unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gleichermaßen in den Genuss kostengünstiger grenzüberschreitender Euro-Zahlungen kommen. Dies ist ein gutes und konkretes Beispiel dafür, wie der Binnenmarkt den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern handfeste Vorteile bringen kann. Möchte beispielsweise eine rumänische Familie ihrem Kind, das an einem Erasmus-Austausch in Paris teilnimmt, Geld in Euro schicken, braucht sie dabei künftig nicht mehr mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, denn hierfür gelten nun dieselben Gebühren wie für eine Inlandsüberweisung in Rumänien."
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 16.12.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (17.12.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.