EU-Haushalt für 2019 - Schwerpunkte auf Wachstum und Beschäftigung, Forschung und Innovation
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Europäisches Parlament und der zuständige ECOFIN-Ministerrat haben sich bereits am 05.12.2018 auf den EU-Haushalt 2019 geeinigt, der auf der letzten Plenarsitzung des Europäischen Parlamentes eine Woche später bestätigt wurde.
Nach den Worten von Günther Oettinger, EU-Kommissar für Haushalt und Personal, werden die Haushaltsmittel 2019 in die Prioritäten der Juncker-Kommission eingesetzt, d.h. in Wachstum und Beschäftigung, Forschung und Innovation, Studierende und junge Menschen. Aber auch die Themen Migration und die Sicherung der EU-Außengrenzen werden erhebliche Finanzmittel in 2019 zugewiesen, dies wurde gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom Juni und November 2018 beschlossen.
Der EU-Haushalt umfasst Verpflichtungen (Finanzmittel, die in dem betreffenden Jahr zugesagt werden können) in Höhe von 165,8 Mrd. € und Zahlungen (Finanzmittel, die tatsächlich ausgezahlt werden) in Höhe von 148, 2 Mrd. €.
Die Europäische Kommission gibt zu den o.g. Ausgaben folgende Erläuterungen:
- Annähernd die Hälfte der Mittel - 80,5 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen - wird zur Förderung der europäischen Wirtschaft, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt. So werden 12,3* Mrd. Euro für "Horizont 2020" bereitgestellt (ein Plus von 10 Prozent gegenüber 2018). Hierunter fallen 194 Mio. Euro für ein neues Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen und 3,8 Mrd. Euro zur Unterstützung von Infrastrukturnetzen im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF). Weitere 57,2 Mrd. Euro sollen über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) dazu beitragen, die wirtschaftlichen Unterschiede in den Regionen der EU-Mitgliedstaaten zu verringern (Stichwort: Kohäsion)
- Der Jugendbereich erhält u.a. 2,8 Mrd. Euro für Bildung im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ (20 Prozent mehr als 2018). Das EU-Programm Europäischer Solidaritätsfonds (unterstützt Jobs und gemeinnützige Tätigkeiten für junge Menschen zwischen 18 bis 30 Jahren innerhalb und außerhalb Europas) wird mit 143 Mio. € unterstützt. Mit weiteren 350 Mio. Euro im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen werden junge Menschen in Regionen unterstützt, in denen die Jugendarbeitslosigkeit hoch ist.
- Den europäischen Landwirten werden Mittel in Höhe von 59,0 Mrd. Euro zugutekommen.
- Gemäß der Ankündigung von Kommissionspräsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2018, wird die Europäische Grenz- und Küstenwache, die EU-Agentur für Asyl und andere Agenturen, die mit Grenz- und Visafragen befasst sind, 2019 ebenfalls zusätzliche Mittel erhalten.
- Darüber hinaus werden durch den Haushaltsplan 2019 die notwendigen Mittel für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei bereitgestellt, damit weiterhin Lebensmittel, Unterricht und Unterkünfte für Kriegsflüchtlinge aus Syrien oder anderen Regionen finanziert werden können.
EU-Haushaltsplan 2019 (in Mio. Euro):
Mittenansätze nach Rubriken | Haushalt 2019 (nominale Veränderung in% gegenüber Haushaltsplan 2018) Mittel für Verpflichtungen | Haushalt 2019 (nominale Veränderung in% gegenüber Haushaltsplan 2018) Mittel für Zahlungen |
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1. Intelligentes und integratives Wachstum: | 80.527 (+3,9%) | 67.557 (+1,4%) |
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung | 23.335 (+6,1%) | 20.522 (+2,1%) |
Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt | 57.192 (+3,0%) | 47.035 (+1,1%) |
2. Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen | 59.642 (+0,7%) | 57.400 (+2,4%) |
Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen | 43.192 (-0,1%) | 43.116 (-0,2%) |
3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft | 3.787 (+8,4%) | 3.527 (+18,3%) |
4. Europa in der Welt | 11.319 (+12,4%) | 9.358 (+5,1%) |
5. Verwaltung | 9.943 (+2,9%) | 9.945 (+2,9%) |
Sonstige besondere Instrumente | 577 (-17,5%) | 412 (-25,2%) |
Mittel insgesamt | 165.795 (+3,2%) | 148.199 (+2,4%) |
Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einigung auf die vorliegenden Zahlen mit der Annahme erfolgt, dass Großbritannien bei einem möglichen Austritt aus der EU am 30. März 2019 noch bis Ende 2020 denselben Haushaltsbeitrag zum EU-Haushalt leisten wird wie bisher eingeplant.
Hintergrund:
Die Europäische Kommission legt in der Regel im Frühjahr eines Jahres einen Haushaltsplan für das darauffolgende Haushaltsjahr vor. Der am 23. Mai 2018 vorgelegte Haushaltsentwurf für 2019 wurde vom ECOFIN-Rat am 04. September und vom Europäischen Parlament am 24. Oktober 2018 mit einem eigenen Standpunkt angenommen. Da es deutliche Differenzen zwischen dem Vorschlag der Europäischen Kommission und den beiden anderen EU-Organen gab, kam es zu einem Vermittlungsverfahren, in dem es aber zu keiner Einigung kam. Daher legte die Europäische Kommission am 30. November 2018 einen zweiten Vorschlag für das Haushaltsbudget 2019 vor, über das jetzt eine Einigung erzielt wurde.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 06.12.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (18.01.2019) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.