EU-Mitgliedstaaten geben grünes Licht für die EU-Plastikrichtlinie
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Die EU-Mitgliedstaaten haben am 21. Mai 2019 im Ministerrat ihre Zustimmung zur EU-Plastikrichtlinie gegeben. Das Europäische Parlament hatte bereits am 27. März 2019 der Richtlinie zugestimmt.
Damit verschwinden die zehn häufigsten am Strand gefundenen Plastikteile ab 2021 aus den Verkaufsregalen. Die Richtlinie nimmt Hersteller in die Pflicht Säuberungskosten zu übernehmen, z.B. bei der Beseitigung von Zigarettenstummeln. Zusätzlich gibt es neue Regeln zur Beschaffung und für das Recycling von Plastikflaschen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nach dem Inkrafttreten der Richtlinie (20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Die verabschiedeten Regelungen beinhalten folgende Maßnahmen:
- Ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, für die es auf dem Markt Alternativen gibt, und zwar Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie Becher, Lebensmittelverpackungen und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol und alle Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.
- Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Lebensmittelverpackungen und Getränkebechern aus Kunststoff sowie die besondere Kennzeichnung und Etikettierung bestimmter Produkte.
- Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zur Deckung der Kosten von Säuberungsaktionen (Tabakprodukte mit Filter oder Fanggeräte).
- Eine Mindestquote von 90 Prozent für die getrennte Sammlung von Kunststoffflaschen bis 2029 (77 Prozent bis 2025) und die Einführung von Vorschriften für das Produktdesign, wonach die Deckel an den Getränkeflaschen fest angebracht sein müssen, sowie das Ziel eines Anteils von 25 Prozent recyceltem Kunststoff in PET-Flaschen ab 2025 und von 30 Prozent in allen Kunststoffflaschen ab 2030.
Die Richtlinie sieht unterschiedliche Fristen für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen vor:
- Die Verbote und die Kennzeichnungspflichten müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten umgesetzt werden.
- Die Bestimmung, dass Verschlüsse und Deckel für alle Getränkebehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern am Behälter befestigt sein müssen, muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden.
- Die Umsetzung der zusätzlichen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung muss je nach Produkt zwischen Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 erfolgen.
Die Europäische Kommission ist sicher, dass die vollständige Umsetzung der Maßnahmen große positive Auswirkungen für Umwelt und Wirtschaft haben wird:
- Vermeidung der Emission von 3,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent;
- Vermeidung von Umweltschäden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. Euro belaufen würden;
- Einsparungen für die Verbraucher in Höhe von geschätzten 6,5 Mrd. Euro.
Zur Vorbereitung der Richtlinie hatte die Europäische Kommission eine Konsultation der Interessenträger und eine öffentliche Konsultation von Dezember 2017 bis Februar 2018 sowie eine ausführliche Folgenabschätzung durchgeführt. Von den Teilnehmer/innen an der öffentlichen Konsultation waren 95 Prozent der Ansicht, dass dringend Maßnahmen gegen Einwegprodukte getroffen werden müssen, von den Herstellern sahen 70 Prozent dringenden Handlungsbedarf.
Der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige EU-Kommissar, Karmenu Vella, erklärte angesichts der Verabschiedung der Richtlinie: "Kunststofftrinkhalme oder gabeln sind zwar kleine Gegenstände, können aber große, dauerhafte Schäden verursachen. Die Vorschriften zu Einwegkunststoffprodukten dürften bewirken, dass die Vermüllung durch die zehn häufigsten Gegenstände um mehr als 50 Prozent verringert und Umweltschäden vermieden werden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. Euro belaufen würden. Dies ist europäische Gesetzgebung, wie sie sein soll: Die Vorschriften entsprechen den Forderungen der Bevölkerung, kommen dem Planeten und den Menschen zugute und setzen weltweit neue Maßstäbe."
Hintergrund:
Die sog. Plastikmüllrichtlinie ist ein wichtiger Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und zugleich Teil der EU-Kunststoffrichtlinie, die nach Ansicht der Europäischen Kommission die weltweit umfassendste Strategie ist. Ziel ist die Bekämpfung der Kunststoffabfälle mit den verheerenden Auswirkungen auf die Meere und die Vision einer intelligenten, innovativen und nachhaltigen Kunststoffindustrie.
Im Jahr 2015 hatte die Europäische Kommission bereits einen ersten Anlauf mit der Richtlinie über Kunststofftragetaschen unternommen, die dazu geführt hat, dass der Kauf und die Nutzung von solchen Tragetaschen in den letzten Jahren deutlich reduziert werden konnte. In den meisten Geschäften kosten Kunststofftragetaschen zwischenzeitlich 10 Cent.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 21.05.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (29.05.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.