Europäische Kommission legt Bericht über die Nutzung elektronischer Behördendienste (e-Government-Bericht) vor - Deutschland nur im Mittelfeld
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Am 21. Oktober 2019 hat die Europäische Kommission den Jahresbericht über die Nutzung elektronischer Behördendienste, d.h. den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung, die grenzüberschreitende Interoperabilität und die digitale Interaktion zwischen Verwaltungen auf der einen Seite und Bürger/innen und Unternehmen auf der anderen Seite vorgelegt. Der Bericht beurteilt die Behördendienste für die 28 EU-Mitgliedstaaten und acht Nicht-EU-Länder.
Die Spitzenreiter bei den digitalen öffentlichen Diensten sind Malta, Estland und Österreich, gefolgt von Lettland, Litauen und Finnland. Für Deutschland kommt die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien bei elektronischen Behördendiensten noch nicht ausreichend genutzt werden und daher nur auf einem Platz im Mittelfeld liegt.
Der Bericht zeigt Fortschritte auf, so hat sich der Abstand zwischen den am besten und den am schlechtesten abschneidenden Ländern verringert hat und liegt mit 42 Prozentpunkten deutlich unter dem Stand von 2012-2015 (50 Prozentpunkte). Am weitesten fortgeschritten ist Europa auf dem Gebiet der Nutzerorientierung, was bedeutet, dass die Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen insbesondere darauf abzielen, die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger zu erfüllen. Nach Feststellung der Europäischen Kommission sind weitere Anstrengungen auf dem Gebiet der Sicherheit der öffentlichen Online-Dienste sowie der Transparenz, grenzüberschreitenden Mobilität und der Verfügbarkeit von elektronischer Identifizierung und eDokumenten erforderlich.
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2016 den EU-eGovernment Aktionsplan 2016 - 2020 vorgelegt. Der Aktionsplan soll die Behörden dabei unterstützen, bessere elektronische Dienstleistungen (eGovernment-Dienste) zu erbringen, die sich an den Bedürfnissen der Bürger/innen und Unternehmen orientieren. Ziel des Aktionsplans ist es, dass die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in der Europäischen Union bis 2020 grenzübergreifende, personalisierte, nutzerfreundliche und - über alle Abläufe hinweg - vollständig digitale öffentliche Dienste für alle Menschen und Unternehmen in der EU anbieten können.
Seit dem Jahr 2002 veröffentlicht die Europäische Kommission einen jährlichen e-Government-Bericht, dieser ist eine wichtige Grundlage um über weitere politische Maßnahmen zur Förderung dieser Dienste zu entscheiden.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 21.10.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (22.10.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.