Vorschläge der Europäischen Kommission für "Saubere Energie für alle Europäer" vom Europäischen Parlament angenommen
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Das Europäische Parlament hat am 13. November 2018 die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Vorschriften über erneuerbare Energie, Energieeffizienz und die Steuerung der Energieunion verabschiedet. Dies ist für die Europäische Kommission ein wichtiger Schritt; die Ziele, bis 2030 mindestens 32 Prozent des Bedarfs durch erneuerbare Energie zu erzeugen und die Energieeffizienz um 32,5 Prozent zu steigern, sollen helfen, die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen.
Die Beschlüsse zu den verschiedenen Bereichen im Einzelnen:
Erneuerbare Energie
- Festlegung eines neuen, verbindlichen Ziels für 2030 von 32 Prozent erneuerbarer Energie in der EU; gleichzeitig gibt es eine Überprüfungsklausel, nach der im Jahr 2023 die EU-weite Zielvorgabe noch angehoben werden könnte;
- Verbesserung der Gestaltung und Stabilität der Förderregelungen für erneuerbare Energien;
- eine echte Straffung und Verringerung des Verwaltungsaufwands;
- Schaffung eines klaren und stabilen Rechtsrahmens für den Eigenverbrauch;
- Anhebung der angestrebten Ziele für den Verkehrs- sowie den Wärme-/Kältesektor;
- Verbesserung der Nachhaltigkeit bei der Nutzung von Bioenergie.
Energieeffizienz
- Festlegung eines neuen EU-Energieeffizienzziels von 32,5 Prozent für 2030, mit einer Überprüfungsklausel, nach der die Zielvorgabe im Jahr 2023 noch angehoben werden könnte;
- Verlängerung der jährlichen Energieeinsparverpflichtung über 2020 hinaus, um private Investitionen zu fördern und den Markteintritt neuer Akteure zu unterstützen;
- Stärkung der Vorschriften über die individuelle Verbrauchserfassung und Abrechnung von Wärmeenergie. Die Verbraucher sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission einen klareren Anspruch auf häufigere und nützlichere Informationen über ihren Energieverbrauch erhalten, damit sie ihre Heizkosten besser verstehen und kontrollieren können - insbesondere Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizungsanlage
- Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, hierfür transparente, öffentlich zugängliche nationale Regeln für die Verteilung der Kosten der Wärme- und Kälteerzeugung und des Warmwasserverbrauchs in Gebäuden mit mehreren Wohnungen und in Mehrzweckgebäuden mit gemeinsamen Heizungsanlagen zu schaffen.
Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz
- Schaffung eines vereinfachten, robusten und transparenten Governance-Systems für die Energieunion, das langfristig die Rechtssicherheit und Planbarkeit für Investoren fördert und gewährleistet, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der für 2030 gesetzten Ziele und der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der EU aus dem Übereinkommen von Paris zusammenarbeiten können.
- Es soll ein Aufruf an alle Mitgliedstaaten erfolegn, einen nationalen Energie- und Klimaplan für den Zeitraum 2021 bis 2030 auszuarbeiten, der alle fünf Dimensionen der Energieunion umfasst und die längerfristige Perspektive berücksichtigt;
- Angleichung der Häufigkeit und der Termine der obligatorischen Berichterstattung für die fünf Dimensionen der Energieunion und für das Klimaschutzübereinkommen von Paris; dadurch soll die Transparenz deutlich erhöht und der Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten, der Kommission und anderer EU-Organe verringert werden.
Weiteres Vorgehen:
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss noch der zuständige Ministerrat für Energiefragen zustimmen, damit die Vorschriften in Kraft treten können.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 13.11.2018
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (15.11.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.