Rhein-Kreis Neuss und Meerbusch informieren über neue Datenschutzgrundverordnung der EU
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Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU in Kraft und konfrontiert vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit neuen Herausforderungen. In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat das Bundesdatenschutzgesetz bereits im Mai 2017 angepasst und in diesem Zusammenhang die notwendigen nationalen Gesetze umgesetzt, parallel mit der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie für die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Nach Ansicht des Bundesinnenministers Thomas de Maziére sei damit ein einheitlicher europäischer Datenschutz gewährleistet. Unternehmen mit niedrigen Standards könnten sich in Zukunft nicht mehr gezielt in solchen Mitgliedstaaten ansiedeln, die niedrige Standards akzeptieren oder eine unzureichende Datenschutzaufsicht haben. Von dieser europäischen Regelung profitierten Nutzer, Anwender, Forscher und auch Unternehmen.
Um die grundlegende Unterrichtung der Unternehmen zur Entstehungsgeschichte und zu den neuen Verpflichtungen der DSGVO und den damit zusammenhängenden Herausforderungen ging es im Rahmen einer eigenen Informationsveranstaltung, zu der der Rhein-Kreis Neuss, Wirtschaftsförderung und Europabüro, die Stadt Meerbusch und das Unternehmen adisfaction in den gewerbepark "Alte Seilerei" am 05.02.2018 nach Meerbusch eingeladen hatten. Dass das Thema hochaktuell ist, zeigte der große Zuspruch von über 100 Unternehmensvertreter/innen und die nach den Vorträgen abschließende rege Diskussion.
Der Abend begann mit einem Vortrag über die europäische Entstehungsgeschichte der DSGVO, die von einem Referenten des Rednerdienstes der Europäischen Kommission vorgestellt und erläutert wurde. Im Rahmen zweier weiterer Vorträgen und von zwei Praxisbeispielen erhielten die vorwiegend kleinen und mittleren Unternehmen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der DSGVO sowie über die für ein Unternehmen notwendigen Verfahrensschritte zur Erfüllung der daraus erwachsenen Verpflichtungen (wie z.B. evtl. Einstellung eines Datenschutzbeauftragten, Erlaubnis zur Abfrage und Speicherung von externen Daten). Zum Abschluß des Abends bestand bei einem Get-Together für die Unternehmensvertreter/innen die Möglichkeit, sich untereinander und mit den Experten auszutauschen.
Wichtiger Hinweis: Sie sehen eine Archivseite. Diese Informationen geben den Stand des Veröffentlichungstages wieder (06.02.2018) und sind möglicherweise nicht mehr aktuell.