Europäische Kommission hat das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative vereinfacht
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Nach vielen Hinweisen über das komplexe Anmeldungsverfahren für Europäische Bürgerinitiativen hat die Europäische Kommission im vergangenen Jahr Vorschläge für ein einfacheres Verfahren vorgelegt. Im Dezember 2018 haben das Europäische Parlament und der Ministerrat eine Einigung über die vorgeschlagenen Veränderungen erzielt.
Die neue Verordnung bringt folgende Vereinfachungen:
Einleitung von Initiativen
In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es zukünftig eine Kontaktstelle und es wird eine Online-Plattform eingerichtet, die Beratung anbietet und es Initiatoren und Unterstützern erleichtert, Kontakt miteinander aufzunehmen.
Registrierung von Initiativen
Ein neues Verfahren bietet den Organisatoren die Möglichkeit zur Überarbeitung, d.h. sicherzustellen, dass das Anliegen selbst und die schriftliche Erläuterung so formuliert ist, dass es in die Kompetenz der Europäischen Kommission fällt.
Organisation von Unterschriftensammlung:
Die Europäische Kommission stellt den Organisatoren einen kostenlosen Dienst für die online-Sammlung der Unterschriften bereit.
Unterstützung von Initiativen
Alle EU-Bürger/innen erhalten die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Wohnort, jede Initiative zu unterstützen und sie müssen weniger personenbezogene Daten als bisher zur Verfügung stellen.
Folgemaßnahmen für erfolgreiche Bürgerinitiativen
Für erfolgreiche Initiativen, die eine Million Stimmen in sieben EU-Mitgliedstaaten erhalten haben, erhöht sich die Prüfungsphase der Europäischen Kommission auf sechs Monate (bisher drei Monate), was der Europäischen Kommission mehr Zeit für Ihre einschlägigen Prüfungen lässt.
Die Verordnung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft; bis dahin gibt es aber dennoch bereits Vereinfachungen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 03.07.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (31.07.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.