EU-Leitfaden hilft Unternehmen bei Verarbeitung nicht personenbezogener Daten
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Seit 29.05.2019 gelten EU-weit die neuen Vorschriften für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten. Sie ermöglichen es, Daten überall in der EU ohne ungerechtfertigte Beschränkungen zu speichern und zu verarbeiten. Wie diese neuen Vorschriften im Zusammenwirken mit den EU-Datenschutzvorschriften angewendet werden müssen, hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) in einem Leitfaden erläutert. Die Leitlinien sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen bei der Anwendung helfen.
"Bis 2025 dürfte die Datenwirtschaft 5,4 Prozent des BIP der EU-27 generieren, was 544 Mrd. Euro entspricht. Dieses riesige Potenzial ist jedoch begrenzt, wenn Daten nicht frei zirkulieren können. Durch die Beseitigung von Datenlokalisierungsauflagen geben wir mehr Menschen und Unternehmen die Möglichkeit, Daten und deren Potenzial optimal zu nutzen," sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, Andrus Ansip. Die jetzt veröffentlichten Leitlinien schafften nun vollständige Klarheit darüber, wie der freie Verkehr nicht personenbezogener Daten auf der Basis der strengen EU-Vorschriften ablaufen könne. Zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung‚ die seit einem Jahr gilt‚ bietet die neue Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten ein stabiles rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für die Datenverarbeitung.
Nach der neuen Verordnung ist es den EU-Ländern untersagt, Rechtsvorschriften einzuführen, in denen ungerechtfertigter Weise vorgeschrieben wird, Daten ausschließlich im Inland zu speichern. Bei der Verordnung handelt es sich um die erste ihrer Art weltweit. Mit den neuen Vorschriften werden Rechtssicherheit und Vertrauen der Unternehmen gestärkt. Zudem ist es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups einfacher, neue innovative Dienstleistungen zu entwickeln, die besten Angebote von Datenverarbeitungsdiensten im Binnenmarkt zu nutzen und grenzüberschreitend tätig zu werden.
Die jetzt veröffentlichten Leitlinien enthalten praktische Beispiele zur Anwendung der Vorschriften, wenn ein Unternehmen Datensätze verarbeitet, die sowohl aus personenbezogenen als auch aus nicht personenbezogenen Daten bestehen. Ferner werden die Konzepte für personenbezogene und nicht personenbezogene Daten, auch gemischter Datensätze, erläutert; sie enthalten eine Liste der Grundsätze des freien Datenverkehrs und des Verbots der Datenlokalisierungsauflagen sowohl im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung als auch der Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten; und schließlich decken sie den Begriff der Datenübertragbarkeit im Rahmen der Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten ab. Die Leitlinien enthalten auch die in den beiden Verordnungen festgelegten Anforderungen an die Selbstregulierung.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 29.05.2019
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (03.06.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.