Sommerliche Dürre - Europäische Kommission gewährt Landwirten zusätzliche Hilfe
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Die Europäische Kommission hat auf die Notrufe der Landwirte in den EU-Mitgliedstaaten im Zuge der langanhaltenden Dürre reagiert und hat verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zugesagt. In mehreren EU-Mitgliedsländern hatte die große Trockenheit erhebliche Auswirkungen auf die Ernte und damit auf das Einkommen der Bauern und den Zugang zu Futtermitteln; letzteres hat nicht nur kurzfristig Folgen für die momentane Sicherung des Viehbestandes, sondern langfristig auch auf die Einkommen der Viehzüchter.
Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission zwei Beschlüsse gefasst, die die Landwirte bei der Bewältigung der Auswirkungen der Dürre unterstützen soll:
- Höhere Vorauszahlungen: Landwirte können bis zu 70 Prozent ihrer Direktzahlungen und 85 Prozent der Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung bereits ab Mitte Oktober 2018 erhalten, anstatt, wie sonst üblich, im Dezember.
- Ausnahmen von den spezifischen Ökologisierungsanforderungen insbesondere bezüglich Anbaudiversifizierung der Regeln für im Umweltinteresse genutzte brachliegende Flächen, um eine Nutzung dieser Flächen zur Tierfutterproduktion zu erlauben (sog. Randstreifen). Auch die Annahme weiterer Ausnahmeregelungen wird erwogen, um mehr Flexibilität bei der Futterproduktion zu ermöglichen. Diese Maßnahmen werden insbesondere den Viehzüchtern zugutekommen.
Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar, Phil Hogan, sagte anlässlich der Bekanntgabe der Unterstützungsmaßnahmen: "Ich bin sehr beunruhigt über diese anhaltenden klimatischen Entwicklungen. Ich habe mit einer Reihe von Ministern aus den betroffenen Ländern Kontakt aufgenommen, um über die aktuelle Situation und die Einschätzungen der Auswirkungen zu sprechen. Die Kommission ist wie immer bereit, betroffene Landwirte mit einer Reihe von Instrumenten wie höheren Vorauszahlungen, Ausnahmen von ökologischen Vorgaben und staatlichen Beihilfen zu unterstützen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bietet bereits ein Sicherheitsnetz für Landwirte, die mit unvorhersehbaren Ereignissen zu kämpfen haben. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, alle möglichen Aktionen und Maßnahmen im Rahmen unserer Gesetzgebung zu prüfen."
Gleichzeitig verwies die Europäische Kommission auf bestehende reguläre Unterstützungsmechanism im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP):
- Nach den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft können Beihilfen in Höhe von bis zu 80 Prozent der durch Dürre verursachten Schäden (oder bis zu 90 Prozent in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen) unter bestimmten Bedingungen bereitgestellt werden. Der Kauf von Futtermitteln kann als Sachschaden oder Einkommensverlust eingestuft werden.
- Schadenersatz kann auch ohne Anmeldung bei der Kommission gewährt werden (die so genannte "De-minimis-Beihilfe"). Die Mitgliedstaaten können Beihilfen von bis zu 15. 000 Euro je Bauer über einen Zeitraum von drei Jahren gewähren.
Auch im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums (2. Säule der GAP) sind bei gravierenden Naturereignissen Unterstützungsmöglichkeiten der nationalen Regierungen für ihre Landwirte erlaubt:
- Erkennt ein Mitgliedstaat die Dürre als "Naturkatastrophe" an, so kann er Folgendes vorsehen: Unterstützung von bis zu 100 Prozent für die Wiederherstellung des durch die Dürre geschädigten landwirtschaftlichen Potenzials. Das Geld kann für Investitionen wie z.B. die Wiederansiedlung von Weiden verwendet werden. Diese Maßnahme kann nachträglich aktiviert werden;
- Die Landwirte können ihre jeweiligen nationalen Behörden über außergewöhnliche Umstände informieren und können von ihrem Mitgliedstaat von ihren Verpflichtungen im Rahmen verschiedener Systeme befreit werden. Die Landwirte dürfen beispielsweise Pufferstreifen für Futtermittel verwenden.
Die Europäische Kommission verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums einmal jährlich zu ändern.
Weiteres Vorgehen:
Die Europäische Kommission hat mit den Mitgliedstaaten vereinbart, dass bis zum 31.08.2018 alle im Zusammenhang mit der Dürre relevanten Informationen an die Kommission gebündelt weitergegeben werden; diese Informationen dienen dann der Europäischen Kommission als Grundlage für weitere Entscheidungen über Fortlaufen oder Änderungen bisheriger Unterstützungsmaßnahmen.
Quelle und weitere Informationen:
- EU-Aktuell vom 02.08.2018
Situation im Rhein-Kreis Neuss
Bei einem Treffen von Herrn Landrat Petrauschke mit dem Vorsitzenden der Kreisbauernschaft, Wolfgang Wappenschmidt und dem Vorsitzenden des Kreisrinderviehzuchtvereins Mönchengladbach-Grevenbroich-Neuss, Stefan Schwengers, in Kaarst-Vorst wurde deutlich, dass die Bauern Ernteeinbußen bei den Sommerkulturen von mehr als 30 Prozent befürchten, besonders betroffen seien Gemüse und Kartoffeln sowie der Mais. Außerdem müsse teuer Futter nachgekauft werden, aber der Futtermarkt sei wie leergefegt. Zusätzlich setze die Hitze auch den Tieren zu. Dennoch kämpfe man engagiert darum, den wirtschaftlichen Schaden der Dürre so gering wie möglich zu halten und die Versorgung der Menschen sicherzustellen.
Landrat Petrauschke zeigte sich von den Folgen der Dürre betroffen und sagte: "Die Landwirtschaft versorgt die Bevölkerung mit Lebensmitteln und ist außerdem ein bedeutender Arbeitgeber in unserer Region. Wir unterstützen sie bei der Suche nach langfristigen Lösungen zur Eindämmung des Problems".
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