Europäische Kommission erlässt Vorschriften für den sicheren Betrieb von Drohnen in der EU
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Die Europäische Kommission hat am 24.05.2019 Vorschriften für einen sicheren Drohnenverkehr am Boden und für den Luftraum in der EU vorgelegt. Die Regeln gelten ab 2020 sowohl für gewerbliche Betreiber als auch für private Nutzer. So müssen ab 2020 Betreiber von Drohnen bei nationalen Behörden registriert sein. Jeder Mitgliedstaat kann sogenannte "Flugverbotszonen", z.B. Flughäfen, Flugplätze und Stadtzentren einrichten, in die Drohnen durch die satellitengestützte Geolokalisierung nicht eindringen dürfen. Die EU-Vorschriften betreffen neben der Sicherheitsfrage auch wichtige Regeln, die Sicherheitsrisiken durch Drohneneinsätze minimieren sollen. Die ab 2020 geltenden Vorschriften ersetzen zukünftig die nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten.
Die Europäische Kommission sieht die neuen Vorschriften als einen weiteren wichtigen Beitrag im Rahmen der Luftfahrtstrategie der EU für Europa, deren Hauptziel ist, das höchste Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Die für den Bereich Verkehr zuständige EU-Kommissarin, Violetta Bulc, sagte anlässlich der Vorstellung der Vorschriften: "Die EU verfügt damit über die weltweit fortschrittlichsten Vorschriften. ... Diese werden den Weg für sichere und nachhaltige Drohnenflüge ebnen. Sie geben Unternehmen und Erfindern die dringende benötigte Klarheit in ganz Europa".
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 24.05.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (07.06.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.