Europäische Kommission erlässt neue Vorschriften für mehr Energieeffizienz für Haushaltsgeräte
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Nach einem Konsultationsprozess hat die Europäische Kommission am 01.10.2019 zehn Durchführungsverordnungen zum sog. Ökodesign angenommen, die die Energieeffizienz und andere Anforderungen für die folgende Produktgruppen enthalten: Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische displays (einschließlich Fernsehgeräte), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (wie z.B. Kühlgeräte in Supermärkten, Verkaufsautomaten für Kaltgetränke) Transformatoren und Schweißgeräte. Die Verordnungen umfassen erstmals Anforderungen an die jeweiligen Geräte hinsichtlich Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit und sollen damit die Lebensdauer der Geräte verlängern. Ziel der Europäischen Kommission ist, durch die neuen Anforderungen die Energiekosten für die Verbraucher/innen zu senken und den ökologischen Fußabdruck von Europa zu verkleinern.
Konkret bedeuten die neuen Vorschriften, dass die eingeschlossenen Geräte so gebaut werden müssen, dass sie reparierfähig und am Ende des Lebenszyklus recyclungsfähig sind. Dies beinhaltet auch für die Hersteller, Ersatzteile für sieben bis zehn Jahre nach dem Verkauf vorrätig zu haben und diese innerhalb von 15 Werktagen liefern zu können.
Als Ergebnis erwartet die Europäische Kommission, dass, zusammen mit den am 11. März 2019 angenommenen Vorschriften zu neuen Energielabels (siehe hierzu den Artikel "Europäische Kommission beschließt neue Energieeffizienzkennzeichnung von Haushaltsgeräten" vom 15.03.2019), bis 2030 jährlich Energieeinsparungen von 167 Mio. Kilowattstunden erzielt werden; dies würde dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks entsprechen, was eine jährliche Einsparung von 46 Mio. Tonnen Kohlendioxid bedeuten würde. Gleichzeitig sollen die EU-Bürger/innen hierdurch 150 Euro im Jahr an Energiekosten einsparen können.
Der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar Miguel Arias Canete, sagte anlässlich der Bekanntgabe: "Unsere Ökodesign-Maßnahmen in Verbindung mit intelligenteren Energielabels können den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern viel Geld einsparen und dazu beitragen, dass die EU ihre Treibhausgasemissionen verringert. Das Ökodesign ist daher ein Schlüsselelement bei der Bekämpfung des Klimawandels und ein direkter Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris. Mit Blick auf unser langfristiges Ziel einer vollständig dekarbonisierten EU bis 2050 wird unsere Energieeffizienz- und Ökodesign-Strategie immer wichtiger werden."
Die neuen Verordnungen gelten unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsland (d.h. eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht mehr notwendig) und treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 01.10.2019
- Rheinische Post vom 02.10.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (03.10.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.