Europäische Kommission verteidigt Grenzwerte für Stockoxid
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Die Europäische Kommission hat Medienberichte zurückgewiesen, nach denen sie die Erhöhung des Grenzwertes für Stickoxid in Deutschland von 40 auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft genehmigt habe. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresdurchschnitt sei EU-weit verbindlich und in 2008 von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament beschlossen worden; bei diesem Beschluss bleibe es. Davon unabhängig sei, dass jeder EU-Mitgliedstaat selber entscheide, durch welche Maßnahmen die Grenzwerte erreicht würden.
Deutschland hatte am 12. November 2018 die EU-Kommission über den Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert, demzufolge Fahrverbote in Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Regel nicht erforderlich seien, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm durch andere Maßnahmen erreicht werden könne. Nach Prüfung des Gesetzes hatte die Europäische Kommission die Genehmigung für die Gesetzesänderung erteilt.
Grenzwerte für Feinstaub und Stockoxid beruhen auf solider wissenschaftlicher Basis
Bereits Ende Januar 2019 hatte die Europäische Kommission im Zuge der Veröffentlichung einer Schrift von 107 Lungenärzten, dass die derzeitigen Grenzwerte nicht die Gesundheit gefährdeten, die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid verteidigt. Die von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament im Jahr 2008 beschlossene Richtlinie mit den darin festgeschriebenen Grenzwerten fußten auf den Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die weltweit führende Autorität in Gesundheitsfragen sei und weiterer wissenschaftlicher Studien.
Die Europäische Kommission betont ausdrücklich, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit immer von größter Bedeutung gewesen, und stets in den Vorschlägen und Initiativen der Kommission berücksichtigt worden sei und werde.
Die aktuellen NO2-Grenzwerte basierten auf der o.g. Richtlinie 2008/50. Die EU habe die Luftqualitätsnormen seit 1999 in ihren Rechtsvorschriften festgelegt und in ihrer Richtlinie von 2008 auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation und von anderen wissenschaftlichen und technischen Gutachten bestätigt. Würden diese Grenzwerte überschritten, seien dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und damit zum Schutz der Gesundheit der Bürger/innen notwendig.
Als jüngste umfassende Überprüfung der zugrunde liegenden Nachweise verweist die Europäische Kommission auf die 2013 veröffentlichten Erkenntnisse im "Review of evidence on health aspects of air". Darin wurde die bestehende Wissensbasis, die die Grundlage für die europäischen Rechtsvorschriften zur Luftqualität bildet, erneut bestätigt. Die Kommission leiste den lokalen, regionalen und nationalen Akteuren praktische Hilfe bei der Verbesserung der Luftqualität; im Mai 2018 habe sie die Mitteilung "Saubere Luft für alle" verabschiedet, in der die Maßnahmen zur Verbesserung der Luft in Europa beschrieben sind.
Auch andere unabhängige Organisationen wie der Europäische Rechnungshof und die Europäische Umweltagentur hätten in ihren jüngsten Berichten die negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit der Menschen anerkannt.
Der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige EU-Kommissar, Karmenu Vella, erklärte angesichts der jüngsten Diskussion: "Wir sollten alle besorgt sein um die Qualität der Luft, die Europäerinnen und Europäer einatmen. Der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist daher für uns sehr wichtig, auch im Rahmen unserer EU-Gesetzgebung zur Luftqualität. Die geltenden EU-Grenzwerte, die von allen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verabschiedet wurden, basieren auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der weltweit führenden Autorität in Gesundheitsfragen.
Diese Erkenntnisse werden von unzählbaren wissenschaftlichen Studien gestützt, die - wenn ich dies betonen darf - einer wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen wurden.
Tatsache ist, dass wir leider die Folgen im Lebensalltag hunderttausender Menschen beobachten können, jung und alt, in Städten überall in Europa, die mit den Gesundheitsfolgen schlechter Luftqualität zu kämpfen haben.
Daher müssen wir dringend die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beschleunigen, um so die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen."
Die Kommission macht ausdrücklich deutlich, dass sie die derzeitigen Diskussionen um die Auswirkungen der Luftverschmutzung und die gesundheitlichen Auswirkungen von Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10 und PM2,5) regelmäßig verfolge, auch die Eingabe der 107 Lungenärzte. Allerdings macht sie deutlich, dass der überwiegende Teil der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die in den letzten Jahren gesammelt wurden, immer wieder bestätigt hätten, dass Stickstoffdioxid und Partikel die Gesundheit bereits in den Konzentrationen beeinflusse, die in den Luftqualitätsrichtlinien der WHO festgelegt worden sei.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 24.01.2019
- EU-Aktuell vom 13.02.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (15.02.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.