EU-Japan-Abkommen ist in Kraft getreten
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Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist am 01.02.2019 in Kraft getreten. Damit können Verbraucher/innen und Unternehmen ab sofort von der größten Freihandelszone der Welt profitieren.
Mit dem Abkommen wird die überwiegende Mehrheit der Zölle abgeschafft, die den exportierenden Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten bisher jährlich 1 Mrd. Euro für anfallende Zölle gekostet hat. Zusätzlich entfällt eine Reihe von nichttarifären Handelshemmnissen, z.B. durch die Übernahme internationaler Standards im Automobilbereich. Außerdem werden Hindernisse für wichtige Lebensmittel- und Getränkeexporte nach Japan in Höhe von 127 Mrd. Euro abgebaut und die Exportchancen in vielen anderen Sektoren erhöht. Wenn alle bisherigen Schranken für den Handel zwischen Japan und der EU beseitigt sind, könnte nach Berechnungen der Europäischen Kommission der jährliche Handel um fast 36 Mrd. Euro wachsen.
Kernpunkte des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
Beschlüsse zu Agrarausfuhren
- Beseitigung der japanischen Zölle auf viele Käsesorten, wie Gouda und Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 Prozent), aber auch auf Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 Prozent)
- voraussichtlich erhebliche Steigerung der Rindfleischausfuhren der EU nach Japan; bei Schweinefleisch zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Fleisch und nahezu zollfreie Ausfuhr von Frischfleisch
- Schutz von über 200 hochwertigen europäischen Agrarerzeugnissen (sogenannten geografischen Angaben) in Japan sowie Schutz einer Auswahl japanischer geografischer Angaben in der EU
Mit dem Abkommen erfolgt ferner die Öffnung der Dienstleistungsmärkte, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, elektronischer Handel, Telekommunikation und Verkehr.
Außerdem
- wird für EU-Unternehmen der Zugang zu den großen Beschaffungsmärkten von 54 japanischen Großstädten vereinfacht, und es werden Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Eisenbahnsektor auf nationaler Ebene beseitigt;
- wird besonderen Anliegen der EU Rechnung getragen, wie etwa in der Automobilbranche, wo Übergangszeiträume von bis zu sieben Jahren bis zum Wegfall der Zölle vorgesehen sind.
Das Abkommen enthält auch ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung und setzt, dies ist der Europäischen Kommission besonders wichtig, höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz. Es stärkt das Engagement der EU und Japans in Sachen nachhaltige Entwicklung und Klimawandel und sorgt für einen vollumfänglichen Schutz öffentlicher Dienstleistungen.
Am Vortrag des Inkrafttretens des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zeigte sich Kommissionspräsident Juncker stolz über das Ergebnis von fünfjährigen Verhandlungen und sagte: "Europa und Japan senden eine Botschaft an die Welt über die Zukunft eines offenen und fairen Handels. Wir schaffen einen neuen Marktplatz, der 635 Millionen Menschen bedient und auf den ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts entfällt. Damit bringen wir die Menschen in Europa und Japan einander näher als je zuvor". …Das neue Abkommen bietet den Verbrauchern eine größere Auswahl und günstigere Preise. Es schützt besondere europäische Produkte in Japan und umgekehrt, beispielsweise Nürnberger Rostbratwürstchen oder umgekehrt das ‚Kobe-Rindfleisch‘. Es gibt kleinen Unternehmen auf beiden Seiten die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeit auf einen völlig neuen Markt auszudehnen. Es sorgt dafür, dass europäische Unternehmen jedes Jahr 1 Mrd. Euro an Zöllen einsparen und der bereits existierende gemeinsame Handel einen kräftigen Schub erhält. Vor allem zeigt unser Abkommen aber, dass es beim Handel um mehr geht als um Kontingente und Zölle oder um Millionen und Milliarden: Es geht um Werte, Grundsätze und Fairness. Außerdem stellt es sicher, dass unsere Grundsätze in Bereichen wie Arbeit, Sicherheit, Klima- und Verbraucherschutz weltweit Maßstäbe setzen. Dies ist nur dann der Fall, wenn man mit Partnern auf Augenhöhe zusammenarbeitet - Tausende Kilometer voneinander getrennt, aber in Freundschaft und Werten geeint".
Für den Rhein-Kreis Neuss begrüßte Landrat Petrauschke das Abkommen. "Das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der Europäischen Union stärkt auch den Wirtschaftsstandort Rhein-Kreis Neuss" und verwies darauf, dass rund 50 japanische Unternehmen hier ansässig sind. Dazu zählen die Europa- und Deutschlandzentralen von international bekannten Unternehmen wie Toshiba, Kyocera, Kawasaki, Robotics, Epson, Asahi Kasei und Yakult.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 31.01.2019
- EU-Aktuell vom 17.12.2018
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