Bratislava wird Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde
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Am 13. Juni 2019 hat der zuständige EU-Ministerrat beschlossen, dass Bratislava Sitz der neuen Europäischen Arbeitsbehörde wird. Diese wird ihre Arbeit im Oktober 2019 aufnehmen, allerdings erst einmal in Brüssel, damit in Bratislava die entsprechenden Vorbereitungen zur Einrichtung der Behörde getroffen werden können. Die neue Behörde soll die grenzüberschreitende Kooperation zu bestimmten Arbeitsmarktthemen koordinieren, u.a. im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit und die Entsendung von Arbeitnehmer/innen und bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Zusätzlich soll die Behörde zu einer besseren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit beitragen.
In diesem Zusammenhang betont die Europäische Kommission, dass das Recht eine nationale oder grenzüberschreitende Inspektion einzuleiten und durchzuführen, bei den EU-Mitgliedstaaten bleibt, die Europäische Arbeitsbehörde kann aber den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Kontrolle vorschlagen, wenn sie Hinweise auf einen Betrugs- oder Mißbrauchsfall erhält. Dabei werden die Kontrollen dann auf der Grundlage der nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaates durchgeführt.
Die Europäische Arbeitsbehörde wird dabei alle Wirtschaftsbereiche abdecken, als Beispiel nennt die Europäische Kommission den internationalen Verkehr. Denn im internationalen Straßenverkehr überschreiten jeden Tag mehr als zwei Mio. Arbeitskräfte beim Transport von Gütern oder Fahrgästen die Binnengrenzen der EU. Die Kommission hofft, dass die operative Unterstützung der neuen Behörde dazu beitragen kann, im Verkehrssektor eine faire und wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Mobilität durchzusetzen.
Bei voller Einsatzfähigkeit soll die Europäische Arbeitsbehörde 140 Mitarbeiter/innen, einschließlich der nationalen Verbindungsbeamten, haben. Das Jahresbudget wird nach Schätzungen der Europäischen Kommission bei 50 Mio. Euro liegen.
Im Einklang mit dem gemeinsamen Konzept für die dezentralen Agenturen der EU wird die Behörde von einem Verwaltungsrat geleitet werden, der sich aus einem hochrangigen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat und zwei Vertretern der Kommission zusammensetzt, die alle stimmberechtigt sind. Dem Verwaltungsrat werden außerdem ein vom Europäischen Parlament ernannter unabhängiger Sachverständiger und vier von den branchenübergreifenden Sozialpartnern ernannte Vertreter ohne Stimmrecht angehören. Ein Exekutivdirektor wird die Behörde leiten. Auch auf EU-Ebene tätige Sozialpartner werden im Rahmen einer Interessenträgergruppe eine beratende Rolle übernehmen.
Die Europäische Kommission verweist mit Stolz darauf, dass der „Gesetzgebungsprozess“ zur Verabschiedung der Verordnung in Rekordzeit angenommen wurde und aufgrund der großen Mobilität der Europäer/innen eine solche Initiative notwendig gewesen sei; mittlerweile leben und arbeiten 17 Mio. EU-Bürger/innen in einem anderen EU-Mitgliedstaat als in ihrem Heimatland, dies seien fast doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die effiziente Steuerung der Mobilität komme sowohl dem Einzelnen als auch der Wirtschaft zugute.
In diesem Zusammenhang verweist die Europäische Kommission auf die jüngste Eurobarometer-Umfrage, nach der acht von zehn EU-Bürger/innen die Freizügigkeit befürworten, überall in der EU zu leben, zu arbeiten, zu studieren und Geschäfte zu tätigen. Um die Mobilität zu unterstützen, seien verlässliche Informationen und praktische Hilfe notwendig; diese mache gleichzeitig eine bessere Koordination der nationalen Behörden und ihrer Dienstleistungen erforderlich.
Anlässlich des Beschlusses über die Sitzfrage sagte die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin: „Ich gratuliere Bratislava und der Regierung der Slowakei dazu, zum künftigen Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde gewählt worden zu sein. Seit meinem Amtsantritt habe ich die faire Arbeitskräftemobilität zu einer der obersten Prioritäten erklärt. Die Freizügigkeit von Arbeitskräften fördert das Wachstum, hilft Unternehmen dabei, Mitarbeiter mit den Kompetenzen zu finden, die sie benötigen, und gibt allen die Möglichkeit, ihre Talente bestmöglich zu nutzen. Allerdings muss diese Freizügigkeit effizient gesteuert werden. Dies erfordert gerechte, klare und wirksam durchgesetzte Vorschriften. Die Europäische Arbeitsbehörde wird das Kronjuwel dieser Arbeit sein. Sie wird die Mobilität der Arbeitskräfte fördern und den EU-Mitgliedstaaten die Instrumente an die Hand geben, die sie für eine wirksamere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Missbrauch benötigen“.
Quelle und weitere Informationen:
EU-Aktuell vom 13.06.2019
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