EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Regeln für europäische Verbandsklagen
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Zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich die EU-Mitgliedstaaten heute auf eine entsprechende Richtlinie über Verbandsklagen geeinigt. Damit wurde ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU gemacht. Nun steht noch die Einigung mit dem Europäischen Parlament aus.
Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und EU-Justizkommissarin Věra Jourová begrüßten den Beschluss des Rates: „Fälle wie der Diesel-Skandal, die zu massivem und weitreichendem Schaden geführt haben, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Die Bürger müssen endlich vollständigen Zugang zur Justiz haben, und betrügerische Unternehmen müssen davon abgehalten werden, die Verbraucherrechte zu verletzen. Die heutige Einigung im Rat ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie erreicht das Hauptziel des Kommissionsvorschlags, ein wirksames europäisches Modell des kollektiven Rechtsschutzes in Form von Verbandsklagen zu schaffen, das allen Bürgern in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung steht.“
In der gemeinsamen Erklärung heißt es: „Dieser neue Mechanismus wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können und Schadenersatz erhalten, wenn sie Opfer illegaler Praktiken werden. Gleichzeitig wird der Gefahr missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen vorgebeugt. Die Kommission sieht nun den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat entgegen, in denen eine zeitnahe Einigung über die Richtlinie erzielt werden soll.“
Der Rat hat heute eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher angenommen. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft sind, werden Verbraucher ihre Rechte nicht nur individuell, sondern auch kollektiv geltend machen können. Damit erhalten sogenannte „qualifizierte Einrichtungen“ die Möglichkeit, Klagen im Namen der Verbraucher einzuleiten.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuelle vom 28.11.2019
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