Europäische Kommission genehmigt Millionenförderung für umweltfreundliche Verkehrsmittel in deutschen Städten
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Die Europäische Kommission hat am 19. Juni 2019 den Antrag Deutschlands für eine umweltfreundliche Nachrüstung kommunaler und gewerblich genutzter Dieselfahrzeuge in deutschen Städten in Höhe von 431 Mio. Euro bewilligt. Nach Auskunft der Europäischen Kommission kann Deutschland mit der Summe im Rahmen von drei geplanten Förderregelungen die Nachrüstung von kommunalen und gewerblich genutzten Dieselfahrzeugen (z.B. Reinigungsfahrzeuge, Müllwagen oder Lieferwagen) in über 60 Kommunen finanziell unterstützen, in denen 2017 die nationalen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten wurde. Mit den Finanzhilfen werden die Kosten für die Nachrüstsysteme und deren Einbau übernommen.
Die drei Fördermaßnahmen sind Teil des von der Bundesregierung aufgelegten „Sofortprogramms Luft 2017 – 2020“ mit dem Ziel der möglichst raschen Senkung der Stickoxidemissionen. In den infragekommenden Kommunen fahren zur Zeit eine Million schwere bis leichte kommunale und gewerblich genutzte Fahrzeuge mit Dieselmotoren. Die geplante Nachrüstung soll in sehr kurzer Zeit zu erheblich geringeren Stickoxidemissionen führen und dadurch insbesondere in den Städten zur Verbesserung der Luftqualität und damit der öffentlichen Gesundheit beitragen.
Nach Angaben der deutschen Umweltbehörden sollen die Nachrüstungen folgende Auswirkungen haben:
Fahrzeugkategorie | Erwartete Zahl der nachgerüsteten Fahrzeuge | Erwartete jährliche NOx-Reduzierung |
Schwere Kommunalfahrzeuge (>3,5 Tonnen) | 8.120 | 750 Tonnen |
Schwere gewerblich genutzte Fahrzeuge (3,5-7,5 Tonnen) | 20.000 | 400 Tonnen |
Leichte Kommunalfahrzeuge und gewerblich genutzte Fahrzeuge (2,8-3,5 Tonnen) | 84.000 | 300 Tonnen |
Die Europäische Kommission weist ausdrücklich daraufhin, dass die Genehmigung der Umweltförderung im Zusammenhang mit der Mitteilung der Europäischen Kommission „Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle“ vom 17.05.2018 steht, in der auch mitgeteilt wird, dass die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität selbst finanziell zu fördern. Auf dieser Grundlage erfolgte auch die jetzige Genehmigung, denn die geplanten Investitionen tragen zum Erreichen der Umweltziele bei und verfälschen dabei nicht den Wettbewerb.
Die Europäische Kommission hatte bereits im November 2018 eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung der Nachrüstung von ÖPNV-Bussen genehmigt.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 19.06.2019
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