EU und Japan schaffen weltweit größten Raum für sicheren Datenverkehr
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Bereits vor Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens hatten sich EU und Japan am 23. Januar 2019 auf Beschlüsse geeinigt, die dafür sorgen, dass personenbezogene Daten ungehindert und sicher zwischen den beiden Partnern fließen können. Es wurde vereinbart, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als "gleichwertig" anzuerkennen. Bevor die Europäische Kommission ihren sog. Angemessenheitsbeschluss angenommen hat, hatte Japan zusätzliche Garantien gegeben, die gewährleisten, dass die aus der EU übermittelten Daten den europäischen Standards entsprechenden Schutzgarantien unterliegen.
Diese Garantien umfassen:
- Eine Reihe von Bestimmungen (Ergänzende Vorschriften), die bestimmte Unterschiede zwischen den beiden Datenschutzsystemen ausgleichen werden. Diese zusätzlichen Garantien werden beispielsweise den Schutz sensibler Daten, die Ausübung individueller Rechte sowie die Bedingungen, unter denen EU-Daten aus Japan in ein anderes Drittland weitergeleitet werden können, stärken. Diese Ergänzenden Vorschriften sind für japanische Unternehmen, die Daten aus der EU einführen, verbindlich und vor der unabhängigen japanischen Datenschutzbehörde (PPC) und den Gerichten durchsetzbar.
- Die japanische Regierung hat der Kommission auch Garantien in Bezug auf den Datenzugriff japanischer Behörden zu Strafverfolgungszwecken und zu Zwecken der nationalen Sicherheit zugesagt, damit gewährleistet ist, dass jede Verwendung personenbezogener Daten auf das beschränkt ist, was erforderlich und verhältnismäßig ist und einer unabhängigen Aufsicht sowie wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen unterliegt.
- Ein Verfahren zur Prüfung und Klärung von Beschwerden von Europäer/innen über den Zugriff japanischer Behörden auf ihre Daten. Dieser neue Mechanismus wird von der unabhängigen Datenschutzbehörde Japans verwaltet und überwacht.
Die Europäische Kommission gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die europäischen Unternehmen vom freien Datenverkehr mit einem wichtigen Handelspartner sowie von einem privilegierten Zugang zu den 127 Mio. japanischen Verbraucher/innen profitieren werden. Beide Seiten hätten bekräftigt, dass die Förderung hoher Standards zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten und die Erleichterung des internationalen Handels im digitalen Alter Hand in Hand gehen müssen und können.
Anlässlich der Bekanntgabe des Angemessenheitsbeschlusses sagte Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung: "Durch diesen Angemessenheitsbeschluss wird der weltweit größte Raum für sicheren Datenverkehr geschaffen. Die Daten der Europäerinnen und Europäer werden hohen Datenschutzstandards unterliegen, wenn sie nach Japan übermittelt werden. Außerdem werden unsere Unternehmen von einem privilegierten Zugang zu einem Markt mit 127 Millionen Verbrauchern profitieren. Investitionen in die Privatsphäre zahlen sich aus. Diese Vereinbarung wird als Beispiel für künftige Partnerschaften in diesem Schlüsselbereich dienen und zur Festlegung globaler Standards beitragen."
Die Zukunft
Beide Seiten haben eine Überprüfung des Angemessenheitsbeschlusses vereinbart, um aufgrund der bis dahin gemachten Erfahrungen das Funktionieren des Rahmens zu bewerten. Dies werde alle Aspekte des Beschlusses betreffen, einschließlich der Anwendung der Ergänzenden Vorschriften und der Garantien für den Zugang der Regierung zu den Daten. An der Überprüfung des Datenzugriffs zu Strafverfolgungszwecken und zu Zwecken der nationalen Sicherheit sollen die Vertrter/innen des Europäischen Datenschutzausschusses beteiligt werden.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 23. Januar 2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (05.02.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.