Europäische Kommission legt Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU vor- EU-Haushalt wird besser vor Betrug geschützt – Erste Europäische Generalstaatsanwältin ernannt
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Die Europäische Kommission hat in ihrem am 11. Oktober 2019 vorgelegtem „Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU“ dargelegt, dass die EU-Finanzen durch ein robustes System vor Betrug geschützt sind. Dieses System umfasst folgende Schutzelemente:
- Die Europäische Kommission hat im Laufe ihrer Amtszeit eine Reihe von „gesetzlichen“ Maßnahmen ergriffen, z.B. vereinfachte Regel für die Verwendung von EU-Finanzmitteln (in Kraft getreten am 02. August 2018)
- Es wurde eine neue Strategie für die Betrugsbekämpfung verabschiedet, die zum Ziel hat, die Bemühungen der Europäischen Kommission, Betrug zu verhindern, aufzudecken und zu bestrafen, weiter zu verfeinern
- Die Europäische Kommission hat wesentlichen Anteil an der Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), die von 22 EU-Mitgliedstaaten durch eine Verordnung beschlossen wurde. Diese wird ihren Sitz in Luxemburg haben und soll Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen; zu den Aufgaben der Europäischen Staatsanwaltschaft gehören:
- Koordinierte Ermittlungen für terroristische Straftaten, die mehrere Mitgliedsländer
- betreffen
- Rechtzeitiger Informationsaustausch mit den nationalen Staatsanwälten (Eurojust) und der Europäischen Polizeibehörde (Europol); um die Zusammenarbeit zwischen EPPO und dem Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu sichern, werden zur Zeit die Regelungen für OLAF entsprechend angepasst
- Köhärente Ermittlungen in allen Mitgliedstaaten, d.h. zentrale Leitung der Untersuchungen und Strafverfolgungen
Erste Europäische Staatsanwältin ernannt
Am 25. September 2019 wurde nach Verständigung zwischen den EU-Staats- und Regierungschefs und dem Europäischen Parlament die Rumänin Laura Codruta Kövesi zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin ernannt. Die für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständige EU-Kommissarin, Vera Jourova, zeigte sich anlässlich der Ernennung sehr erfreut: „Diese Einigung zeigt unmissverständlich, dass der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und der Schutz von Steuergeldern keine leeren Worte sind. Als erste Instanz überhaupt kann die EU-Staatsanwaltschaft gegen länderübergreifende Kriminalität vorgehen und Betrugsdelikte zulasten des EU-Haushalts ahnden. Die Steuergelder von Millionen Menschen werden somit künftig in einer qualitativ neuen Form EU-weit geschützt“
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 25.09.2019
EU-Aktuell vom 08.10.2019
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