Europäische Kommission begrüßt Einigung zwischen Europäischem Parlament und EU-Ministerrat über Verschärfung der Vorschriften zur Parteienfinanzierung
Europa |
Am 16. Januar 2019 haben sich Europäisches Parlament und der zuständige EU-Ministerrat auf eine Verschärfung der Parteienfinanzierung geeinigt. Die Verschärfung bedeutet, dass Verstöße gegen die Vorschriften über die Finanzierung europäischer Parteien strenger geahndet werden können. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften mit dem Ziel, das Ergebnis der Europawahlen zu beeinflussen, können künftig mit finanziellen Sanktionen belegt werden, d.h. es kann bis zu 5 Prozent des Jahresbudgets der betroffenen europäischen politischen Partei oder Stiftung als finanzielle Strafe verhängt werden.
Der Erste Vize-Präsident der Europäischen Kommission, zuständig für bessere Rechtssetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte, Frans Timmermanns, begrüßte die Entscheidung, weil sie die Widerstandsfähigkeit der Demokratie stärke.
Durchsetzung der Vorschriften
Die Sanktionen gegen die Vorschriften zur Parteienfinanzierung werden von der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen verhängt. In diesem Zusammenhang weist die Europäische Kommission darauf hin, dass jede eines Verstoßes für schuldig befundene Partei oder Stiftung ihr Recht verlieren würde, für das Jahr, in dem die Sanktion verhängt wurde, Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu beantragen.
Hintergrund:
Nach den verschiedenen Vorwürfen der Beeinflussung von Wahlen in verschiedenen Ländern der Welt sieht die Europäische Kommission die Europawahlen im Mai 2019 in einem völlig anderen politischen und rechtlichen Umfeld stattfinden als 2014. Sie appelliert an alle an den Wahlen beteiligten Akteure, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und die politischen Parteien, eine besondere Verantwortung für den Schutz des demokratischen Prozesses vor ausländischer Einflussnahme und illegaler Manipulation zu übernehmen.
Die Kommission hat im September 2018 eine Reihe von Maßnahmen präsentiert, um potenzielle Gefahren für die Wahlen anzugehen und damit die Widerstandsfähigkeit der demokratischen Systeme der Union zu stärken. Darüber informiert in Kürze ein weiterer Artikel unter der Rubrik "EU-Aktuell".
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 16.01.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (23.01.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.